Anmelde- und Teilnahmebedingungen

 

  1. Minderjährige dürfen ausschließlich durch die Erziehungsberechtigten angemeldet werden. Im Falle der gemeinschaftlichen elterlichen Sorge (§1629 Abs. 1 BGB) wird vom Veranstalter das Einverständnis des anderen Elternteils vorausgesetzt.
  2. Bitte beachten Sie, dass die An- und Abreise zum angegebenen Treffpunkt selbst erfolgen muss.
  3. Mit der Online - Anmeldung ist Ihr Kind verbindlich für die ausgewählte Aktion angemeldet. Die Anmeldung wird von Seiten des Veranstalters verbindlich, wenn die Teilnehmenden eine schriftliche Teilnahmebestätigung erhalten hat bzw. im Online Portal der Platz zugeteilt worden ist.
  4. Mit Online - Anmeldung bitten wir um eine Abbuchungserlaubnis (sh. SEPA-Lastschriftmandat)
  5. Bitte beachten Sie bei online Anmeldung die Stornierung selbst über unser Online-Portal vorzunehmen. Tritt ein Teilnehmender zurück, so werden ab einem Teilnehmerpreis von 50 € folgende Stornofristen fällig: Bis 30 Tage vor Beginn ist die Stornierung kostenlos, danach fällt der volle Preis an. Bei allen anderen Aktionen mit einem Teilnehmerpreis unter 50 € kann bis 7 Tage vor der Aktion kostenlos storniert werden, danach fällt auch der volle Preis an.  Eine Ausfallgebühr fällt nicht an, wenn ein anderer geeigneter Ersatzteilnehmer verbindlich angemeldet wird. Im Notfall z. B. plötzliche Erkrankung kann der Teilnehmerbeitrag abzüglich der tatsächlich anfallenden Kosten oder einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 € zurückerstattet werden. In diesem Fall muss jedoch vor Beginn der Freizeit ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
  6. Sollte eine Veranstaltung ausgebucht sein oder vom Veranstalter abgesagt werden müssen, wird dies in Ihrem Online Portal angezeigt. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht.
  7. Nähere Informationen über die Freizeit erhalten Sie durch einen Teilnehmerbrief, der Ihnen ca. 10 Tage vor Beginn der Freizeit zugeht, oder durch die Teilnahme an einem Vortreffen. Der Termin wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.
  8. Für die Teilnehmer wird von der Gemeinde Zeitlarn oder dem Verein "Jugendarbeit im Landkreis Regensburg e.V." eine nachrangige Haftpflicht- und Unfallversicherung abgeschlossen. Nähere Auskunft erteilt die Gemeinde Zeitlarn. Die Haftpflichtversicherung tritt jedoch nicht ein, falls ein Teilnehmer mutwillig oder entgegen den Anweisungen der Betreuer handelt.
  9. Während der Freizeit sind die Betreuer/innen Beauftragte der Gemeinde Zeitlarn und des Vereins „Jugendarbeit im Landkreis Regensburg e.V.“. Sie sind Erziehungsberechtigte nach § 2 Abs. 2 Satz 2 des JuSchG. Die Betreuer sind verpflichtet, die Teilnehmenden nach bestem Wissen und Gewissen zu beaufsichtigen und zu betreuen. Falls einzelne Teilnehmer/innen ernstlich das Gelingen einer Freizeit gefährden, so können sie von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
  10. Den Teilnehmern ist die Teilnahme an allen Programmpunkten gestattet. Insbesondere gilt dies auch für das Baden in offenen Gewässern, wenn nicht schriftlich von den Erziehungsberechtigten gegenüber der Gemeinde Zeitlarn oder dem Leiter der Freizeit ein Verbot ausgesprochen wird.
  11. Die Gemeinde Zeitlarn und  die Leiter der jeweiligen Freizeiten sind bei der Anmeldung und bei Fahrtantritt über Besonderheiten eines Teilnehmers z.B. Allergien, regelmäßige Medikamenteneinnahme, akute und chronische Krankheit, Diabetes etc. zu informieren. Die Teilnahme erfolgt in solchen Fällen auf eigenes Risiko
  12. Über die Ferienaktionen der Gemeinde Zeitlarn wird auch öffentlich berichtet und dabei Fotoaufnahmen gemacht, die dann in den Medien (z.B. Facebook, Instagram) oder/und auf der Internetseite der Gemeinde Zeitlarn gezeigt werden. Mit der Veröffentlichung eines Bildes ihres Kindes sind die Eltern einverstanden, wenn sie den Haken auf "Ja" setzen.
  13. Bei einer Veröffentlichung im Internet können die personenbezogenen Daten (einschließlich Fotos) weltweit abgerufen und gespeichert werden. Die Daten können damit etwa auch über so genannte "Suchmaschinen" aufgefunden werden. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere Personen oder Unternehmen die Daten mit weiteren im Internet verfügbaren personenbezogenen Daten verknüpfen und damit ein Persönlichkeitsprofil erstellen, die Daten verändern oder zu anderen Zwecken verwenden. Die Rechteeinräumung an den Fotos erfolgt ohne Vergütung und umfasst auch das Recht zur Bearbeitung, soweit die Bearbeitung nicht entstellend ist. Die Einwilligung ist jederzeit schriftlich widerruflich. Bei Druckwerken ist die Einwilligung nicht mehr widerruflich, sobald der Druckauftrag erteilt ist. Wird die Einwilligung nicht widerrufen, gilt sie zeitlich unbeschränkt. Die Einwilligung ist freiwillig. Aus der Nichterteilung oder dem Widerruf der Einwilligung entstehen keine Nachteile.

 

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Tel.: 0151 1491 6711
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