Teilnahmebedingungen

(Bitte aufmerksam durchlesen und mit den Kindern besprechen)

  • Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist grundsätzlich nur möglich, wenn das Kind angemeldet ist.
  • Die Kosten für die Veranstaltung werden nach Erhalt der Rechnung von Ihrem Konto abgebucht.  (Wichtig: Zusage für eine Veranstaltung erst nach vollständiger Bezahlung fix)
  • Es gilt für die gesamten Maßnahmen das Jugendschutzgesetz für alle Teilnehmer/innen.
  • Den Anweisungen der Betreuer ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Die Konsequenzen einer Nichtbefolgung von Betreueranweisungen sind selbst zu tragen.
  • Seitens der Gemeinde ist eine Veranstalterhaftpflicht abgeschlossen. Weder von der Gemeinde noch von der Versicherung werden Schäden abgedeckt, die durch vorsätzliches Fehlverhalten der Teilnehmer verursacht werden.
  • Teilnehmer/innen, welche die Gruppe verlassen, haben sich bei dem jeweiligen Betreuer abzumelden.
  • Für Krankheit, Unfall, Verlust oder bei Diebstahl von Gegenständen, die durch eigenwilliges Verhalten des/der Teilnehmer verursacht werden, kann keine Haftung übernommen werden.
  • Die verantwortlichen Betreuer sind berechtigt, Teilnehmer/innen grundsätzlich aufgrund von Verstößen gegen die grundsätzlichen Vereinbarungen und Nichtbefolgung von Anweisungen von den Eltern abholen zu lassen.
  • Die angegebenen Veranstaltungen finden nur statt, wenn eine angemessene Zahl von Teilnehmer/innen angemeldet ist. Wir behalten uns das Recht vor, Veranstaltungen bei zu geringer Beteiligung oder schlechter Witterung abzusagen (bereits bezahlte Beiträge werden in diesen Fällen zurückerstattet) oder zu verschieben – Ausweichtermine werden rechtzeitig bekannt gegeben.
  • Änderungen im Programmablauf sind möglich.
  • Bitte bringen Sie Ihr Kind rechtzeitig zum angegebenen Treffpunkt/Veranstaltungsort und achten Sie auf das Veranstaltungsende (kleine Verzögerungen sind möglich).
  • Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Aufsichtspflicht mit dem Ende der Veranstaltung bzw. mit der Rückkehr zum Treffpunkt erlischt.
  • Kleiden Sie Ihr Kind der Witterung entsprechend (Sonnenschutz, Kappe, Regenjacke, Schuhwerk).
  • Melden Sie Ihr Kind bei Nichtteilnahme an einer gebuchten Veranstaltung rechtzeitig ab, damit die Kinder von der Warteliste nachrücken können. Rückzahlung der Teilnahmegebühr ist nur bei unvorhersehbaren Ausnahmefällen oder Erkrankung möglich.
  • Vergleichen Sie bitte bei Teilnahme an mehreren Veranstaltungen vor der Anmeldung die Termine, um Überschneidung zu vermeiden.
  • Geben Sie Ihrem Kind bei Fahrten oder Veranstaltungen ausreichend Getränke und ggf. eine Brotzeit und angemessenes Taschengeld mit.
  • Verständigen Sie die Verantwortlichen vor Veranstaltungsbeginn, wenn Ihr Kind anfällig ist für Reisekrankheiten, Allergien hat usw.
  • Bei einzelnen Veranstaltungen werden aus dem Kreis der Eltern Aufsichtspersonen eingesetzt. Interessierte Eltern können sich im Rathaus melden.
  • Eventuelle Personenbeförderungen werden eigenverantwortlich und auf Rechnung eines lizenzierten Busunternehmers selbständig durchgeführt.
  • Dokumentation: Mit der Anmeldung erklären die Teilnehmer/innen bzw. Personensorgeberechtigten ihr Einverständnis, dass die Veranstaltungen dokumentiert werden und angefertigte Fotos, Filme oder sonstiges Material im Rahmen des Ferienprogramms der Gemeinde veröffentlicht und verwertet werden. Ein Vergütungsanspruch entsteht dadurch nicht.
  • Bitte sorgen Sie dafür, dass bei der angegebenen Notfall-Telefonnummer auch jemand erreichbar ist.
  • Mit der Anmeldung eines Kindes werden obige Informationen und Bedingungen anerkannt.