Auf Grundlage der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung müssen für Veranstaltungen in der Jugendarbeit folgende Punkte eingehalten werden. Mit Anmeldung zum Ferienprogramm willige ich stellvertretend für mein Kind ein, die Auflagen bei den Veranstaltungen zu wahren und diese strikt zu befolgen.

 

  1. Personen mit Symptomen, unabhängig vom Krankheitsbild, sind von den Veranstaltungen fernzubleiben. „Wenn i krank bin, bleib i dahoam – egal ob Magen-Darm oder wos anders!“
  2. Die Erziehungsberechtigten willigen mit der Anmeldung dem Gesundheitsschutz- und Hygienekonzept ein und verpflichten sich, ihre Kinder über die Punkte des Konzeptes aufzuklären.
  3. Bei Auftreten von Krankheitssymptomen müssen die Kinder umgehend von Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
  4. Abstandsregelung:
  • Der Abstand von 1,5m sollte nach Möglichkeit im Innen- und Außenbereich eingehalten werden. Es bleibt jedem Teilnehmer frei überlassen, eine Maske zu tragen.
  • Sanitäre Anlagen sollten nur einzeln betreten werden.
  • Die Maximalteilnehmerzahl von 15 Personen exklusive Betreuer der Veranstaltung darf bei ausreichend Platz überschritten werden.
  1. Dokumentationspflicht:
  • Alle Teilnehmer werden durch die Anmeldung registriert.
  • Die Personendaten werden zur Nachvollziehbarkeit von eventuellen Infektionsketten 4 Wochen gespeichert und ausschließlich im Bedarfsfall einer Infektion herangezogen.
  • Nach Ablauf der Frist werden die Daten gelöscht.
  1. Hygieneregelung:
  • Die Nutzung einer Maske (FFP2, OP, sowie Community) bleibt jedem Teilnehmer und Veranstalter selbst überlassen.
  • Bei Ankunft sind Hände sachgemäß zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Die Hust- und Niesetikette ist einzuhalten.
  • Geschlossene Räume werden regelmäßig gelüftet.
  • Materialien wie Scheren, Pinsel etc. werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert.
  • Desinfektionsmittel, Seife und Einmalhandtücher werden für jede Veranstaltung bereitgestellt.
  1. Verpflegung:
  • Werden Getränke und/oder Speisen angeboten, sorgt der Veranstalter für ausreichende Hygiene.
  1. Weitere Bestimmungen:
  • Busfahrten: Wird für eine Veranstaltung ein Reisebus eingesetzt, gelten die AGB des eingesetzten Busunternehmens.
  • Bei Veranstaltungen bei Drittanbietern wie in Gastronomien und Freizeiteinrichtungen gilt das dort wirksame Hygienekonzept.
  • Das Konzept kann jederzeit auf die aktuelle Situation angepasst werden.
  • Das Konzept ist bei den Veranstaltungen öffentlich einsehbar.

 

 

Steinkirchen, den 21.06.2022

Jugendreferenten:
Gemeinde Steinkirchen: Florian Wieser und Stefan Bart (08084/94561)
Gemeinde Kirchberg: Lorenz Oberndorfer und Martin Strobl (08706/949898)
Gemeinde Inning: Sebastian Kräutler und Maria Tristl (08084/7497)
Gemeinde Hohenpolding: Maria Moser und Ulrike Karl (08084/259100)

Verwaltungsgemeinschaft Steinkirchen
Am Kirchberg 2
84439 Steinkirchen
Telefon: 08084/94875-0
Fax: 08084/94875-99
E-Mail: ferienprogramm@vg-steinkirchen.de