Standards für verbindliche Freizeit- und Ferienangebote
Verbindliche Freizeit- und Ferienangebote sind fester Bestandteil der pädagogischen Arbeit der OKJA-Einrichtungen. Aufgrund besonderer Rechtsfolgen wie Aufsichtspflicht und Reiserecht sind folgende Punkte zu beachten:
Das verbindliche Freizeit- und Ferienangebot grenzt sich von anderen Angeboten der OKJA-Einrichtungen durch die Übernahme der vollen Aufsichtspflicht für die Teilnehmer*innen für einen klar bestimmten Zeitraum ab.
Freizeit- und Ferienangebote können ganztätig, als Wochenangebote, Aktionswochen und Tagesfahrten oder sonstige Aktionen angeboten werden.
Ein verbindliches Angebot dauert in der Regel mindestens vier Stunden.
Um das Angebot für die Nutzer*innen (Teilnehmer*innen und deren Eltern) planbar zu machen, ist ein fester Termin für die Ausschreibung und das Angebot notwendig. Die Ausschreibung sollte mindestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn den Nutzer*innen bekannt gemacht werden. Aus der Ausschreibung müssen die Gruppengröße, die Form und der Ablauf des Angebotes, das Alter der Teilnehmer*innen sowie die Anzahl der Betreuer*innen ersichtlich sein.
Im Rahmen der Informationspflicht trifft die Einrichtung, bereits vor Entstehung der Aufsichtspflicht, also bereits vor Beginn der Maßnahme, die Verpflichtung, sämtliche für die Gewährleistung einer sicheren Veranstaltung notwendigen Informationen zu den Teilnehmer*innen zu beschaffen. Die geschieht auf einem Anmeldeformular. Neben der Auskunft zu speziellen Fragen dient das Anmeldeformular umgekehrt auch dazu, die Erziehungsberechtigten der Teilnehmer*innen umfassend zu informieren. Dies betrifft einerseits eine grobe Darstellung von Ablauf,
Dauer und Inhalt der Aktivität sowie dessen, was von den einzelnen Teilnehmenden erwartet wird.
Die Erziehungsberechtigten sind über die rechtlichen Teilnahmebedingungen des KJR München-Stadt zu informieren.
Die Erziehungsberechtigten sind über § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz zu belehren. Der Betreuungsschlüssel beläuft sich in der Regel auf mindestens acht Teilnehmer*innen pro Betreuer*in bei Teilnehmer*innen mit erhöhtem Betreuungsbedarf sind Abweichungen möglich. Bei gemischtgeschlechtlichen Gruppen sind gemischtgeschlechtliche Betreuer*innen-Teams anzustreben.
Als Betreuer*innen werden nur Mitarbeiter*innen anerkannt, die über eine ausreichende pädagogische Qualifikation verfügen. Im Bereich des KJR somit Juleica oder als gleichwertig oder höher anerkannte Qualifikation (fortgeschrittenes pädagogisches Studium, Erzieher*in in Ausbildung ab dem zweiten Ausbildungsjahr, Fachübungsleiter*in). Für verbindliche Ferienangebote ist in der Regel ein angemessener Teilnahmebeitrag zu erheben. Bei mehrtägigen Angeboten können Ermäßigungen bei Hilfe für Kids beantragt werden.
Für städtisch geförderte Ferienangebote können Ermäßigungen beim Stadtjugendamt beantragt werden.
Für Ferienangebote können persönliche Assistenzen für Teilnehmer*innen mit erhöhtem Betreuungsbedarf über die KJR-Fachstelle Inklusion angefragt werden.

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