Wie registriere ich mich?

Wie finde ich die passende Veranstung für mein Kind?

Wie melde ich mein Kind zu einer Veranstaltung an?

Wie bezahle ich den Teilnahmebeitrag?

Info: Sie dürfen NUR die EIGENEN Kinder, also Kinder deren gesetzlicher Vertreter Sie sind, anmelden. Eine Anmeldung von fremden Kinder ist nicht gestattet, da uns sonst keine gültige Anmeldung von Seiten der eigentlich sorgeberechtigten Person(en) vorliegt. Der Geschwisterrabatt gilt dementsprechend nur für die eigenen Kinder.

 

Wie registriere ich mich?

 

  • Auf der Startseite in der oberen Navigationsleiste auf "ANMELDUNG" klicken.
  • Auf der folgenden Seite unter "Ich bin neu hier" auf "WEITER ZUR REGISTRIERUNG" klicken.
  • Alle Felder auf dieser Seite ausfüllen
  • Teilnahmebedingungen und Datenschutzerklärung durchlesen. Sie werden durch einen Klick auf "Teilnahmebedingungen lesen" bzw. "Datenschutzerklärung" in einem separatem Fenster angezeigt und können zur eigenen Aufbewahrung ausgedruckt werden. 
  • Das Kästchen links neben "Hiermit nehme ich die Teilnahmebedingungen zur Kenntnis und bin damit einverstanden." anklicken und damit das Einverständins mit den Teilnahmebedingungen und der Datenschutzerklärung erklären.
  • Auf "ANMELDEN" klicken
  • Als nächstes die Daten des eigenen Kindes in die entsprechenden Felder eintragen
  • "ZUR VERANSTALTUNGSAUSWAHL" anklicken
  • Sie und Ihr Kind sind jetzt im System registriert. Sie können Ihr Kind jetzt anmelden!

 

Wie finde ich die passende Veranstaltung für mein Kind?

 

  • In der oberen Menüleiste PROGRAMMLISTE anklicken
  • Alle Veranstaltungen werden angezeigt
  • Mit der Auswahlliste "(Alter)" können die Veranstaltungen gefiltert werden. Einfach anklicken und das Alter Ihres Kindes auswählen. Es werden jetzt nur noch Veranstaltungen für dieses Alter angezeigt.
  • Ein Klick auf den jeweiligen VERANSTALTUNGSTITEL öffnet eine Detailseite, auf der Sie alle notwendigen Informationen zu dieser Veranstaltung finden: Datum, Uhrzeit, Programmbeschreibung, Preise usw.

 

Wie melde ich mein Kind zu einer Veranstaltung an?

 

  • Rufen Sie die Detailseite der Veranstaltung auf (>> Programmliste anklicken >> Veranstaltungstitel anklicken).
  • Klicken Sie in der rechten Seitenspalte unter "Anmeldung" auf "zur Anmeldung". (Haben Sie sich bereits eingeloggt klicken Sie stattdessen unter "Mein Ferienprogramm" auf "zu Veranstaltungen anmelden")
  • Haben Sie sich bereits auf unserer Seite registriert, dann klicken Sie unter "Ich habe bereits einen Login" auf "weiter zum Login". Andernfalls registrieren Sie sich bitte zuerst (siehe unten).
  • Tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse und Ihr Passwort in die entsprechenden Felder ein und klicken Sie auf "LOGIN"
  • Klicken Sie neben den Names des anzumeldenden Kindes auf "Zu Veranstaltungen anmelden"
  • Die Veranstaltungen auswählen, an denen Ihr Kind teilnehmen möchte, indem Sie im Kästchen ganz links neben der entsprechenden Veranstaltung per Mausklick ein Häckchen setzen.
  • Beantworten Sie gegebenenfalls die zur Veranstaltung gehörende Frage, indem Sie die Antwort in das dazugehörige Antwortkästchen eintragen.
  • Klicken Sie ganz unten auf "MEIN KIND/TEILNEHMER FÜR DIE AUSGEWÄHLTEN VERANSTALUNGEN ANMELDEN"
  • Es erscheint die Meldung "Anmeldung erfolgreich"

 

Wie bezahle ich den Teilnahmebeitrag?

 

  • Melden Sie sich über das LOGIN z.B. auf der Startseite an.
  • Sie sollten sich jetzte im Bereich "ANMELDUNG" befinden.
  • Klicken Sie auf "Druckversion / Teilnahmebstätigung" rechts oben.
  • Öffnen Sie die heruntergeladene pdf-Datei. Darin befinden sich alle notwendigen Angaben zur Bezahlung (Veranstaltungen Ihrer Kinder, Kontoverbindung für die Überweisung (inkl. Verwendungszweck), Zahlungsfrist etc.
  • Veranlassen Sie die Überweisung.
  • Wenn die Zahlung bei uns eingegangen und bearbeitet wurde werden Ihre Veranstaltungen von uns als "bezahlt" markiert.

Info: Sie dürfen NUR die EIGENEN Kinder, also Kinder deren gesetzlicher Vertreter Sie sind, anmelden. Eine Anmeldung von fremden Kinder ist nicht gestattet, da uns sonst keine gültige Anmeldung von Seiten der eigentlich sorgeberechtigten Person(en) vorliegt. Der Geschwisterrabatt gilt dementsprechend nur für die eigenen Kinder.