Leistungen für Bildung und Teilhabe

Wer hat Anspruch auf diese Leistungen?

Bildungs- und Teilhabeleistungen erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die folgende Leistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld
  • Sozialhilfe
  • Wohngeld und/oder Kinderzuschlag
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Leistungen für Bildung erhalten Schülerinnen und Schüler bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten sowie Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen.

Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben erhalten Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr.

Der Antrag auf Arbeitslosengeld II schließt die Leistungen für Bildung und Teilhabe mit ein. Ergänzende Unterlagen sind jedoch vorzulegen.

Auskünfte und Antragstellung

Bei Bezug von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld:
Jobcenter Weiden-Neustadt, Weigelstr. 24, 92637 Weiden, Tel. 0961 4091500

Bei Bezug von

  • Sozialhilfe,
  • Wohngeld,
  • Kinderzuschlag und
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:

Stadt Weiden i.d.OPf., Dr.-Pfleger-Str.15, 92637 Weiden, Frau Melanie Lingl Tel. 0961 815014
Landratsamt Neustadt/WN, Stadtplatz 36, 92660 Neustadt/WN, Tel. 09602 790