Teilnahmebedingungen und Entgeltordnung für die Stadtranderholung in Rheinstetten

Nutzungsbedingungen

 

Veranstalter der Stadtranderholung ist das Kinder Jugend & Familien Büro der Stadtverwaltung Rheinstetten

Wir weisen auch an dieser Stelle nochmal darauf hin, dass wir für die Abwicklung der Stadtranderholung das Software-Programm der nupian GmbH nutzen. Ihre Daten werden in dieser Anwendung erhoben und verarbeitet. Mit der nupian GmbH wurde eine Vereinbarung zur datenschutzkonformen Verarbeitung Ihrer Daten geschlossen.

1. Anmeldung und Vertragsabschluss.

(1) Das Angebot der Stadtranderholung richtet sich an alle Kinder, die in Rheinstetten wohnen, an Kinder deren Erziehungsberechtigte bei der Stadt Rheinstetten angestellt sind (audit beruf & familie) und an auswärtige Kinder mit dem Karlsruher Kinderpass. Die Anmeldung muss durch den/die Erziehungsberechtigte/n des Kindes erfolgen.

(2) Angemeldet werden können Kinder zwischen 6 und 12 Jahren, deren Entwicklungsstand altersgerecht ist

(3) Die Anmeldung erfolgt per Anmeldeformular, das im Kinder Jugend & Familien Büro abgegeben werden kann oder online über die Homepage des Veranstalters. Sobald die Rechnung bezahlt ist, kommt der Vertrag zustande. Schülerhort-Eltern melden ihre Kinder über Fomulare an, die direkt in der Einrichtung abgegeben werden.

(4) Ein Kind kann nur angemeldet werden, wenn es über den gesetzlich vorgeschriebenen Impfschutz gegen Masern verfügt. (Ein entsprechender Nachweis ist in Papierform bis zum Anmeldeschluss vorzulegen, wenn die Vorlage ab dem Jahr 2022 bereits erfolgte, ist die Nachweispflicht nicht mehr notwendig!).

(5) Ein Kind kann für bis zu sechs Kalenderwochen angemeldet werden.

(6) Angemeldete Kinder dürfen nicht zur gleichen Zeit am Ferienspaß teilnehmen.

(7) Die Einteilung der Kinder in Kleingruppen wird von der Leitung der Stadtranderholung festgelegt. Bei der Anmeldung geäußerte Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, sind aber nicht verpflichtend.

(8) Der Anmeldeschluss ist bindend. Später eingehende Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.

 

 

 

 

 

2. Mitwirkungspflicht, Ausschluss, Haftung

(1) Die Erziehungsberechtigten werden auf ihre Informationspflicht hingewiesen (z.B. Krankheiten, Behinderungen, Verhaltensauffälligkeiten etc.). Nichterfüllung kann die Kündigung des Vertrages zur Folge haben.

(2) Die gesetzliche Aufsichtspflicht wird durch Betreuungskräfte der SRE in der Zeit von 7.45 Uhr bis 16.45 Uhr wahrgenommen. Eltern, die eine frühere Beaufsichtigung ihrer Kinder brauchen, können diese ab 7:00 Uhr auf das SRE-Gelände bringen. Dies ist dem Kinder Jugend & Familien Büro mitzuteilen. Kinder, die sich vor ihrer Anmeldezeit (7:00 Uhr oder 7:45 Uhr) auf dem Gelände der Stadtranderholung aufhalten, sind nicht über die Stadt versichert.

(3) Es ist zu erwarten, dass Erziehungsberechtigte und Kinder die Regeln der Stadtranderholung respektieren, sowie den Weisungen der Betreuungskräfte Folge leisten. Alle wichtigen Informationen zur Stadtranderholung können im Anmeldeprogramm eingesehen werden. Bei Missachtung oder fehlender Mitwirkung der Eltern/Erziehungsberechtigten, kann das Kind ohne Erstattung des Teilnahmebetrags ausgeschlossen werden.

(4) Die Stadt Rheinstetten schließt eine Gruppen-Unfallversicherung ab.

(5) Bei Verlust von persönlichen Gegenständen übernimmt die Stadt Rheinstetten keine Haftung.

3. Rücktritt durch den Veranstalter

Ohne Fristsetzung ist es der Stadt Rheinstetten vorbehalten, bei höherer Gewalt ohne jede Haftung vom Vertrag zurückzutreten. Für die bis dahin erbrachten Leistungen oder Auslagen kann die Stadt Rheinstetten eine angemessene Entschädigung verrechnen. Weitere Ansprüche entstehen nicht.

4. Datenschutz

Bei der Anmeldung zur Stadtranderholung werden personenbezogene Daten des teilnehmenden Kindes sowie seines/seiner Sorgeberechtigten erhoben. Die Datenerhebung und Datenspeicherung erfolgt durch die Stadtverwaltung Rheinstetten ausschließlich zur Abwicklung des Anmeldeverfahrens, der Abrechnung und zur Durchführung der Stadtranderholung. Eine Weitergabe der erhobenen Daten an Dritte erfolgt nicht. Mit der Anmeldung erklärt/erklären sich die/der Erziehungsberechtigte/n damit einverstanden.

Während der Stadtranderholung werden Fotos gefertigt, um Eindrücke und Erinnerungen der Veranstaltungen festzuhalten. Die Fotos werden bei Bedarf für die Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Rheinstetten genutzt (z.B. Bericht in Rheinstetten aktuell oder auf der Internetseite der Stadt Rheinstetten).

Bei der Anmeldung werden Sie um eine Auswahl zwischen „[ ] uneingeschränkt zu“, „[ ] nur für Gruppenfotos“, „[ ] Nein“ gebeten. Die Voreinstellung ist „Nein“. Durch die Bestätigung Ihrer Anmeldung willigen Sie gleichzeitig auch in die von Ihnen getroffene eben erwähnte Auswahl zur Verwendung der Fotos zu.

Diese Einwilligung kann jederzeit – auch teilweise – für die Zukunft widerrufen werden und gilt ansonsten zeitlich unbeschränkt. Der Widerruf kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen (Stadt Rheinstetten, Kinder Jugend & Familien Büro, Hauptstraße 2, 76287 Rheinstetten, jugend@rheinstetten.de). Internetabbildungen werden bei Widerruf baldmöglich gelöscht. Der Widerruf für Printmedien gilt für zukünftige Ausgaben und bezieht sich nicht auf bereits veröffentlichte Printmedien.

5. Sonstige Regelungen

(1)  Zu Beginn der Stadtranderholung muss das vom/von den Erziehungsberechtigten unterschriebene Formular abgegeben werden, auf dem steht, wer das Kind abholen darf. Kinder dürfen nur von den Erziehungsberechtigten abgeholt oder auf dem Formular angegebenen Personen mitgegeben werden.

(2) Bei Verspätungen (morgens und nachmittags) oder Krankheit/anderer Verhinderung des Kindes, bitten wir um rechtzeitige Informationen. Die Leitung der Stadtranderholung ist morgens ab 7.00 Uhr telefonisch erreichbar. 

(3) Für einen Notfall muss eine Telefonnummer angegeben werden, über die den ganzen Tag ein/e Erziehungsberechtigte/r telefonisch zu erreichen ist.

(4) Nach Möglichkeit sollten angemeldete Kinder die gesamte Woche an der Stadtranderholung teilnehmen. Ein späteres Hinzukommen und früheres Beenden der Ferienmaßnahme sollte nur aus triftigen Gründen erfolgen und mit der Leitung der Stadtranderholung abgesprochen werden.

6. Pandemiebegründete Regelungen

Im Falle einer Pandemie müssen sich Kinder, die an der Stadtranderholung teilnehmen und deren Erziehungsberechtigte, an die zum Zeitpunkt der Teilnahme geltenden Verordnungen halten (z.B. Testpflicht, Maskenpflicht, bestimmte Hygienemaßnahmen…)

 

 

 

 

 

 

 

Entgeltordnung

 

1. Kosten und Zahlungsbedingungen

(1) Die Kosten für die Maßnahme betragen 90 € pro Kalenderwoche. Bei Geschwistern wird ab dem zweiten Kind eine Ermäßigung von 50% gewährt, wenn das Geschwisterkind in der gleichen Woche/den gleichen Wochen vom gleichen Erziehungsberechtigten/von der gleichen Erziehungsberechtigten angemeldet wurde.

(2) Mit Erhalt der Rechnung ist der Gesamtbetrag innerhalb der angegebenen Frist durch Überweisung zu entrichten.

(3) Bei der Zahlung ist die Bezeichnung „Stadtranderholung + Name des Kindes/der Kinder“ anzugeben.

(4) Sollten unterstützende Zahlungsformen (Karlsruher Kinderpass, Bildung und Teilhabe, Bildungsgutscheine) in Anspruch genommen werden, ist dies bei der Anmeldung/Buchung anzugeben!

(5) Erfolgt keine Zahlung zum vereinbarten Termin, verliert das Kind den Anspruch der Teilnahme und der Platz wird storniert.

2. Rücktritt des/der Teilnehmenden

(1) Der/die Teilnehmende kann bis zu 14 Tagen vor Beginn der Sommerferien zurücktreten. Danach erfolgt bei Stornierung keine Rückzahlung mehr. Die Nichtzahlung des Teilnahmebetrags stellt keinesfalls eine Rücktrittserklärung dar.

(2) Falls die Teilnahme an der Stadtranderholung durch Krankheit kurzfristig nicht möglich ist, wird der Teilnahmebetrag nach Vorlage eines ärztlichen Attestes zurückerstattet.

 

Stand 03/2024            

 

 

Stadt Rheinstetten

Kinder Jugend & Familien Büro

Hauptstraße 2, 76287 Rheinstetten

Telefon 07242/9514-461

jugend@rheinstetten.de

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Montag, Dienstag und Freitag 10.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr