Liebe Kinder, liebe Eltern,
herzlich Willkommen auf dem Anmeldeportal der Jugendarbeit Rhede für die Ferienangebote für Kinder und Jugendliche. Unser neues Portal befindet sich noch im Aufbau.
Unser Ziel ist, dass Sie zukünftig Angebote verschiedener Akteure der Jugendarbeit, auch außerhalb von Ferienzeiten, auf diesem Portal finden und ihre Kinder über dieses Portal anmelden können.
Über aktuelle Anmeldetermine informieren wir Sie immer wieder.
Teilnahmebedingungen – Angebote und Ferienprojekte Jugendwerk Rhede e.V. (Stand: 31.03.2026)
1. Allgemeines / Geltungsbereich
Das Jugendwerk Rhede e.V. ist ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Die Angebote und Ferienprojekte des Jugendwerk Rhede e.V. dienen der außerschulischen Bildung von Kindern und Jugendlichen nachdem gesetzlichen Auftrag.
Die Angebote und Ferienprojekte des Jugendwerk Rhede e.V. sind Teil der Offenen Kinder- und Jugendarbeit gemäß nach § 11 SGB VIII.
Sie dienen der Förderung der Entwicklung junger Menschen, orientieren sich an deren Interessen und Lebenslagen und bieten freiwillige, offene sowie partizipative Bildungs- und Freizeitangebote
Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche im jeweils ausgeschriebenen Altersspektrum. Angebote können sich vorrangig an Teilnehmende aus Rhede und Umgebung richten.
Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an einem Angebot besteht nicht.
2. Anmeldung / Vertragsschluss
Die Anmeldung erfolgt verbindlich über das jeweilige Anmeldeverfahren (z. B. Online-Anmeldung oder Anmeldebogen).
Ein Vertrag kommt zustande, wenn:
- die Anmeldung vollständig vorliegt und
- der Teilnahmebeitrag fristgerecht entrichtet wurde oder eine Zahlungszusage vorliegt.
Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
3. Platzvergabe / Kapazitäten
Die Vergabe der Teilnahmeplätze erfolgt im Rahmen der vorhandenen personellen und räumlichen Kapazitäten.
Die Platzvergabe erfolgt in der Regel über ein Vergabeverfahren (z. B. Verlosung der Ferienprojektwochen). Mit der Anmeldung wird zunächst lediglich ein Platz im Vergabeverfahren gesichert.
Erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens wird verbindlich mitgeteilt, ob ein Teilnahmeplatz zugeteilt wurde.
Die Führung von Wartelisten erfolgt ausschließlich im Einzelfall und ohne Anspruch auf Berücksichtigung. Frei werdende Plätze können nach Ermessen des Veranstalters nachbesetzt werden.
Ein Anspruch auf einen Teilnahmeplatz besteht nicht.
4. Teilnahmebeitrag / Zahlung
Die Höhe des Teilnahmebeitrages ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Der Teilnahmebeitrag ist innerhalb der angegebenen Frist zu entrichten. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, kann der Platz anderweitig vergeben werden.
Ein vorzeitiges Verlassen des Angebots oder eine Nichtteilnahme begründen keinen Anspruch auf (anteilige) Rückerstattung.
Ermäßigungen (z. B. über die Münsterlandkarte oder Familienpass der Stadt Rhede) gelten nur, sofern diese im jeweiligen Angebot ausdrücklich vorgesehen sind.
5. Durchführung / Organisation
Die Durchführung der Angebote erfolgt gemäß der jeweiligen Ausschreibung (Zeitraum, Ort, Inhalte).
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, die Angaben zu Treffpunkten, Zeiten sowie erforderlicher Ausstattung zu beachten und sich beim Veranstalter zu erkundigen.
Der Hin- und Rückweg zum Veranstaltungsort liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten, sofern keine abweichende Regelung getroffen wird.
Bei bestimmten Angeboten (z. B. Ausflügen) kann den Teilnehmenden erlaubt werden, sich in Kleingruppen (mindestens drei Personen) selbstständig zu bewegen. (Hier die Veranstaltunginformation beachten).
6. Stornierung / Weitergabe des Platzes
Eine kostenfreie Stornierung ist aufgrund der entstehenden Planungskosten grundsätzlich ausgeschlossen.
Der gebuchte Teilnahmeplatz bleibt auch im Falle einer Nichtteilnahme bestehen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrages besteht nicht.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, den gebuchten Platz nach vorheriger Absprache mit dem Veranstalter eigenständig auf eine andere teilnahmeberechtigte Person zu übertragen. Hierzu muss Rücksprache mit dem Veranstalter gehalten werden.
Im Falle einer Absage durch den Veranstalter werden bereits gezahlte Teilnahmebeiträge vollständig erstattet.
7. Aufsicht / Verhalten / Ausschluss
Die Aufsichtspflicht des Veranstalters beginnt mit dem Eintreffen der Teilnehmenden am Veranstaltungsort und endet:
- mit der Übergabe an eine abholberechtigte Person oder
- mit dem selbstständigen Verlassen des Angebots (sofern vereinbart).
Den Anweisungen der Betreuerinnen und Betreuer ist Folge zu leisten.
Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Anweisungen oder bei Gefährdung anderer kann ein Ausschluss von der weiteren Teilnahme erfolgen.
In diesem Fall sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, ihr Kind auf eigene Kosten abzuholen.
Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
8. Kinderschutz / Schutzauftrag
Das Jugendwerk Rhede e.V. ist ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII und unterliegt dem gesetzlichen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII.
Der Träger stellt sicher, dass alle eingesetzten Mitarbeitenden und Betreuerinnen und Betreuer entsprechend geschult sind und nach verbindlichen Verfahren zum Schutz von Kindern und Jugendlichen handeln.
Werden im Rahmen der Veranstaltungen gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls bekannt, ist das Jugendwerk Rhede e.V. verpflichtet, diesen nachzugehen und geeignete Maßnahmen einzuleiten. Hierzu kann insbesondere die Einbindung von Fachberatungsstellen oder des zuständigen Jugendamtes erfolgen.
Grundlage des Handelns ist das Wohl und der Schutz des Kindes.
9. Haftung
Für Schäden, die durch Teilnehmende verursacht werden, haften die gesetzlichen Vertreter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
10. Medizinische Maßnahmen / Notfälle
Im Falle eines Unfalls oder einer plötzlichen Erkrankung erklären sich die Erziehungsberechtigten damit einverstanden, dass die Betreuerinnen und Betreuer alle notwendigen und unaufschiebbaren medizinischen Maßnahmen veranlassen dürfen (z. B. ärztliche Behandlung, Krankenhausaufenthalt, operative Eingriffe).
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, während der Dauer des Angebots erreichbar zu sein und aktuelle Kontaktdaten bereitzustellen.
11. Mitwirkungspflichten der Erziehungsberechtigten / Gesundheitsangaben
Das Jugendwerk Rhede e.V. hat keinen Zugriff auf Daten, Unterlagen oder Informationen, die bei Schulen, Betreuungseinrichtungen (z. B. OGS) oder anderen Trägern vorliegen.
Die Erziehungsberechtigten sind daher verpflichtet, alle für die Teilnahme relevanten Informationen ihres Kindes eigenständig und vollständig mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für:
- gesundheitliche Einschränkungen und Erkrankungen
- Allergien
- Medikamenteneinnahmen
- besondere Verhaltensbedarfe oder diagnostizierte Merkmale (z. B. ADHS, Autismus-Spektrum)
- sonstige relevante Besonderheiten
Änderungen dieser Angaben sind dem Veranstalter unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Beginn des jeweiligen Angebots, mitzuteilen.
Erfolgt keine oder eine unvollständige Mitteilung, kann dies zu Einschränkungen in der Betreuung führen. Eine Haftung für daraus entstehende Folgen ist ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
12. Versicherungsschutz
Die Angebote des Jugendwerk Rhede e.V. sind der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zuzuordnen.
Ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz über den Veranstalter besteht daher grundsätzlich nicht.
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, für einen ausreichenden Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz ihres Kindes Sorge zu tragen.
13. Foto- und Videoaufnahmen
Im Rahmen der Ferienprojekte können Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden.
Diese werden ausschließlich für die Öffentlichkeitsarbeit des Jugendwerk Rhede e.V. (z. B. Website, Presse, Social Media) verwendet.
Die Einwilligung erfolgt freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Hierzu wird bei der Veranstaltung gesondert abgefragt und informiert.
14. Datenschutz
Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden zur Organisation und Durchführung der Ferienprojekte verarbeitet.
Eine automatische Löschung der Daten erfolgt nicht jährlich. Die Speicherung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen sowie der organisatorischen Erfordernisse des Trägers.
15. Schlussbestimmungen
Mit der Anmeldung erklären sich die Erziehungsberechtigten mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Alle Angaben ohne Gewähr.
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02872-6437
marvin.berger@jugendwerk-rhede.de