Veranstalterzugang

Hier können Sie sich einloggen, wenn Sie bereits einen Veranstalter-Account haben.

Sollten Sie noch keinen Zugang haben, rufen Sie uns bitte unter 04461-5505 an.

Mo/ Di/ Fr von 09:00 bis 12:30 Uhr und Do von 14:00 bis 17:30 Uhr.

Gerne auch per Mail: info@stadtjugendpflege-jever.de


Wir werden dann für Sie den Account anlegen.

Ihr Ferien(s)pass- Team Jever - Schortens

Vielen Dank !

 

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AGB

Liebe Veranstalter! 

Vielen Dank, dass Sie in diesem Jahr dabei sind und für mehr Spaß in den Ferien sorgen. Bevor es losgeht, noch einige Hinweise zur sicheren Abwicklung des Ferienpasses: 


1. Bitte nennen Sie uns immer den Ansprechpartner der Veranstaltung mit Telefonnummer und Emailadresse, unter der diese/r im Notfall zu erreichen ist!


2. Achten Sie bei der Gestaltung der Altersgruppen bitte auf den Rahmen des Ferienpasses, in dem wir uns an Schulkinder im Alter zwischen 5 und 17 Jahren richten!


3. Prüfen Sie immer Ticket und Einverständniserklärung der TeilnehmerInnen auf Vollständigkeit (abgestempelt?) und achten Sie auf die Unterschrift der Erziehungsberechtigten! Es können nur Kinder an der Veranstaltung teilnehmen, die auch auf der Teilnehmerliste, die innerhalb von 3 Tagen vor Veranstaltungsbeginn aktuell ist, stehen.


4. Bitte beachten Sie, dass Kinder auf den Wartelisten für abgemeldete Plätze bereitstehen. Nehmen Sie deswegen Kinder ohne Anmeldung / Ticket / Einverständniserklärung auch aus versicherungsrechtlichen Gründen bitte nur nach Absprache mit dem Ferienpassteam in Ihre Veranstaltung auf.


5. Bitte sagen Sie eine Veranstaltung rechtzeitig, mindestens 3 Tage vorher ab. Sollten krankheits- oder witterungsbedingte Absagen notwendig sein, informieren Sie uns bitte so schnell wie möglich.


6. Alle Ferienpassveranstaltungen sind über die Städte Jever und Schortens versichert.


7. Foto- und Videoaufnahmen auf den Veranstaltungen bedürfen im Falle der Veröffentlichung der vorherigen Zustimmung der Beteiligten.


8. Wenn es irgendwie möglich ist, sollten die Veranstaltungen barrierefrei, also auch für behinderte Kinder zugänglich sein. Wenn Sie hier Hilfebedarf haben, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir stellen Betreuungspersonal zur Verfügung.


9. Die Abrechnung für die Kosten der Veranstaltung reichen Sie bitte bis spätestens zum 23. August 2024 im Büro der Stadtjugendpflege Jever per Email, Post oder persönlich ein. Später eingereichte Rechnungen können aus buchungstechnischen Gründen nicht mehr abgerechnet werden.


10. Jugendschutzbestimmungen

Alle Veranstaltungen des Ferienpasses Jever-Schortens sind nach dem Jugendschutzgesetz auch Veranstaltungen der öffentlichen Jugendhilfe. Somit unterliegen sie den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Veranstalter und BetreuerInnen im Rahmen von Jugendpflegeveranstaltungen haben immer eine Vorbildfunktion. Es wird daher darauf hingewiesen, dass während den Veranstaltungen des Ferienpasses Jever-Schortens kein Alkohol ausgeschenkt und konsumiert werden darf. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass es nicht gestattet ist Texte oder Bilder einzustellen, die in jeglicher Hinsicht die politische Einflussnahme auf Minderjährige, sexistische oder diskriminierende Inhalte zum Ziel haben. Unsere Webseite enthält Verknüpfungen zu Webseiten Dritter (sog. „externe Links“). Da wir auf deren Inhalte keinen Einfluss haben, kann für die fremden Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Für die Inhalte und Richtigkeit der Informationen ist stets der jeweilige Informationsanbieter der verlinkten Webseite verantwortlich. Zum Zeitpunkt der Verlinkung waren keine Rechtsverstöße erkennbar. Sobald uns eine Rechtsverletzung bekannt wird, werden wir den jeweiligen Link umgehend entfernen. Ihre Angaben werden vor der Veröffentlichung geprüft.

 

Eine Anleitung zum Abruf von Teilnehmerlisten sowie Eingabe und Pflege Ihrer Veranstaltung/en finden Sie oben rechts unter *Hilfe*. 

 

Wichtig: 
Die Veranstalter pflegen Ihre Daten selbständig und eigenverantwortlich und halten diese aktuell.

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