Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Lübbecke ist bemüht, das Online-Portal für die Ferienspiele im Einklang mit den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite:

https://www.unser-ferienprogramm.de/luebbecke/

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist überwiegend mit den Anforderungen der BITV 2.0 vereinbar.

Die Bewertung der Vereinbarkeit mit den Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz unserer Bemühungen sind derzeit noch nicht alle Inhalte vollständig barrierefrei. Dies betrifft insbesondere:

  • einzelne PDF-Dokumente und andere zum Download bereitgestellte Dateien,
  • von Veranstaltern bereitgestellte Inhalte, die außerhalb unseres unmittelbaren Einflussbereichs liegen,
  • vereinzelt Bilder oder Grafiken ohne vollständige Alternativtexte,
  • einzelne Formulare oder Funktionen, die aufgrund technischer Einschränkungen der eingesetzten Software noch nicht vollständig barrierefrei umgesetzt sind.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und schrittweise zu beseitigen.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 07.08.2026 erstellt.

Die Bewertung der Website erfolgte im Rahmen einer Selbstbewertung.

Die Erklärung wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen oder benötigen Sie Informationen in einer barrierefreien Form?

Dann wenden Sie sich bitte an:

Stadt Lübbecke
Jugend- und Breitensportförderung
E-Mail: ferienspiele@luebbecke.de
Telefon: 05741 276-174

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage zeitnah zu bearbeiten.

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieser Website benachteiligt zu sein und auf Ihre Mitteilung keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden.

Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich.

Die Kontaktdaten der zuständigen Schlichtungsstelle sind über die zuständigen Stellen des Bundes beziehungsweise des Landes Nordrhein-Westfalen abrufbar.

Software & technische Umsetzung

nupian Ferienprogramm

nupian Ferienprogramm