Teilnahmebedingungen Ferienprogramm Gemeinde Iffeldorf Sommer 2024
Mit der Anmeldung zum Ferienprogramm haben Sie als Eltern und Veranstalter die Regeln zur Kenntnis genommen und erklären sich damit ausdrücklich wie folgt einverstanden.
1. Einverständniserklärung Eltern bzw. Personensorgeberechtigten
Ich bin damit einverstanden, dass das angemeldete Kind am Ferienprogramm der Gemeinde Iffeldorf teilnimmt.
2. Teilnahme
Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Für die Durchführung und Aufsicht während der Veranstaltung ist der jeweilige Ausrichter/Veranstalter verantwortlich. Für die Veranstaltungen gelten die Vorgaben des jeweiligen Veranstalters (i.d.R. 2 Aufsichtspersonen). Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich an die Anordnungen der Veranstalter/Betreuer zu halten und sich nicht ohne Abmeldung von der Gruppe zu entfernen.
3. Haftung für Schäden und Unfälle/Versicherung
Die Gemeinde Iffeldorf fungiert hauptsächlich als Organisator und Träger des Ferienprogramms. Je nach Programmgestaltung kann es sein, dass die Gemeinde auch die Aufgabe des Veranstalters/Ausrichters übernimmt. Für die genannten Aufgaben bzw. Funktionen übernimmt die Gemeinde Iffeldorf die Haftung für daraus resultierende Personen- und Sachschäden. Für Schäden, die aus Veranstaltungen herrühren, bei denen die Gemeinde nicht Veranstalter bzw. Ausrichter ist, wird keine Haftung übernommen. Auch nicht für Schäden, die ein angemeldeter Teilnehmer grob fahrlässig, mutwillig bzw. vorsätzlich verursacht. Dies gilt auch für Unfälle, an denen die Gemeinde als Träger oder Organisator kein Verschulden trifft (höhere Gewalt o.ä.). Bei der Onlineanmeldung müssen die Daten eines Erziehungsberechtigten und des jeweiligen Kindes wahrheitsgemäß angegeben werden. Ist dies nicht der Fall, kann wiederum keine Schadenshaftung übernommen werden.
Die Haftung beginnt mit der Übergabe des teilnehmenden Minderjährigen an das Betreuungs-/Aufsichtspersonal der Gemeinde bzw. des Veranstalters und endet mit entsprechend erfolgter Rückübergabe desselben.
Zu diesem Zwecke besteht ausreichend Versicherungsschutz im Rahmen einer Haftpflicht- und Unfallversicherung. Die Versicherungskosten trägt die Gemeinde. Dieser Versicherungsschutz wird jedoch nur insoweit gewährt, als bei Überprüfung der Sach- und Versicherungslage im Schadensfall nicht bereits eine Leistungspflicht aus einer anderweitigen privaten oder gesetzlichen Versicherung besteht.
4. Anmeldung und Platzzuteilung
Eine Anmeldung ist für alle Veranstaltungen zwingend erforderlich. Das Ferienprogramm ist grundsätzlich für in Iffeldorf sowie in umliegenden Weilern wohnhaft gemeldete Kinder im Grundschulalter und Jugendliche (bis 16 Jahren) bzw. die betreuenden Erwachsenen gedacht. Die spezifischen Altersangaben für die einzelnen Veranstaltungen sind zu beachten.
Die erste Anmeldephase findet im Zeitraum bis einschließlich 14.7.24 statt. Hier können Kinder aus der Gemeinde Iffeldorf angemeldet werden. Ihr Kind ist bis zum 15.7.24 nur auf der Anmeldeliste, der Platz ist noch nicht fest zugeteilt! Am 15.7.24 werden die Plätze fest vergeben bzw. durch die Software automatisch verlost, sofern es für einen Kurs mehr Anmeldungen gibt als Plätze. Am 15.7.24 erhalten Sie NUR eine Rückmeldung per E-Mail, wenn Ihr Kind einen Platz in dem Kurs erhalten hat.
Im Zeitraum vom 15.7.24 bis 7 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung können noch freie oder freiwerdende Plätze einzelner Kurse online eingesehen und nachgebucht werden. Ebenfalls können in diesem Zeitraum Kinder aus den umliegenden Gemeinden, der Verwaltungsgemeinschaft Seeshaupt oder dem Schulverband Habach-Antdorf-Iffeldorf angemeldet werden. Ebenso Kinder, die ihre Ferien bei Freunden oder Verwandten in der Gemeinde Iffeldorf verbringen (sog. Gast- oder Ferienkinder).
Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme besteht nicht. (Ausnahme: im eigenen Haushalt lebende Kinder von privaten Veranstaltern sind auf Wunsch vor der Zuteilung bzw. Verlosung für die Veranstaltung gesetzt.) Falls Sie bei der Anmeldung als Zusatzwunsch eine Teilnahme mit einem Geschwisterkind oder Freund*in als Voraussetzung angeben, kann die Wahrscheinlichkeit, den Platz zu bekommen, möglicherweise niedriger sein.
5. Bezahlung
Bitte überweisen Sie nach der bestätigten Zuteilung der Veranstaltung am 15.7.24 den fälligen Gesamtbetrag bis spätestens 7 Werktage vor der gebuchten Veranstaltung auf das unten stehende Konto der Gemeinde Iffeldorf. Für nach dem 15.7.24 gebuchte Veranstaltungen bitten wir um zeitnahe Überweisung innerhalb der folgenden 3 Werktage nach Anmeldung. Die Platzzuteilung ist erst verbindlich, wenn der Unkostenbeitrag termingerecht überwiesen worden ist. In den einzelnen Kostenbeiträgen sind, falls nicht anders angegeben, alle Leistungen enthalten, die für die entsprechende Veranstaltung notwendig sind, wie Fahrtkosten, Eintrittsgelder etc.
Die einbezahlten Teilnahmegebühren werden ausschließlich zur Begleichung von Unkosten (Material, Transportkosten etc.) bei ehrenamtlichen Anbietern verwendet, bei professionellen Anbietern zur Begleichung der Gesamtkosten. Alles Geld, das auf das Ferienprogramm-Verwahrkonto der Gemeinde eingezahlt wird, bleibt - auch bei einem möglichen Überschuss - auf dem Konto für die Organisation des Ferienprogrammes im folgenden Jahr bestehen und wird nicht anderweitig verwendet.
Kontoverbindung Gemeinde Iffeldorf
IBAN: DE54 7009 3200 0000 3101 58,
BIC: GENODEF1STH
VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG
WICHTIG: Geben Sie folgendes bei der Überweisung als Referenz an:
Ferienprogramm 2024, Eltern-ID, Vor- und Nachname des(r) Kindes(r)
6. Abmeldung / Rücktritt / Rückzahlung der Kursgebühr / Kursausfall
Es passiert leider immer wieder, dass angemeldete Kinder nicht erscheinen. Bitte überlegen Sie daher vor der Anmeldung genau, ob Ihr Kind teilnehmen kann oder will. Bedenken Sie dabei auch den Aufwand, den die Organisatoren bereits mit der Vorbereitung der Veranstaltung gehabt haben und denken Sie auch daran, daß sich andere Kinder freuen, wenn sie nachrücken und damit einen interessanten Tag erleben können.
Bei unentschuldigter Nichtteilnahme an einer gebuchten, zugeteilten und bezahlten Veranstaltung werden die gezahlten Teilnahmegebühren nicht zurückerstattet. Falls Ihr Kind wider Erwarten nicht an einer bestätigten Veranstaltung teilnehmen kann, bitten wir Sie nachdrücklich um eine rechtzeitige Abmeldung bis spätenstens drei Tage (72 Stunden vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin). Auch in diesem Fall besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf Rückzahlung der bezahlten Kosten, es sei denn, es handelt sich um begründete Fälle, wie z.B. schwere Krankheit oder Unfall, belegt durch ein Attest.
In begründeten Fällen ist der Kursanbieter telefonisch, spätestens 3 Stunden vor Beginn der Veranstaltung, zu informieren. Ebenso ist dies gleichzeitig per E-Mail dem Ferienprogramm Team (ferienprogramm@iffeldorf.de) mitzuteilen. Bei wiederholter, unentschuldigter Nichtteilnahme an gebuchten Veranstaltungen kann ein genereller Ausschluss von der Teilnahme am Iffeldorfer Ferienprogramm erfolgen.
Aufgrund von Infektionsschutzvorschriften kann zur kurzfristigen Absage der Veranstaltung kommen (z.B. wenn der Veranstalter an einer infektiösen Krankheit erkrankt oder durch einen Unfall verhindert ist). Auch wenn die Veranstaltung aufgrund schlechten Wetters abgesagt werden muss. In diesen Fällen werden die Kursgebühren komplett zurückerstattet.
7. Mindesteilnehmerzahl / Programmänderung / Absage Veranstaltung von Veranstalterseite
Die Veranstaltungen finden nur bei ausreichender Beteiligung (entsprechend der vorgegebenen Mindestteilnehmerzahl) statt.
Sollte eine Veranstaltung durch ungenügende Beteiligung oder aus anderen Gründen nicht zur Durchführung gelangen, so werden Sie (wenn möglich) rechtzeitig per E-Mail darüber informiert. Ein weitergehender Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung besteht nicht. Bei schlechtem Wetter und in begründeten Fällen behält sich der Veranstalter das Recht auf Programmänderung vor. Wird ein Veranstaltung wegen schlechtem Wetter abgesagt, erfolgt die Rückerstattung der Teilnehmerbeiträge innerhalb eines Monats per Rücküberweisung.
8. Datenschutzerklärung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten
Ich willige ein, dass die Gemeinde Iffeldorf als verantwortliche Stelle, die in der Anmeldung zum Ferienprogramm erhobenen personenbezogenen Daten, wie z.B. Namen, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer ausschließlich zur Organisation und Abwicklung des Ferienprogrammes verarbeitet und nutzt. Eine Übermittlung von Teilen dieser Daten erfolgt ausschließlich an die jeweiligen Veranstalter der gewählten Ferienprogrammangebote und nur zum Zwecke der Abwicklung dieser Veranstaltung. Eine Datenübermittlung an Dritte, außerhalb der vorgenannten Datenweitergabe, findet nicht statt. Eine Datennutzung für Werbezwecke findet ebenfalls nicht statt.
Bei Abschluss des Ferienprogrammes werden die personenbezogenen Daten gelöscht, soweit sie nicht entsprechend der steuerrechtlichen Vorgaben aufbewahrt werden müssen.
Neben dem Recht auf Auskunft bezüglich der zu seiner Person bei dem Verantwortlichen Gemeinde Iffeldorf gespeicherten Daten hat jeder Anmeldende, im Rahmen der Vorgaben der DSGVO, das Recht, der Speicherung der Daten, die nicht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für bestimmte Zeiträume vorgehalten werden müssen, für die Zukunft zu widersprechen. Ferner besteht im Falle von fehlerhaften Daten ein Korrekturrecht.
9. Kommunikation
Ich willige ein, dass die Gemeinde Iffeldorf sowie die ausgewählten Betreuer/Veranstalter der Ferienprogramms meine E-Mail-Adresse und Telefonnummer zum Zwecke der Kommunikation während des Ferienprogrammes nutzen.
10. Bildrechte
Ich willige ein, dass die Gemeinde Iffeldorf das Recht hat, verschiedene Veranstaltungen oder in den Veranstaltungen hergestellte Objekte für die Homepage https://www.unser-ferienprogramm.de/Iffeldorf fotographisch zu dokumentieren und ggf. für zukünftige Druckerzeugnisse zu verwenden oder an die Presse zum Zwecke der Veröffentlichung ohne spezielle Einwilligung weitergeben darf. Wenn ich nicht damit einverstanden bin, dass Foto- oder Filmaufnahmen von meinen Kindern oder Gastkindern angefertigt und im Rahmen des diesjährigen oder zukünftiger Ferienprogramme veröffentlicht werden, werde ich vor Beginn des Ferienprogrammes die Ferienprogrammveranstalter schriftlich per Mail informieren: ferienprogramm@iffeldorf.de.
11. Pädagogischer Hinweis
Um eine harmonischen Ablauf des Ferienprogrammes zu gewährleisten, möchten wir Sie bitten, Ihre Kinder darauf hinzuweisen, dass den Aufforderungen des Betreuungspersonals bei den Veranstaltungen Folge zu leisten ist. Wir behalten uns vor, im Falle einer fortgesetzten oder mutwilligen Störung durch ein Kind, dieses von einer weiteren Teilnahme auszuschließen.
12. Aufsichtspflicht Veranstalter / Betreuer
Die Aufsichtspflicht liegt bei den (in der Regel 2) Betreuern pro Veranstaltung, sobald die Eltern ihre Kinder an sie übergeben haben. Die Veranstalter / Betreuer sind angehalten dafür zu sorgen, daß die Ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen nicht zu Schaden kommen oder anderen Schaden zufügen.
13. Gesundheit allgemein / Kleidung / Utensilien
Bei Durchführung einer Veranstaltung bitten wir Sie, Ihren Kindern die unter den jeweiligen Veranstaltungsbeschreibungen aufgeführten Utensilien oder ggf. wetterfeste Kleidung / Sonnenschutz / Getränk mitzugeben.
Der Landkreis Weilheim-Schongau ist Zecken-Risikogebiet und Fuchsbandwurmgebiet. Auch in angrenzenden Landkreisen kann es zu Zeckenbissen kommen. Bitte reiben Sie daher Ihr Kind, falls gewünscht, im Vorfeld z.B. mit einer zeckenabwehrenden Lotion ein. Sollte Ihr Kind an einer Allergie leiden, bitten wir Sie um entsprechende medizinische Vorsorge. Bitte informieren Sie die Betreuer, falls auf bestimmte gesundheitliche Einschränkungen ihres Kindes geachtet werden soll.
14. Erstversorgung
Die Eltern erklären sich mit der Anmeldung damit einverstanden, dass ihr Kind im Falle einer kleinen oberflächlichen Verletzung mit folgenden Utensilien behandelt werden darf: Desinfektionsmittel, Pflaster, Kühlbeutel, Pinzette (Splitter), Verband. Sofern Wunden auftreten, die die Teilnahme am Kurs beeinträchtigen und nicht behandelt werden können oder dürfen, werden sich die Betreuer/Veranstalter telefonisch mit den Eltern in Verbindung setzen, damit sie ihr Kind abholen. Für den Fall, dass die Erziehungsberechtigten nicht erreichbar sind, erteilen sie den Verantwortlichen der Veranstaltungen zum Wohle des Kindes das Einverständnis, im medizinischen Notfall alle notwendigen Maßnahmen einleiten zu lassen. Der Arzt wird dafür gegenüber den Verantwortlichen von der Schweigepflicht befreit. In Krankheitsfällen wird die Krankenversicherung des Teilnehmers/der Teilnehmerin in Anspruch genommen.
15. Haftung für Besitztümer / Fundsachen
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, auf seine Sachen selbst zu achten. Für während der Veranstaltung abhanden gekommene Gegenstände haftet die Gemeinde Iffeldorf nicht. Fundsachen werden während und nach dem Ferienprogramm im Rathaus hinterlegt.
16. Abholung der Teilnehmer durch Erziehungsberechtigte
Nach Abschluss der Veranstaltungen bitten wir Sie, Ihre Kinder rechtzeitig an den angegebenen Stellen abzuholen. Andernfalls bestätigen Sie uns bitte auf der Anmeldung, dass wir die Kinder auf den ihnen bekannten Schulwegen nach Hause schicken dürfen.
17. Fahrten zu Veranstaltungsorten / PKW Versicherung
Bei Fahrten zu den Veranstaltungsorten gelten die zu dem jeweiligen Zeitpunkt gültigen Schutzmaßnahmen.
Vielen Dank für die Beachtung der Teilnahmebedingungen! Wir freuen uns auf eine (hoffentlich) problemlose Durchführung des Ferienprogrammes in den bayrischen Sommerferien 2024.
BEI FRAGEN:
Team Ferienprogramm Gemeinde Iffeldorf
Susanne Michl und Stephanie Michl
ferienprogramm@
iffeldorf.de