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Diese Web-Seite (Internetportal) huellhorst.de ist ein Projekt der Gemeinde Hüllhorst:

Gemeinde Hüllhorst
Löhner Straße 1
32609 Hüllhorst
Telefon +49 5744 9315-0 
Fax +49 5744 9315-70 
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Allgemeine Informationen nach § 5 Telemediengesetz

Die Gemeinde Hüllhorst ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts und wird vertreten durch:

Herr Michael Kasche
Bürgermeister
Löhner Straße 1
32609 Hüllhorst
Telefon 05744 / 9315-100 
Fax 05744 / 9315-70 
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Raum Raum 1.11 
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Ansprechpartner für die Inhalte und Gestaltung ist:

Herr Dirk Oermann
Fachbereich "Bürgermeister"
DV-Koordinator
Löhner Straße 1
32609 Hüllhorst
Telefon 05744 / 9315-101 
Fax 05744 / 9315-70 
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Raum Raum 1.13 
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Dieser Internetauftritt wird technisch mit dem Contentmanagment-System IKISS der Firma Advantic umgesetzt. Innerhalb dieses Systems bestehen Ebenen, die in Zusammenarbeit mit dem Kreis Minden-Lübbecke sowie den kreisangehörigen Kommunen entstanden sind.

Das Layout, sämtliche Grafiken und Fotos sowie die Textbeiträge sind urheberrechtlich geschützt. Es gelten die gesetzlichen Copyright-Bestimmungen. Änderungen dürfen nicht vorgenommen werden. Die Verwertung oder elektronische Verarbeitung von Inhalten jeglicher Art ist ohne vorherige Zustimmung der Gemeinde Hüllhorst nicht gestattet. Eine Vervielfältigung ist lediglich zum privaten Gebrauch gestattet. Darüber hinaus dürfen Vervielfältigungsstücke weder verbreitet noch für öffentliche Wiedergaben genutzt werden.

Rechtshinweise
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Rechtsverbindliche E-Mails an die Gemeinde Hüllhorst 

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Die Kommunikation über E-Mail verschafft insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit der Gemeinde Hüllhorst kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Organisationseinheiten und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung sind über E-Mail direkt erreichbar.

Ab dem 28.12.2009 können auch rechtsverbindliche E-Mails über die zentrale E Mail-Adresse

poststelle@vps.huellhorst.de

an die Gemeinde Hüllhorst gesandt werden.

Für alle anderen E-Mail-Adressen der Gemeinde Hüllhorst wird der rechtsverbindliche Zugang ausdrücklich nicht eröffnet. Dies bedeutet beispielweise, dass Sie über andere E-Mail-Adressen keine Anträge verbindlich stellen können oder Fristen gewahrt bleiben, wenn Sie eine E-Mail an eine andere Adresse als poststelle@vps.huellhorst.de senden.

Rechtsverbindlichkeit ergibt sich dann, wenn durch Gesetz die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift vorgeschrieben ist. Die geforderte Unterschrift kann durch die sogenannte elektronische Signatur ersetzt werden. Die bei der Gemeinde Hüllhorst eingehende elektronische Form entwickelt dabei die gleiche Rechtswirkung wie die unterschriebene Papierform.

Des weiteren können die Nachrichten an die Gemeinde Hüllhorst zur Sicherung der Vertraulichkeit verschlüsselt versandt werden. Dadurch ist ausgeschlossen, dass E-Mails mit schutzwürdigen Inhalten von Unbefugten mitgelesen oder unbemerkt manipuliert werden. Um die technischen Neuerungen umsetzen zu können, hat die Gemeinde Hüllhorst eine Virtuelle Poststelle eingerichtet.

Rahmenbedingungen zur elektronischen Kommunikation im Verwaltungsverfahren

Nach den verwaltungsrechtlichen Vorschriften (§ 3 a Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - VwVfG NRW in der derzeit gültigen Fassung) ist die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation im Verwaltungsverfahren möglich, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Gemäß § 126a des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt entsprechendes im Privatrecht.

Der elektronische Zugang (die Übermittlung elektronischer Dokumente) zur Verwaltung der Gemeinde Hüllhorst für eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürgerinnen, Bürgern, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts und der Gemeindeverwaltung Hüllhorst im Sinne des § 3 a VwVfG NRW ist ab dem 28.12.2009 eröffnet.

Rechtsverbindliche Mitteilungen und Dokumente können über die Virtuelle Poststelle elektronisch an die Gemeinde Hüllhorst und zwar ausschließlich an die E-Mail-Adresse poststelle@vps.huellhorst.de übermittelt werden.

Die für viele Behördenvorgänge benötigte eigenhändige Unterschrift wird hierbei durch die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt (siehe auch Homepage des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnlogie)

Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB begrenzt. Größere E-Mails werden automatisch abgelehnt.

Zur Sicherung der Vertraulichkeit Ihrer Mitteilungen können Sie verschlüsselte Nachrichten an uns senden. Folgende Verschlüsselungsverfahren werden seitens der Gemeinde Hüllhorst unterstützt.

  • S/MIME

Für die Verschlüsselung benötigen Sie unseren sogenannten Öffentlichen Schlüssel (siehe auch Homepage des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnologie). Den Öffentlichen Schlüssel der Gemeinde Hüllhorst stellen wir Ihnen hier zur Verfügung: Download Öffentlicher Schlüssel

Sollten bei der Entschlüsselung Schwierigkeiten auftreten, so werden Sie seitens der Gemeinde Hüllhorst über die damit verbundenen Konsequenzen informiert.

Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann in vielen Fällen durch die so genannte „elektronische Form" ersetzt werden. Dies bedeutet, dass ein Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein muss. Die Gemeinde Hüllhorst kann zurzeit Signaturen folgender Zertifizierungsdiensteanbieter (Trust Center) auf Echtheit und Gültigkeit prüfen:

  • Deutsche Telekom AG, Produktzentrum Telesec
  • Bundesnotarkammer
  • DATEV eG Zertifizierungsstelle
  • D-Trust GmbH (einschl. Chamber-Sign und Secoda)
  • TC Trust Center GmbH
  • DGB Deutsches Gesundheitsnetz Service GmbH
  • Deutscher Sparkassenverlag GmbH, Geschäftsfeld S-Trust

Wir bitten um Verständnis, dass wir derzeit Signaturen anderer Anbieter nicht prüfen können. Sofern Sie andere Signaturen als die vorstehend genannten verwenden, wird die Schriftform dadurch nicht ersetzt.

Sollten Sie noch nicht die Technik der elektronischen Kommunikation nutzen können, bitten wir Sie auf die papiergebundene Kommunikation zurückzugreifen.

Werden im Zuge der Umsetzung von E-Government-Anwendungen abweichende oder weitere Möglichkeiten eröffnet, so werden Sie an dieser Stelle beziehungsweise in geeigneter Weise informiert.

Sollten Sie E-Mails mit Dateianhängen versenden, so beachten Sie bitte, dass die Gemeinde Hüllhorst nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen nutzen kann. 
Folgende Dateiformate können bearbeitet werden:

  • Adobe Acrobat bis Version 8 (.pdf)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • Textdateien im Format ASC II (.txt)
  • Microsoft Word bis Version 2003 (.doc)
  • Microsoft Excel bis Version 2003 (.xls)
  • Microsoft Powerpoint bis Version 2003 (.ppt, .pps)
  • Joint Picture Export Group (.jpg oder .jpeg)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Gemeinde Hüllhorst zulässig. Verwenden Sie Dateiformate, die von den vorgenannten abweichen, so kann Ihre Mail nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Liste - soweit erforderlich - laufend aktualisiert wird.

Ist Ihre E-Mail nicht verarbeitbar, werden Sie schnellstmöglich darüber informiert. Dieser Fall kann beispielsweise durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.

Die vorgenannten Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Gemeinde Hüllhorst und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten wie beispielsweise anderen Behörden oder Institutionen.

Den Öffentlichen Schlüssel der Gemeinde Hüllhorst stellen wir Ihnen auf dieser Seite Download Öffentlicher Schlüssel zur Verfügung. Installieren Sie diese Datei bitte in den Zertifikatsspeicher Ihres E-Mail Programms, um verschlüsselt mit der Gemeinde Hüllhorst E-Mails austauschen zu können. Bitte beachten Sie, dass die Übermittlung der Daten nur dann verschlüsselt erfolgt, wenn Sie ebenfalls über ein Zertifikat zur Verschlüsselung Ihrer E-Mail Kommunikation verfügen. Ihr öffentlicher Schlüssel wird automatisch an die Gemeinde Hüllhorst übermittelt, wenn Sie selbst über ein Zertifikat zur E-Mail Verschlüsselung verfügen, dieses in Ihrem E-Mail Programm installiert haben und nach Import des öffentlichen Schlüssels der Gemeinde Hüllhorst in Ihr E-Mail Programm die Verschlüsselung einer E-Mail an die Adresse poststelle@vps.huellhorst.de auswählen.

Die Gemeinde Hüllhorst verwaltet (speichert) Ihren öffentlichen Schlüssel in einem zentralen Zertifkatsspeicher. Sie erhalten dann automatisch ebenfalls verschlüsselte E-Mails an die von Ihnen angegebene Zugangsadresse (Ihre E-Mail-Adresse). Sie eröffnen hiermit für die Gemeinde Hüllhorst konkludent einen elektronischen Zugang für rechtsverbindliche Kommunikation mit Ihnen (Beispiel: zur Bekanntgabe von Verwaltungsentscheidungen = Bescheiden). Sie können diese Zugangseröffnung jederzeit formlos gegenüber der Gemeinde Hüllhorst widerrufen beziehungsweise einen neuen Zugangsweg wie beispielsweise an eine andere E-Mail Adresse oder per Briefpost eröffnen.

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