Das „Starke-Familien-Gesetz“

Mitmachen möglich machen ...

 

Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket und dem „Starke-Familien-Gesetz“

der Bundesregierung für Eltern mit geringem Einkommen von

                 -- Krippen- und Kindergartenkindern

                 -- Schulkindern

                 -- Asylbewerberkindern

Zuschüsse oder eine Übernahme der Kosten sind bei Erfüllung der Voraussetzungen für Veranstaltungen im Rahmen des Ferienprogramms möglich!

Die Inanspruchnahme ist einfach und unbürokratisch! Bei Fragen wenden Sie sich bitte vor(!) der Anmeldung im Ferienprogramm an:

 

Landratsamt Dingolfing-Landau, Obere Stadt 1, 84130 Dingolfing

Michaela Dobler, Telefon 08731 87-655 (Mo. - Do., 8:00 Uhr - 12:00 Uhr), zuständig für Familien, die zusätzlich zum Kindergeld Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten

Amantine Kukaj, Telefon 08731 87-455 (Mo. - Do., 8:00 Uhr - 12:00 Uhr), zuständig für Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten

 

Jobcenter Dingolfing-Landau, Aitrachstr. 7, 84130 Dingolfing

Katrin Stiller, Telefon 08731 3747-58 oder Vermittlung 08731 3747-83, E-Mail: Jobcenter-Dingolfing-Landau@jobcenter-ge.de, zuständig für Bezieher von Bürgergeld und anerkannte Asylbewerber