Allgemeine Informationen
Damit ihr und auch wir Spaß am Ferienprogramm haben, lest bitte die nachfolgenden Hinweise und die AGBs durch:
Anmeldung
Eine Anmeldung ist dann unbedingt erforderlich, wenn es im Angebot vermerkt ist. Bitte auch an die Abmeldung denken, falls eine Teilnahme doch nicht erfolgen kann.
Ihr könnt auf unseren Seiten alle Veranstaltungen des Ferienprogramms aufrufen. Ob ihr dazu den Kalender wählt, die Suchfunktion nach Stichworten nutzt oder alle Veranstaltungen nacheinander anseht, ist egal. Alle wichtigen Informationen sind bei den Veranstaltungen hinterlegt, ihr könnt auch sehen, ob bei anmeldepflichtigen Aktionen noch Plätze frei sind.
Wenn ihr bei einer Veranstaltung mitmachen möchtet, könnt ihr euch, nach dem ihr ein (Login-)Konto angelegt habt, in die Veranstaltung buchen und am Ende eine Buchungsliste mit allen gebuchten Aktionen ausdrucken.
Es ist wichtig, dass eure Eltern mit den Buchungen einverstanden sind!
Ausgebuchte Veranstaltungen
Falls jedoch eine von euch ausgesuchte Veranstaltung bereits ausgebucht ist besteht die Möglichkeit sich als Nachrücker auf eine Warteliste setzen zu lassen. Sobald ein Platz bei der betreffenden Veranstaltung frei wird, werdet ihr von uns informiert.
ErmäßigungGibt es Ermäßigungen für BonusCard- Besitzer, so ist dies bei den jeweiligen Veranstaltungen vermerkt. Die Ermäßigung ist nur gültig, wenn die BonusCard bei der Veranstaltung vorgezeigt wird. Sofern es keine Angaben hierzu gibt, gibt es keine Ermäßigung.
Gibt es noch rechtliche Dinge zu beachten?Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme besteht nicht.
Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Stadt Stuttgart haftet nicht für Schäden. Eine zusätzliche Versicherung besteht während der Veranstaltungen nicht. Auch wird vom Veranstalter nicht immer eine generelle Aufsichtspflicht übernommen.
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Teilnahme an Veranstaltungen, bei denen das Jugendamt Stuttgart als Veranstalter auftritt
1. Geltungsbereich
Für den Besuch einer Veranstaltung des Jugendamtes Stuttgart gelten ausschließlich die gegenständlichen AGB. Von den AGB insgesamt oder abweichende Vereinbarungen sind ausgeschlossen, fremde Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn der Veranstalter in Kenntnis entgegenstehender AGB des Teilnehmenden, Leistungen ohne ausdrücklichen Vorbehalt erbringt.
2. Vertragspartner / Vertragsschluss
Der Vertrag über die Anmeldung zu einer Veranstaltung kommt mit dem Jugendamt Stuttgart als Veranstalter zustande.
Der Vertrag zwischen dem Teilnehmenden und dem Jugendamt Stuttgart kommt durch Anmeldung eines Kindes zustande, indem der jeweilige Erziehungsberechtigte die Anmeldung im Onlineportal (www.ferienprogramm-stuttgart.de) durch Auswahl der Schaltfläche „verbindlich anmelden“ abschickt. Ein Vertrag kommt allerdings nur zustande, solange Plätze verfügbar sind. Danach können Kinder auf eine Warteliste aufgenommen werden.
Mit der Anmeldung erkennt die anmeldende Person diese AGB und alle sonstigen Anordnungen, die für die Durchführung einer Veranstaltung notwendig sind, an.
3. Zahlung
Die Bezahlung erfolgt bar vor Ort am Veranstaltungstag oder per Überweisung im Vorraus. Dann muss der Teilnehmerbeitrag bis zu einem bestimmten Datum (wird individuell mitgeteilt) auf unserem Konto eingegangen sein. Bei ausbleibendem Zahlungseingang wird der angemeldete Platz wieder freigegeben und die Anmeldung storniert. Bereits bezahlte Teilnehmerbeiträge können nur zurückerstattet werden, wenn die Abmeldung/Stornierung spätestens drei Werktage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich oder telefonisch bei uns eingegangen ist. Bei späterer Abmeldung/Stornierung erfolgt keine Rückerstattung der Teilnehmerbeiträge.
Bei Nichterscheinen zur gebuchten Veranstaltung ohne fristgerechte Abmeldung (3 Werktage vor Veranstaltung), wird Ihnen der Teilnehmerbeitrag in Rechnung gestellt.
4. Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist nur Kindern im jeweils im Angebot angegebenen Alter gestattet. Es dürfen nur Kinder die eine gültige Anmeldung haben teilnehmen. Bei missbräuchlicher Nutzung von Materialien, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigungen haften die Teilnehmenden für den Schaden. Die Teilnehmenden haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten, sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zuwiderläuft. Das Personal des Jugendamtes übt das allgemeine Hausrecht aus. Den Anordnungen der Mitarbeiter des Jugendamtes ist in jedem Fall Folge zu leisten. Vorschriften und Hinweise sind in jedem Fall zu beachten. Teilnehmende, die gegen diese Bestimmungen oder die erlassenen Anordnungen verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch aller Veranstaltungen des Jugendamtes Stuttgart ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird der Teilnehmerbeitrag nicht zurückerstattet.
5. Rücktritt (Stornierung) und Umbuchung durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung von dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt eines angemeldeten Kindes muss spätestens drei Werktage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich oder telefonisch mitgeteilt werden. Das Fernbleiben von der Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung. Bei späterem Rücktritt erfolgt keine Erstattung der Teilnehmergebühren. Ist die Bezahlung vor Ort vorgesehen, werden die Teilnemergebühren in Rechnung gestellt, falls das angemeldete Kind, bei der entsprechenden Veranstaltung ohne fristgerechte Abmeldung nicht erscheint.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Veranstaltung den Vertrag kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn der angemeldete Teilnehmende ungeachtet der Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn der Teilnehmende sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter daraufhin, so behält er den Anspruch auf den Teilnehmerbeitrag. Ferner ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, wenn Buchungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, zum Beispiel in der Person des Kindes, der angegebenen Kinder oder des Zwecks, getätigt werden. Bei berechtigtem Rücktritt des Veranstalters entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz oder auf Rückerstattung der Teilnehmergebühren.
Bei zu geringer Teilnehmerzahl hat der Veranstalter das Recht die Veranstaltung abzusagen. Bereits bezahlte Teilnehmerbeiträge werden in diesem Fall zurückerstattet. Müssen Angebote aufgrund aktueller Corona-Verodnungen abgesagt werden, kann eine Absage auch kurzfristig erfolgen. Bereits bezahlte Teilnehmerbeiträge werden in diesem Fall zurückerstattet.
7. Teilnahme und Zutritt
Die Eltern oder betreuenden Personen haben dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder rechtzeitig abgeholt werden. Wenn eine andere Person, als die Eltern oder betreuende Personen die Kinder abholt, oder die Person sich verspätet, ist das den Mitarbeitern unverzüglich mitzuteilen. Die Kinder sind dazu verpflichtet, zwei Telefonnummern der Eltern oder betreuenden Personen bei sich zu tragen um sie im Notfall kontaktieren zu können. Mit der Anmeldung eines Kindes erkennt jeder Besucher diese AGB sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen und Vorschriften an. Eltern, sonstige Aufsichtspersonen, oder Leiter von Vereinen oder geschlossenen Gruppen, sind für die Einhaltung dieser Regelungen durch die, ihrer Aufsichtspflicht unterliegenden Kinder verantwortlich.
Der Zutritt/die Teilnahme ist nicht gestattet:
a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen;
b) Personen, die Tiere mit sich führen;
c) Personen, die an einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit oder an offenen Wunden oder an Hautausschlägen leiden;
d) Personen, die aufgrund von Krankheiten, Verletzungen, Arzneimittelbedarf, Beeinträchtigungen oder sonstigen Umständen für die Teilnahme nicht die erforderlichen Voraussetzungen erbringen, nicht ausreichend beaufsichtigt werden können oder für Dritte eine Belästigung oder Gefährdung darstellen können. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher, die aufgrund ihres Verhaltens, Krankheiten, Verletzungen oder sonstigen Zustands nicht ausreichend beaufsichtigt werden können oder die eine Gefährdung für Dritte darstellen könnten, von der Teilnahme auszuschließen oder von der Veranstaltung zu verweisen.
8. Aufsichtspflichten
Während der Veranstaltungen werden die Kinder von qualifiziertem Personal betreut. Das Personal hat dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder keine Schäden erleiden und durch diese weder Dritte verletzt noch Sachen beschädigt werden. Die Besucher der Veranstaltungen sind in jedem Fall verpflichtet, den Veranstalter vor dem Beginn alle Krankheiten, Verletzungen, Arzneimittelbedarf, Beeinträchtigungen sowie sonstigen Umstände aller Art bekannt zu geben, die zu einer erhöhten oder besonderen Aufsichtspflicht bzw. Gefährdung führen könnten oder sonst berücksichtigt werden müssen.
9. Haftungsausschluss
Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen von mitgebrachten Sachen wird nicht gehaftet, es sei denn, der Veranstalter oder ihre Erfüllungsgehilfen selbst haben dies vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Den Veranstalter treffen keine besonderen Pflichten als Betreiber hinsichtlich der eingebrachten Sachen. Für höhere Gewalt und Zufall sowie Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht erkannt werden, haftet der Veranstalter nicht. Der Veranstalter oder ihre Erfüllungshilfen haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen. Soweit die Haftung vom Veranstalter ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Für
Wertsachen und Bargeld wird nicht gehaftet. Diese Haftungsausschlüsse gelten nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
10. Persönlichkeitsrechte
Sofern nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen in Absprache mit dem Veranstalter getroffen wurden, erklären sich die Besucher und Teilnehmer unsere Projekte, Aktionen und dem Veranstaltungsgelände damit einverstanden, dass von Ihnen Bild-/ Tonaufnahmen hergestellt werden. Der Veranstalter verpflichtet sich dazu, die Aufnahmen nicht an Dritte weiterzugeben und garantiert einen sorgfältigen sowie gewissenhaften Umgang. Die Nutzungsüberlassung erfolgt kostenfrei und unwiderruflich.
11. Datenschutz
Der Veranstalter ist berechtigt, die Bestandsdaten seiner Kunden zu speichern, zu verarbeiten und sonst zu nutzen, soweit dies zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Leistungen erforderlich ist. Der Kunde kann dieser Verwendung seiner Daten jederzeit widersprechen. Der Veranstalter wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen.
Bitte beachten Sie die ausführlichen Datenschutzhinweise im Anmeldeportal.
12. Änderung der Datenschutzbestimmungen
Sollten es die rechtlichen oder technischen Entwicklungen erfordern, behalten wir uns das Recht vor, die Datenschutzmaßnahmen anzupassen. Die Datenschutzhinweise werden dementsprechend angepasst, weshalb Sie bitte immer unsere aktuelle Version beachten.
13. Gerichtsstand
Im Streitfall ist der Gerichtstand Stuttgart. Soweit keine anderen Regelungen getroffen wurden, gilt das Bürgerliche Gesetzbuch.
14. Schlussbestimmungen
Der Veranstalter behält sich vor, Irrtümer sowie Druck- und Rechenfehler zu berichtigen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
Stand: 30.10.2020
Jugendamt Stuttgart
51-00-25
Hauptstätter Straße 68
70178 Stuttgart
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