Hinweise zu Bildnissen Ihres Kindes bei der Stadtranderholung
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
der Schlachthof - Kinder, Jugend & Kultur und die weiteren Veranstalter*innen beabsichtigen, im Zeitraum der Stadtranderholung Bildnisse (z.B. Fotos, s.u.) anzufertigen oder durch Dritte anfertigen zu lassen. Die Bildnisse werden von uns gegebenenfalls für Informationsmaterial (z.B. Flyer, Broschüren, Fotowand) und auch für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit verwendet.
Dazu werden Pressemitteilungen und Berichte auf die Homepage der Stadt Lahr und des Schlachthofs - Kinder, Jugend & Kultur gestellt, über Soziale Medien gestreut oder an lokale und regionale Medien weitergegeben.
Da wir nicht nur Bildnisse von größeren Gruppen sondern auch kleinere Gruppen oder Einzelpersonen in Aktion veröffentlichen, benötigen wir für die Veröffentlichung das Einverständnis beider Elternteile. Wir betonen, dass das Einverständnis zur Veröffentlichung freiwillig ist und auch verweigert werden kann.
Ihr Einverständnis bezieht sich auf Bildnisse bei denen Ihr Kind in Gruppen oder als Einzelperson zu sehen und identifizierbar ist.
- Bildnisse in diesem Sinne sind Aufnahmen, also Fotos, Grafiken, Zeichnungen oder Video-Aufzeichnungen, die Kinder individuell erkennbar abbilden. Veröffentlicht werden Bildnisse im Rahmen der Arbeit des Kinder- und Jugendbüros und der weiteren Veranstalter*innen.
- Im Rahmen der eingangs genannten Zwecke werden nur in Ausnahmefällen auch personenbezogene Daten in Form des Namens veröffentlicht.
- Die Einwilligung schließt die Verwendung der Bildnisse und personenbezogenen Daten ohne weitere Genehmigung ein. Die Rechteeinräumung an den Bildnissen erfolgt ohne Vergütung und umfasst auch das Recht zur Bearbeitung, soweit die Bearbeitung nicht entstellend ist.
Die Einwilligung zur Weitergabe und Veröffentlichung und zur Verwendung sonstiger personenbezogener Daten (z.B. Namensangaben) kann für die Zukunft jederzeit widerrufen werden.
Die Einwilligung kann auch teilweise widerrufen werden.
In allen Fällen muss der Widerruf in schriftlicher Form erfolgen. Im Falle des Widerrufs dürfen entsprechende Daten und Einzelaufnahmen zukünftig nicht mehr für die oben genannten Zwecke verwendet werden. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt, d.h. auch über das Ende der Zugehörigkeit zur eingangs benannten Veranstaltung hinaus.
Veröffentlichungen im Internet - Datenschutzrechtlicher Hinweis:
Bei einer Veröffentlichung im Internet können die personenbezogenen Daten (einschließlich Bildnisse) weltweit abgerufen und gespeichert werden. Die Daten können damit etwa auch über so genannte „Suchmaschinen" aufgefunden werden. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere Personen oder Unternehmen die Daten mit weiteren im Internet verfügbaren personenbezogenen Daten verknüpfen und damit ein Persönlichkeitsprofil erstellen, die Daten verändern oder zu anderen Zwecken verwenden.
Weitere Informationen zur Speicherung von Bildnissen und personenbezogenen Daten (Datenschutzinformation)
Seit dem 25.05.2018 ist die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft und unmittelbar in den EU-Mitgliedsstaaten anzuwenden. Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Stadt Lahr und Ihre Rechte aus dem Datenschutzrecht geben.
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Speicherung von Bildnissen im Rahmen der Lahrer Sommerfreizeiten |
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Verantwortliche/r nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO |
Stadtverwaltung Lahr/Schwarzwald Oberbürgermeister Markus Ibert 07821/910-00 Email: info@lahr.de |
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r |
Tel.: 07821/910-0196 |
Zweck(e) der Datenverarbeitung, Rechtsgrundlage |
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit über lokale und regionale Medien, Homepage der Stadt Lahr und des Schlachthof - Kinder, Jugend & Kultr, Soziale Medien, Informationsmaterial (z.B. Broschüren, Flyer, Fotowand) aufgrund Ihrer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 litt. a) DSGVO. |
Empfänger oder Kategorie von Empfängern der Daten (Stellen, denen die Daten offengelegt werden) |
Empfänger im Rahmen der oben genannten Pressearbeit |
Übermittlung der Daten an Drittstaaten |
Nein |
geplante Speicherungsdauer |
10 Jahre für Öffentlichkeitsarbeit |
Betroffenenrechte |
Sie haben als betroffene Person das Recht von der Stadtverwaltung Lahr/Schwarzwald Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können verlangen, die bereitgestellten personenbezogenen Daten gemäß Art. 20 DSGVO zu erhalten oder zu übermitteln. Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren. |
Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten oder Freiwillige Bereitstellung der Daten und Folgen der Verweigerung |
Sie sind nicht verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten (Bildnisse) bereitzustellen. Sind Sie damit nicht einverstanden, werden keine Bildnisse angefertigt und veröffentlicht. |
Falls die Daten nicht bei der betroffenen Person, sondern bei Dritten erhoben wurden |
Nein |
automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling |
Nein |
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KONTAKT - Ihre Ansprechpartner:
Schlachthof - Kinder, Jugend & Kultur
Dreyspringstr. 16, 77933 Lahr
07821 / 920 888-0
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Montag + Mittwoch: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
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