Sommerferienprogramm 2026

Liebe Kinder und Jugendliche,

endlich ist es wieder so weit: Die Sommerferien beginnen und mit ihnen eine Zeit voller Möglichkeiten, Neues zu entdecken, Abenteuer zu erleben und einfach eine schöne Zeit zu verbringen.

Damit in den Ferien für genügend Abwechslung gesorgt ist, haben das Jugendzentrum, unsere Vereine und viele engagierte Unterstützerinnen und Unterstützer wieder ein buntes und vielfältiges Ferienprogramm für euch zusammengestellt. Ob kreativ, sportlich, spannend oder entspannend – für jeden Geschmack ist etwas dabei.

Ferien sind eine besondere Zeit: Sie bieten die Gelegenheit, den Alltag hinter sich zu lassen, neue Erfahrungen zu sammeln und gemeinsam mit anderen unvergessliche Erinnerungen zu schaffen. Genau dafür soll unser Ferienprogramm Raum bieten.

Ich wünsche euch viel Freude beim Stöbern durch die Angebote und hoffe, dass ihr viele Veranstaltungen findet, die euch begeistern. Nutzt die Chance, Neues auszuprobieren, interessante Menschen kennenzulernen und eure Ferien aktiv zu gestalten.

Habt eine wunderbare Sommerzeit, genießt die freien Tage und kommt mit vielen schönen Erlebnissen im Gepäck zurück.

Eure Walentina Dahms
Erste Bürgermeisterin

 

Die Anmeldung zum Bauspielplatz 2026 und zum Markt Schwabener Sommerferienprogramm ist gestartet. In den nächsten Tagen kommt noch die eine oder andere Veranstaltung nach. Mehrmals reinschauen lohnt also. :-)

 

 

 

Wer Fragen zum Anmeldeprozess bzw. dem Gesamtprogramm hat, kann sich an die pädagogischen Mitarbeiter des Jugendzentrums „Blues“ wenden:

Jugendzentrum „Blues“
Am Erlberg 2
85570 Markt Schwaben
Tel.: (08121) 22 34 74


Unsere Sprechzeiten sind:

Dienstag: 10:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch: 14:30 – 21:00 Uhr
Donnerstag: 15:30 – 21 :00 Uhr
Freitag: 14:30 – 22:00 Uhr
Samstag: 15:30 – 21 :00 Uhr

 

Noch zwei Hinweise auf regelmäßige Veranstaltungen:

 

 

 

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Info: Sie dürfen NUR die EIGENEN Kinder, also Kinder deren gesetzlicher Vertreter Sie sind, anmelden. Eine Anmeldung von fremden Kinder ist nicht gestattet, da uns sonst keine gültige Anmeldung von Seiten der eigentlich sorgeberechtigten Person(en) vorliegt. Der Geschwisterrabatt gilt dementsprechend nur für die eigenen Kinder.