Teilnahmebedingungen
Alter
Je nach Art der Veranstaltung können Personen ab 6 Jahren teilnehmen.
Anmeldung von Minderjährigen
Minderjährige müssen durch die Erziehungsberechtigten angemeldet werden. Bei Anerkennung der Teilnahmebedingungen wird bestätigt das weitere sorgeberechtige Personen der Anmeldung zustimmen.
Begrenzte Plätze
Eine Teilnahme bei Veranstaltungen mit begrenzten Plätzen kann nur stattfinden, wenn eine Anmeldungsbestätigung vorliegt. Die Bestätigung erfolgt erst nach Eingang der Zahlung.
Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf die Teilnahme an den Veranstaltungen.
Teilnahmebetrag
Die Höhe des Teilnahmebetrages ergibt sich aus der Beschreibung und ist spätestens 5 Tage nach der Direktbuchung oder nach "Zulosung der Ferienaktionen" im Sommer zu zahlen. Bei Sozialleistungsempfangenden oder Wolfenbüttelcardinhabenden wird der Betrag nach Vorlage des Bescheides nachträglich verrechnet.
Teilnehmende aus anderen Orten zahlen höhere Teilnehmerbeträge.
Eine Rückerstattung des Teilnehmergeldes ist nur möglich wenn die Veranstaltung seitens des Veranstaltenden ausfällt oder nach Vorlage eines Attestes.
Leistungen
Für die Programmleistungen sind grundsätzlich die Beschreibungen der Veranstalter maßgeblich.
Verhalten der Teilnehmenden
Die Teilnehmenden haben den Anweisungen der Teamer/der Veranstalter Folge zu leisten. Diese sind berechtigt, Teilnehmende, die den Anordnungen zuwiderhandeln, gegen die Haus- bzw. Lagerordnung verstoßen oder irgendwelche strafbare Handlungen begehen, auf deren Kosten nach Hause zu schicken. Die Erziehungsberechtigten erklären durch die Anmeldung ihr Einverständnis zu solchen Maßnahmen und verpflichten sich, alle hierdurch entstehenden Kosten zu tragen.
Gesundheitszustand der Teilnehmenden
Besonderheiten des Gesundheitszustandes der Teilnehmenden (z. B. Diätvorschriften, Allergien etc.) sind im Anmeldeprozess zu vermerken. Ergibt der gesundheitliche Zustand der angemeldeten Person, dass eine Teilnahme am Programm nicht möglich ist, ist diese vom Programm ausgeschlossen. Es gelten die Regelungen über den Rücktritt durch den Teilnehmenden entsprechend.
Haftung und Aufsichtspflicht
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Teilnehmenden sind über den KSA gegen Unfall versichert. Wir bitten deshalb alle Eltern, ihre Kinder zu vorsichtigen Verhalten, vor allem bei sportlichen Aktivitäten und Ausflügen anzuhalten. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist ratsam.
Die Aufsichtspflicht erstreckt sich nur über die Dauer der Veranstaltung, wie auf der Homepage beim jeweiligen Angebot vermerkt. Vor Beginn und nach Ende einer Veranstaltung obliegt sie dem Erziehungsberechtigten.
Ausfall von Veranstaltungen
Die Veranstalter können ohne Einhaltung einer Frist die Teilnahmebestätigung zurücknehmen, wenn Teilnehmende bzw. die Erziehungsberechtigten die Teilnahmebedingungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen. Sie sind berechtigt, das Programm abzusagen, wenn die dafür vorgegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Teilnehmenden erhalten den gezahlten Teilnahmebetrag vom Veranstalter zurück.
Haftung für Eigentum
Gepäck und sonstige mitgenommene Gegenstände sind während der Veranstaltung von den teilnehmenden Personen selbst zu beaufsichtigen.
Bei Verlust wird keine Haftung übernommen.
Außergewöhnliche Umstände
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Maßnahmen durch höhere Gewalt erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt werden können. Dazu zählen auch witterungsbedingte Umstände.
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