Rahmendaten, Registrierung und Teilnahmevoraussetzungen

 

Rahmendaten

In diesem Jahr findet die Stadtranderholung wieder auf dem Freizeithof Langenhard statt. Teilnehmen können bis zu 200 Kinder.

Die Stadtranderholung finden im Zeitraum 1 (29.07. – 09.08.2024) zu Beginn und im Zeitraum 2 (26.08. – 06.09.2024) am Ende der Sommerferieen für jeweils 10 Werktage statt. Die Freizeiten beginnen für die Kinder um 9 Uhr und enden um 16 Uhr. Die Aufsichtspflicht für Ihr Kind beginnt mit Betreten der Örtlichkeit der Stadtranderholung und endet mit Verlassen der Örtlichkeit.

Folgende Freizeiten werden angeboten:

Zeitraum 1: 29.07. – 09.08.2024

Stadtranderholung 1 Freizeithof Langenhard

Ehrenamtliche der Städtischen Kinder- und Jugendarbeit sowie des Schlachthof - Kinder, Jugend & Kultur

Zeitraum 2: 26.08. – 06.09.2024

Stadtranderholung 2 Freizeithof Langenhard

Ehrenamtliche der Städtischen Kinder- und Jugendarbeit sowie des Schlachthof - Kinder, Jugend & Kultur

Nähere Informationen finden Sie in der „Programmliste“ auf der Anmeldeplattform.

 

Registrierung

Mit der Registrierung Ihres Kindes auf dem Lahrer Sommerfreizeiten-Portal akzeptieren Sie die hier aufgeführten Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzinformation und garantieren für die Richtigkeit Ihrer Angaben. Mit der Anmeldung Ihres Kindes für eine Veranstaltung auf dieser Plattform sichern Sie das Einverständnis aller Erziehungsberechtigten zur Teilnahme zu.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Registrierung viele Fragen zu Ihrem Kind beantworten müssen – wir empfehlen Ihnen daher sich etwas Zeit zu nehmen.

 

Teilnahmevoraussetzungen

Die Freizeiten richten sich an alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen aus Lahr. Bitte die Hinweise bez. des Alters bei der jeweiligen Veranstaltung beachten.

Für die Stadtranderholungen ist ein Bustransfer organisiert. Die genauen Haltestellen können Sie demnächst dem Busfahrplan entnehmen. Diesen erhalten Sie auch mit dem Elternbrief. 

Die Kinder müssen ausschließlich mit dem Bus zum Langenhard fahren.

Um Ihr Kind für die Freizeiten anmelden zu können, müssen sich die Erziehungsberechtigen auf dem Sommerfreizeiten-Portal registrieren (s. weiter unten „Anmeldung“).

Kinder, die noch nicht 7 Jahre alt sind, können angemeldet werden, sofern sie bereits in die Grundschule eingeschult sind. Bitte rufen Sie dazu zunächst im Schlachthof - Kinder, Jugend & Kultur an. Sie erhalten dann den Auftrag eine Schulbescheinigung per E-Mail an team-schlachthof@lahr.de zu senden.

Darüber hinaus werden über die Offenen Hilfen Lahr Einzelbetreuungsplätze für Kinder mit Behinderung angeboten. Die Anmeldungen laufen nicht über diese Plattform, sondern direkt über die Offenen Hilfen (Katja Schirmer-Schlenk, Tel.: 07821/909252).

Anmeldung, Warteliste (W), Verlosung, Zuteilung (Z) und Stornierung (S)

Anmeldeordnung

Der Anmeldezeitraum ist von Donnerstag 11.04.2024 bis Mittwoch, 17.04. 2024. In diesem Zeitraum können Sie ihr Kind registrieren und für die gewünschte Freizeit anmelden.

In der KW 17 werden die zur Verfügung stehenden Plätze unter den angemeldeten Kindern verlost.

Anmeldung

Unter dem Punkt „Anmeldung“ können Sie sich registrieren ("Ich bin neu hier") und anmelden.

Für die Registrierung ist eine gültige E-Mail-Adresse zwingend erforderlich. Diese dient als Benutzerkennung beim Login. Mit Ihrer Mailadresse und dem selbstgewählten Passwort haben Sie jederzeit Zugang zu Ihren persönlichen Daten, den Profilen Ihrer Kinder und den gebuchten Freizeiten.

Als Erziehungsberechtigte machen Sie zunächst einige Angaben zu Ihrer Person. Jetzt können Sie die „Profile“ für Ihr eigenes Kind bzw. Ihre eigenen Kinder anlegen.

Anschließend wählen Sie die gewünschte Freizeit aus.

Geschwisterkinder

Geschwisterkinder werden gemeinsam verlost.

Verlosung und Zuteilung (Z) in KW 17

Die Vergabe der Plätze erfolgt durch ein Losverfahren. Bis zum Verlosungszeitpunkt erscheint im Portal ein „W“(Warten).

Steht nach der Verlosung im Portal ein „Z“(Zuteilung), dann hat Ihr Kind einen Platz erhalten.

Steht nach der Verlosung keine Veranstaltung in dem Profil Ihres Kindes hat es leider keinen Platz erhalten.

Bitte prüfen Sie am Verlosungstag selbst im Portal, ob Ihr Kind einen Platz erhalten hat.

Warteliste und Nachrücken

Es gibt keine Warteliste. Dennoch ist es möglich, dass Ihr Kind nachrückt, wenn es zunächst keinen Platz erhalten hat. Schauen Sie dazu regelmäßig auf das Portal. Sollte ein Kind bei einer Freizeit stornieren, wird automatisch ein Platz bei dieser Freizeit frei. Sie können Ihr Kind dann anmelden. Dies ist noch bis zum 17. Mai 2024 möglich. Danach wird das Portal für alle Anmeldungen geschlossen.

Sollten Sie eine Teilnahmebestätigung benötigen, können Sie diese im Portal (z.B. für die Vorlage bei Ämtern) herunterladen und ausdrucken.

Abmeldung/Stornierung und mögliche Absage der Sommerfreizeit(S)

Wenn Sie Ihr Kind abmelden/stornieren wollen, müssen Sie dies online vornehmen. Der Status Ihres Kindes wechselt dann auf „S“ (Stornierung). Eine nochmalige Anmeldung zu dieser Sommerfreizeit ist nur noch durch den Schlachthof - Kinder, Jugend und Kultur möglich.

Bei einer Abmeldung/Stornierung von einer der Sommerfreizeiten vier Wochen bis einen Tag vor Beginn der Freizeit fallen Stornierungskosten in Höhe von 50 % des Teilnehmerentgeltes an. Bei einer Abmeldung ab dem ersten Tag der Sommerfreizeit werden 75 % des Teilnehmerentgeltes in Rechnung gestellt. Eine Erstattung des Teilnehmerentgeltes ist nicht möglich, wenn Ihr Kind z.B. krankheitsbedingt vorzeitig die Freizeit verlassen muss, später kommt oder nicht teilnehmen kann. Wir weisen hiermit darauf hin, dass das Nichterscheinen oder der Nichtantritt der Freizeit ohne ausdrückliche Abmeldung/Stornierung nicht als Rücktritt vom Vertrag gilt, sondern der/die Erziehungsberechtigte/n 75 % des Teilnehmerentgeltes zu tragen hat/haben.

Bei Veränderungen werden wir Sie umgehend per E-Mail informieren.

 

Kosten, Ermäßigungen, Kostenübernahme, Lahr-Pass und kinderreiche Familien

Teilnehmerentgelt

Das Teilnehmerentgelt beträgt 200 € pro Kind. Es beinhaltet Bustransfer, Betreuung, Verpflegung sowie Werk- und Bastelmaterial.

Ca. 4-6 Wochen vor der Sommerfreizeit erhalten Sie vom Schlachthof - Kinder, Jugend & Kultur die Rechnung und weitere Informationen per Post.

Ermäßigungen bzw. Kostenübernahme

Einkommensschwache Familien haben die Möglichkeit einen Antrag auf Ermäßigung bzw. Kostenübernahme beim Landratsamt Ortenaukreis zu stellen:

  • Jugendamt, Willy-Brandt-Str. 11, oder
  • Kommunale Arbeitsförderung (ALG-II-Empfänger), Bahnhofstr. 10

Dazu brauchen die Ämter z.B. folgende Unterlagen:

  • Anmeldebestätigung für den Platz bei der Freizeit (kann im Anmeldeportal heruntergeladen und ausgedruckt werden)
  • Lohn- bzw. Arbeitslosenbescheinigung der letzten 12 Monate
  • Mietbescheinigung und Versicherungsunterlagen
  • Unterlagen über besondere Belastungen (Darlehen etc.)

Die Kostenübernahme des Landratsamtes (Jugendamt, Kommunale Arbeitsförderung) muss spätestens 3 Wochen vor Beginn der Sommerfreizeit beim Schlachthof - Kinder, Jugend & Kultur vorliegen, sonst kann Ihr Kind nicht an der Sommerfreizeit teilnehmen.

Lahr-Pass

Bei einem Ablehnungsbescheid bzw. einer Kostenübernahme von weniger als der Hälfte des Teilnehmerentgelts durch das Jugendamt/die Kommunale Arbeitsförderung erhalten Familien, die einen gültigen Lahr-Pass besitzen (Termin der Freizeit ausschlaggebend), von der Stadt Lahr eine Ermäßigung auf das Teilnehmerentgelt. Der Eigenanteil an den Kosten beträgt dann 50 % pro Kind.

Der Lahr-Pass ist bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der Freizeiten per E-Mail beim Schlachthof - Kinder, Jugend & Kultur vorzulegen, da sonst keine Ermäßigung möglich ist.

Kinderreiche Familien

Familien mit drei teilnehmenden Kindern, die keinen Antrag bei der Kommunalen Arbeitsförderung oder dem Jugendamt stellen und keinen Lahr-Pass besitzen, erhalten für ein Kind eine Ermäßigung von 50 % des Teilnehmerentgeltes.

Ergänzende Hinweise zu den Fragen zu Ihrem Kind

Umfang

Um auf die Betreuung Ihres Kindes bei der Stadtranderholung bestmöglich vorbereitet zu sein, fragen wir alle wichtigen Informationen im Voraus bei der Registrierung ab.

Zu Beginn werden Sie nach „Krankheiten/Allergien/Behinderungen“ gefragt. Diese Themen kommen an einem späteren Punkt bei der Registrierung nochmals vor. Bitte beantworten Sie die Fragen dazu ausführlich.

Kinder mit Medikamenten

Wenn Ihr Kind auf der Freizeit Medikamente einnehmen muss bzw. Notfallmedikamente hat, müssen diese jeden Morgen von Ihrem Kind bei den Verantwortlichen abgegeben und am Nachmittag wieder abgeholt werden. Dies dient dem Schutz Ihres Kindes sowie der anderen Kinder. Um bestmöglich vorbereitet zu sein, werden Ihnen die Veranstalter*innen (z.B. durch Zusendung eines Formulars per E-Mail im Voraus) verschiedene Fragen stellen. Sollte Ihr Kind ein Notfallmedikament benötigen und dieses stets bei sich tragen müssen, ist dies natürlich möglich. Sie können dies dem/der Veranstalter*in entsprechend mitteilen (z.B. über das angesprochene Formular).

 

Versicherungsschutz und Aufsichtspflicht

Bitte beschriften Sie Dinge Ihres Kindes. Für verloren gegangene Gegenstände wird nicht gehaftet.

Die Stadt Lahr hat für die Stadtranderholung, und die Kanufreizeit eine gesetzliche Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch Kinder während den Freizeiten Dritten gegenüber verursacht werden, abgeschlossen. Diese ist nachrangig gültig. Das heißt: Besteht für die versicherten Personen Versicherungsschutz unter einem anderen Versicherungsvertrag (z.B. eigene Privat-Haftpflichtversicherung), so sind diese Personen und der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Schaden zunächst unter dem eigenen Versicherungsvertrag geltend zu machen.

Für die Teilnehmenden der Freizeiten besteht eine Unfallversicherung durch die Stadt, die aber nur einen geringen Rahmen absichert und kein Ersatz für eine private Versicherung ist. Eine Krankenversicherung über die Stadt Lahr besteht nicht. Das Kind muss über die Eltern bei einer Krankenkasse versichert sein oder Sie müssen für die Dauer der Sommerfreizeit eine Krankenversicherung abschließen.

Ausschluss von Teilnehmenden

Die Veranstalter*innen behalten sich vor, Teilnehmende von den Freizeiten auszuschließen, die sich wiederholt nicht an die Anordnungen der Betreuungspersonen halten.

Datenschutz

Bitte legen Sie jedes Jahr einen neuen Account an, denn wir sind aus Datenschutzgründen verpflichtet, jährlich alle Daten auf der Anmeldeplattform zu löschen.

Für die Registrierung im Portal (www.unser-ferienprogramm.de/stadtranderholung) sowie die Organisation und Durchführung der Freizeiten ist die Erfassung und Speicherung personenbezogener Daten (Ihre Angaben während der Registrierung) erforderlich. Gemäß § 13 DSGVO informieren wir hier über die Speicherung der erhobenen Daten.

 

Passwort vergessen?

Bitte merken Sie sich Ihre Zugangsdaten, da Sie über die Plattform Änderungen vornehmen oder z.B. im Falle einer Absage stornieren können. Falls notwendig, ist unter dem Punkt „Anmeldungen“ die Beantragung eines neuen Passwortes möglich.

KONTAKT - Ihre Ansprechpartner:
Städtische Kinder und Jugendarbeit
Ab sofort:
Schlachthof - Kinder, Jugend & Kultur
Dreyspringstr. 16, 77933 Lahr
07821 / 920 888-0
team-schlachthof@lahr.de


Sprechzeiten:
Montag + Mittwoch: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag + Donnerstag: 14:00 Uhr - 17:00 Uhr