Teilnahmebedingungen

Mit der Anmeldung erkläre ich und meine gesetzlichen Vertreter uns grundsätzlich mit folgenden Teilnahmebedingungen einverstanden:

 

1. Anmeldung und Vergabe

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über eine*n Erziehungsberechtigte*n. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Gemeinde Pilsach zustande. Grundlage des Vertrages sind die entsprechenden Angaben im Programm und die Teilnahmebedingungen.

Die Anmeldungen zum Ferienprogramm sind ab Montag den 03. Juli 2023 nach einer kurzen Onlineregistrierung möglich!

Aus Datenschutzgründen werden Ihre Anmeldungen des letzten Ferienprogramms am Jahresende gelöscht. Deshalb müssen Sie sich im nächsten Jahr neu registrieren.

Für die externen Programmpunkte melden Sie Ihre Kinder bei den im Text genannten Ansprechpartner oder der Internetseite an.

Die „erste Anmeldungsrunde“ findet von Montag, 03.07. bis Freitag, 07.07.2023 statt. In diesem Zeitraum stehen alle 16 Aktivitäten, die direkt von der Gemeinde angeboten werden, zur Verfügung. Für die Programmpunkte 7., 8., 12. und 20. melden Sie Ihre Kinder, bei dem im Text genannten Ansprechpartner oder der entsprechenden Internetseite, an.

Nach diesem Zeitraum werden die Anmeldungen gesichtet. Sollten Programmpunkte überbucht sein, entscheidet das Losverfahren und die Aktivität wird als „ausgebucht“ hinterlegt. Kinder, die eine Absage erhalten, werden auf die Warteliste genommen. Aktivitäten mit noch freien Plätzen, bleiben weiterhin zur Buchung online.

--> Durch die Entscheidung für das Losverfahren, bei einer Überbuchungen, ist die Geschwindigkeit bei der Anmeldung somit nicht mehr wichtig und wir möchten so, liebe Eltern, „den Druck“ in der ersten Anmeldungsrunde etwas herausnehmen.

Die Anmeldebestätigungen bzw. Rückmeldungen werden dann ab Mitte Juli per Mail versendet.

 

2. Bezahlung und Rücktritt

Gebühren werden vor Ort bei dem Veranstalter in bar bezahlt.

Falls ihr Kind doch nicht an einer Veranstaltung teilnehmen kann, denken Sie bitte daran online zu stornieren. Somit kann der Platz neu vergeben werden.

Wird eine erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht oder die Fahrt/Aktion ist krankheits- oder witterungsbedingt nicht möglich, wird die Veranstaltung von uns abgesagt.

 

3. Veröffentlichung von Bild- und Tonaufnahmen

Bei den Aktivitäten im Rahmen des Ferienprogramms werden Fotos und/oder auch Bild- und Tonaufnahmen gemacht. Angemessene, ausgewählte Foto-und Filmaufnahmen können zu Dokumentationszwecken und zu Zwecken der Öffentlichkeits- und/ oder Elternarbeit verwendet werden.

Ich erkläre mich hiermit damit einverstanden, dass im Rahmen der Aktion des Ferienprogramms der Gemeinde Pilsach Bilder, Audio- und/oder Videoaufnahmen von meinem Kind gemacht werden, die zur Veröffentlichung

a) auf der Homepage der Gemeinde Pilsach, des Kreisjugendrings Neumarkt sowie des Veranstalters

b) in (Print-)Publikationen der Gemeinde Pilsach, des Kreisjugendrings Neumarkt sowie des Veranstalters

c) auf den Social-Media-Seiten der Gemeinde Pilsach, des Kreisjugendrings Neumarkt sowie des Veranstalters

d) für die Pressearbeit verwendet und zu diesem Zwecke auch abgespeichert werden dürfen.

Ich bin mir darüber im Klaren, dass Fotos und/oder Videoaufnahmen im Internet von beliebigen Personen abgerufen werden können und trotz aller technischer Vorkehrungen nicht ausgeschlossen werden kann, dass Personen die Fotos weiterverwenden oder an andere Personen weitergeben.

Diese Einverständniserklärung ist freiwillig und kann gegenüber der Gemeinde Pilsach und den Veranstaltern jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Sind die Aufnahmen im Internet verfügbar, erfolgt die Entfernung, soweit dies der Gemeinde Pilsach möglich ist.

 

4. Datenschutz

Ich bin damit einverstanden, dass die hier angegebenen persönlichen Daten zu Verwaltungszwecken durch die Gemeinde Pilsach in eine Datenbank aufgenommen und gespeichert werden dürfen. Die Gemeinde ist verpflichtet, personenbezogene Daten der Teilnehmer zur Eindämmung der Corona-Pandemie nach Art. 13 DSGVO vier Wochen aufzubewahren, um Infektionsketten ggf. nachvollziehen zu können und die Kontakte an die zuständigen Gesundheitsbehörden weiterleiten zu können. Mit der Anmeldung zu den Angeboten des Ferienprogramms erklären Sie sich mit der entsprechenden Datenspeicherung und Datenverarbeitung einverstanden.

 

5. Weitere Vereinbarungen

Sind Teilnehmer_innen minderjährig, so nehmen wir als Gemeinde Pilsach die Aufsichtspflicht durch unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen, für die Zeit der Veranstaltung wahr. Der/ die Teilnehmer*in ist zur Beachtung der Weisungen der Mitarbeiter verpflichtet.

Die Maßnahmen sind Angebote für Kinder und Jugendliche. Die Anwendung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) findet bei dem Ferienprogramm besondere Berücksichtigung.

Erkrankungen, Allergien, Lebensmittel-Unverträglichkeiten, Behinderungen, sonstige Beeinträchtigungen etc. sind dem/der Veranstalter*in vor oder spätestens mit der Anmeldung mitzuteilen. Hierzu kann auch ein Gesprächstermin vereinbart werden. Gerade bei Kindern/Jugendlichen mit Beeinträchtigungen und/oder besonderem Betreuungs- und/oder Versorgungsbedarf (Verhaltensauffälligkeiten, psychische Störungen wie Ängste etc.), ist ein offenes Gespräch vor Anmeldung zwingend.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass entsprechend den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes ein angemeldetes Kind/Jugendlicher mit einer ansteckenden Krankheit nicht an einer unserer Maßnahmen teilnehmen darf.

Handelt es sich um eine Freizeitmaßnahme, die evtl. ein erhöhtes Gefährdungspotential hat (Bergtour, erlebnispädagogische Maßnahme, Kanufahrt, Drachenfliegen und ähnliches), so bestätigen Sie, dass Ihnen dieser Charakter der Maßnahme bekannt ist und der/die Teilnehmer*in die erforderlichen Kenntnisse/Fähigkeiten/Voraussetzungen erfüllt.

Viel Spaß beim Ferienprogramm!

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Ich bin neu hier

Bei Fragen zum Ferienprogramm oder zur Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Pilsach:

Corinna Lehmeier
Gemeinderätin Gemeinde Pilsach
Jugendbeauftragte
Telefon: 09181 2912-445
E-Mail: lehmeier.corinna@gr.pilsach.de