Wenn in einem Kalenderjahr zwei oder mehr Kinder bei einer Freizeit teilnehmen, bekommt jedes zweite und alle weiteren Kinder einer Familie den bei der Maßnahme angegeben Geschwisterrabatt.

Dank der Michael Wagner Stiftung Kinderlachen haben wir einen Zuschussfonds eingerichtet. Für finanziell schwächer gestellte Familien besteht die Möglichkeit, eine Reduzierung des Teilnahmebeitrags durch den KJR zu beantragen. Gerne beraten wir euch hierzu, wendet euch bitte direkt an die KJR-Geschäftsstelle.