F E R I E N P R O G R A M M   2 0 2 4

der Verwaltungsgemeinschaft Mamming-Gottfrieding


 

Wichtiges auf den Punkt gebracht

(Auszug aus den Teilnahmebedingungen 2024)

 

 

Anmeldeablauf, Registrierung, Veranstaltungsauswahl, Platzvergabe, Auslosung, Warteliste

Infos zum Online-Anmeldeverfahren mit zeitlichem Ablaufplan sind im Reiter "Anmeldeinfos und Ablaufplan" einsehbar.

Im Falle der gemeinschaftlichen elterlichen Sorge (§ 1629 Abs. 1 BGB) bestätigt der/die anmeldende Erziehungsberechtigte das Einverständnis des anderen Elternteils.

 

Förderzuschüsse oder Übernahme der Kosten von anderen Stellen

Falls Sie Wohngeld, Kindergeldzuschlag oder Bürgergeld beziehen oder anerkannter Asylbewerber sind und Ihr Kind über das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung für die Teilnahme am Ferienprogramm Zuschüsse oder eine Kostenübernahme vom Landratsamt Dingolfing-Landau oder vom Jobcenter erhalten kann, informieren Sie sich bitte vorab frühzeitig bei den zuständigen Stellen und nehmen Sie vor(!) der Registrierung Kontakt mit uns auf.

 

Bezahlung

Die Teilnehmerbeiträge für die zugeteilten Veranstaltungen werden Ende Juli im SEPA-Lastschriftverfahren abgebucht. Bitte achten Sie darauf, dass das Bankkonto zu diesem Zeitpunkt ausreichend gedeckt ist. Andernfalls fallen Rückbuchungskosten an.

Ist kein Zahlungseingang zu verzeichnen, wird die Zuteilung gelöscht und der Platz des Kindes neu vergeben. Hierüber erhält der Sorgeberechtigte eine Mitteilung. Ist weiterhin eine Teilnahme erwünscht, muss das Kind erneut angemeldet werden.

 

Rücktritt

Müssen Sie die Teilnahme Ihres Kindes an einer Veranstaltung absagen, melden Sie Ihr Kind bitte rechtzeitig ab, damit die Kinder der Warteliste die Möglichkeit der Teilnahme haben. Auch die Organisatoren der Veranstaltungen erwarten, dass die Eltern ihr Kind abmelden, wenn es ungeplanterweise nicht kommen kann, da sonst die zeitaufwendigen Vorbereitungsarbeiten nicht gezielt erfolgen können.

In besonders begründeten Ausnahmenfällen (bei Vorliegen eines triftigen Grundes, z.B. Krankheit) können Zahlungen zurückerstattet werden, sofern unverzüglich ein schriftlicher Nachweis (ärztliches Attest, etc.) vorgelegt wird.

 

Gesundheitsbedingungen

Nur gesunde Kinder dürfen am Ferienprogramm teilnehmen. Im Falle von übertragbaren Krankheiten gemäß § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist eine Teilnahme nicht erlaubt. Ein Merkblatt zu diesen Krankheiten kann auf der Ferienprogramm-Website eingesehen werden.

Sofern ein Kind beispielsweise Allergien hat oder Medikamente einnehmen muss, sind die Sorgeberechtigten dazu verpflichtet, die Verantwortlichen vor Veranstaltungsbeginn auf diese Besonderheiten ihres Kindes hinzuweisen.

Die Sorgeberechtigten vermerken eine Telefonnummer unter der sie in einem Notfall während der gesamten Veranstaltungsdauer durchgehend erreichbar sind.

 

Bringen und Abholen der Teilnehmer

Der Sorgeberechtigte verpflichtet sich, sein Kind pünktlich zum Beginn am Veranstaltungsort/Treffpunkt abzugeben und von dort auch pünktlich nach Ende der Veranstaltung wieder abzuholen. Geringfügige programmbedingte Zeitverzögerungen können möglich sein.

Sofern das Kind den Heimweg alleine antreten darf, ist eine Erlaubnis erforderlich (vgl. spezielle Frage bei der Online-Registrierung).

Kleiden Sie Ihr Kind der Witterung entsprechend, denken Sie an geeignetes Schuhwerk sowie an Sonnenschutz und Kopfbedeckung. Geben Sie Ihrem Kind ausreichend Getränke und Brotzeit sowie die in der Veranstaltungsbeschreibung aufgeführten Utensilien mit.

 

Folgeleistung von Anweisungen

Das Kind hat den Anweisungen der Betreuer unmittelbar Folge zu leisten, die Eltern werden gebeten, ihr Kind darauf hinzuweisen.

Teilnehmer, welche während der Veranstaltung die Gruppe verlassen, haben dies mit dem jeweiligen Betreuer abzusprechen.

Sollte ein Kind trotz mehrfacher Aufforderung die Anweisungen nicht beachten bzw. gegen getroffene Vereinbarungen verstoßen und/oder den Ablauf der Veranstaltung stören, kann ein Ausschluss aus der Veranstaltung erfolgen und die Abholung von den Sorgeberechtigten veranlasst werden. Die Konsequenzen einer Nichtbefolgung von Betreueranweisungen sind selbst zu tragen.

 

Haftung und Haftungsbeschränkung

Die Veranstaltungen werden von zuverlässigen Betreuerinnen und Betreuern begleitet. Die Aufsichtspflicht besteht nur während der Veranstaltungsdauer, sie beginnt und endet mit der An- bzw. Abmeldung des Kindes bei den Betreuern.

Alle angemeldeten Teilnehmer sind nur über den Zeitraum der Veranstaltung unfall- und haftpflichtversichert. Eine weitergehende Haftung kann nicht übernommen werden. Die An- und Abreise erfolgt in Eigenverantwortung. Eventuelle Personenbeförderungen werden eigenverantwortlich und auf Rechnung eines lizenzierten Busunternehmers selbständig durchgeführt.

Es kann keine Haftung übernommen werden für Krankheit, Unfall oder Beschädigungen von Gegenständen, die durch vorsätzliches Fehlverhalten der Teilnehmer verursacht werden.

 

Jugendschutz

Für alle Veranstaltungen gilt das Jugendschutzgesetz.

 

Foto-, Film- und Tonaufnahmen

Von den Teilnehmern selbstangefertigte Foto-, Film- und Tonaufnahmen dürfen ausschließlich für private Zwecke genutzt werden. Eine Verbreitung via Social Media bzw. im Internet ist nicht zulässig. Die Verantwortung hierfür obliegt den Personensorgeberechtigten.

 

Datenschutz

Bei der Durchführung des Ferienprogramms werden personenbezogene Daten der Teilnehmer und ihrer Sorgeberechtigten erhoben, elektronisch gespeichert und an die Veranstalter und Betreuer weitergegeben. Außerdem werden Fotos, Filme, Aufnahmen und evtl. sonstiges Material bei der Übergabe des Programmheftes, bei den einzelnen Veranstaltungen sowie bei der Abschlussveranstaltung angefertigt und auf unbestimmte Zeit zweckgebunden im Rahmen des Ferienprogramms gespeichert. Detaillierte Ausführungen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Teilnahmebedingungen (einsehbar im Zuge des Anmeldeverfahrens).