Teilnahmebedingungen für die Ferienpassaktion 

 

Kreis der Teilnehmer

An den Veranstaltungen des Ferienpasses können alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 6 bis 16 Jahren aus der Gemeinde Twist teilnehmen. Sollten noch Plätze frei sein, können auch Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 16 Jahren aus anderen Kommunen teilnehmen.


Anmeldeverfahren

Die Anmeldung zu den Veranstaltungen des Ferienpasses erfolgt ausschließlich über das online-Elternportal www.unser-ferienprogramm.de/twist. Durch die Anmeldung erklären sich die Sorgeberechtigten damit einverstanden, dass Ihre Tochter / Ihr Sohn an jeder von ihnen angemeldeten Ferienpass-Veranstaltung der Gemeinde Twist (z. B. Schwimmen, Fußball, Reiten, Besichtigungen, Freizeitpark etc.) teilnehmen darf. Die Eltern geben das Alter Ihres Kindes wahrheitsgemäß an.

 

Verlosung

Die Verlosung der Veranstaltungen erfolgt am 28.06.2023. Für Anmeldungen nach dem 27.06.2023 stehen die ausgebuchten Veranstaltungen nicht mehr zur Auswahl.


Bezahlung

Die Gesamtkosten können nach der Verlosung über das Elternlogin eingesehen werden. Die Bezahlung erfolgt am Ende der Ferien per Bankeinzug durch die Gemeindekasse aufgrund des erteilten SEPA-Lastschriftmandats.

In Ausnahmefällen können die Veranstaltungen bar beim Team des Ferienpasses bezahlt werden.

 

Rückerstattung von Teilnahmebeiträgen

Bei einer Stornierung der Anmeldung bis fünf Tage vor der Veranstaltung oder bei einer Absage der Veranstaltung durch den Organisator werden die Teilnahmegebühren nicht berechnet.

 

Haftungsbeschränkung / Versicherung

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Gemeinde Twist und deren Beauftragte übernehmen keine Haftung für Unfälle usw.

Die Teilnehmer/innen sind während der Veranstaltung im Rahmen des Ferienpasses bei Unfällen gegen Invalidität versichert.

Es besteht kein Deckungsschutz für ungedeckte Heilbehandlungskosten etc. oder bei Diebstählen oder Sachbeschädigung.

Für die von den Kindern verursachten Schäden haften die Eltern.

Weiterhin gelten die Haftungsrichtlinien der einzelnen Einrichtungen und Unternehmen. Darüber hinaus wird keine Haftung übernommen. Voraussetzung für einen eventuellen Deckungsschutz ist, dass den Aufforderungen des Betreuungspersonals Folge geleistet wird.

 

Leistungsanspruch

Ein Anspruch auf Erfüllung der Leistungen im Rahmen der Ferienpassaktion besteht nicht. Dies gilt besonders bei Veranstaltungen, bei denen die Teilnehmerzahl begrenzt wurde.

Bei Terminverschiebungen oder Änderungen in den Veranstaltungen werden Sie per E-Mail von uns informiert.

 

Vorgaben der Veranstalter

Die Kleidung der Kinder sollte immer der Veranstaltung und dem Wetter entsprechen. Bei Bastel- und Spielnachmittagen ist Kleidung, die dreckig werden darf, am besten. Bei Veranstaltungen, die unter der Sonne / im Freien stattfinden, bitte immer an Sonnencreme denken. Beachten Sie auch die Vorgaben der Veranstalter.

 

Regelungen zu Tagesfahrten

Bei Ausflugsfahrten und in Freizeitparks werden die Kinder und Jugendlichen angewiesen, sich in Gruppen von mindestens drei Personen zusammenzuschließen und in diesen Gruppen auch den Tag zu verbringen. Die Gruppen bewegen sich ohne ständige Aufsicht in den Freizeitparks, können aber bei Bedarf jederzeit einen Betreuer an einem vorher bekannt gegebenen festen Standort erreichen. 

Bei Tagesfahrten können Haltestellen nur in begrenzter Anzahl eingerichtet werden. Die Sorgeberechtigten stellen ihren Kindern Fahrgelegenheiten zur nächstgelegenen Haltestelle zur Verfügung.

Kinder unter 8 Jahren können nur in einer Begleitung durch Eltern bzw. aufsichtspflichtige Erwachsene an Tagesfahrten teilnehmen. Voraussetzung ist, dass freie Plätze vorhanden sind, da Kinder über 8 Jahren Vorrang haben. Daneben ist es erforderlich, dass Kinder unter 8 Jahren durch Eltern bzw. Erwachsene auf den Fahrten beaufsichtigt werden, da eine Beaufsichtigung durch Betreuer nicht gewährleistet werden kann. Begleiten Eltern oder Erwachsene eigene oder fremde Kinder bei den Veranstaltungen, so sind die Betreuer/innen und Mitarbeiter/innen von der Aufsichtspflicht dieser Kinder entbunden.

 

Regeln und Ausschluss

Verhaltens- und Hygieneregeln, welche aufgrund der Covid-19 Pandemie gelten, müssen von allen Teilnehmer/innen eingehalten werden. Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss von den Ferienpassaktionen.

Sollten sich Teilnehmer/- innen aus der Gruppe entfernen oder die Anweisungen der Betreuer/-innen nicht befolgen, wird keine Verantwortung übernommen. Dieses Verhalten kann einen Ausschluss von der Veranstaltung zur Folge haben. Die Personensorgeberechtigten werden in angemessener Form von einem Ausschluss unterrichtet.

 

Datenschutz

Die für die Verwaltung der Veranstaltungen benötigten Teilnehmerdaten werden unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vereinbarungen mittels EDV erfasst, gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten erfolgt ausschließlich an Personen, die unmittelbar am Angebot beteiligt sind (Mitarbeiter/-innen, Betreuer/-innen, Kooperationspartner/-innen, Mitveranstalter/-innen, ggf. Teilnehmer/-innen), jedoch nicht an sonstige Dritte.

Verantwortlicher ist: Gemeinde Twist, Flensbergstraße 7, 49767 Twist, Tel.  05936 – 9330-0, Email: info@twist-emsland.de

Die Kontaktdaten des Teams des Ferienpasses lauten: Gemeinde Twist, Kerstin Lüken, Tel. 05936 – 9330-53, Email: ferienpass@twist-emsland.de

Die Datenschutzhinweise gem. Art. 13 DSGVO haben die Sorgeberechtigten zur Kenntnis genommen.

 

Anerkennung der Teilnahmebedingungen

Mit der Anmeldung Ihres Kindes akzeptieren die Sorgeberechtigten die Teilnahmebedingungen des Ferienpasses der Gemeinde Twist.