Teilnahmebedingung

Mit der Anmeldung Ihres Kindes/ Ihrer Kinder erkennen Sie die Teilnahmebedingungen an und sind damit einverstanden. Alle Kinder und Jugendliche, die in Hofbieber wohnen oder zur Schule gehen und im Alter zwischen 6 – 13 Jahre sind, können an dem Ferienprogramm teilnehmen.

 

Anmeldung

Die Anmeldung muss online erfolgen und ist in jedem Fall verbindlich. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren benötigen wir die Unterschrift der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters.

 

Alter der Teilnehmer/innen

Die Teilnehmer/innen müssen bei Beginn der Veranstaltung der angegebenen Altersgruppe entsprechen. Teilnehmer/innen, die während der Veranstaltung das Mindestalter erreichen, können ebenfalls teilnehmen. Ausnahmen von dieser Regel können nur dann gemacht werden, sofern noch Plätze frei sind. Dies wird im gemeindlichen Mitteilungsblatt „Blickpunkt Hofbieber“ bekanntgegeben.

 

Teilnahmegebühr

In der Teilnahmegebühr für die Veranstaltung sind, falls nicht anders angegeben, folgende Leistungen enthalten: Hin- und Rückfahrt, Verpflegung, Betreuung durch geschulte Teamer/innen bzw. Seminarleiter/innen, Werk- und Bastelmaterial, Ausflugsfahrten sowie die Kosten für eine Unfallversicherung.

Zusätzliche Leistungen sind bei den jeweiligen Veranstaltungen aufgeführt.

 

Die Bezahlung der Teilnahmegebühr i. H. v. 11,- €/ pro Tag erfolgt durch Bankeinzug. Anmeldungen können daher nur bei unterschriebener Einzugsermächtigung (auf dem Anmeldevordruck) berücksichtigt werden. Bei Platzzuweisung für eine Ferienfreizeit wird die Teilnahmegebühr ab 6 Wochen vor Beginn der Freizeit durch die Gemeindeverwaltung Hofbieber eingezogen. Bei den Ferienaktivtagen/Aktiven Oster- oder Herbsttagen wird die Teilnahmegebühr 2-3 Tage vor Beginn eingezogen.

 

Fotos

Sollten die Teilnehmer auf Fotos von Veranstaltungen der Ferienspiele abgebildet sein, erklären sich die Personensorgeberechtigten der Teilnehmenden einverstanden, dass diese in Publikationen der Gemeinde Hofbieber und oder der jeweiligen Veranstalter (z.B. Pressemitteilungen im Blickpunkt Hofbieber, Homepage und social media…) verwendet werden. Sollten hiergegen Einwände bestehen, müssen diese vorab schriftlich im Familienzentrum Hofbieber eingereicht werden.

 

Vorzeitiges Verlassen einer Veranstaltung

Muss eine Teilnehmerin/ein Teilnehmer aus von ihr/ihm zu vertretenden Gründen (z. B. Heimweh, Krankheit, Ausschluss durch Fehlverhalten) die Veranstaltung vorzeitig verlassen, so haben die Teilnehmer/innen bzw. Sorgeberechtigten die Kosten für die gesonderte Rückfahrt zu tragen. Muss eine Betreuungsperson die Teilnehmerin/den Teilnehmer dabei begleiten, so sind auch die Kosten für die Begleitperson in voller Höhe zu tragen. Im Falle eines vorzeitigen Verlassens der Veranstaltung kann die Teilnahmegebühr nicht erstattet werden.

 

Abmeldung von Teilnehmer/innen

Die Abmeldung von Teilnehmerinnen/Teilnehmern muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.

Bei der Abmeldung von einer Ferienfreizeit, für die/den eine schriftliche und somit verbindliche Anmeldung vorliegt, wird ein Verwaltungskostenanteil in Höhe von 30 % der Teilnahmegebühr erhoben, wenn die Abmeldung 8 Wochen vor Beginn oder in einem kürzeren Zeitraum erfolgt. Erfolgt die Abmeldung ab 1 Woche vor Beginn der Freizeit/des Bildungsurlaubs oder in einem kürzeren Zeitraum und bei Nichterscheinen zur Abfahrt, wird die volle Teilnahmegebühr fällig.

Die Abmeldung von den Ferienaktivtagen/Aktiven Oster- oder Herbsttagen muss mindestens 7 Tage vor Beginn erfolgen. Bei später eingehenden Abmeldungen oder Nichtteilnahme ist die Teilnahmegebühr voll zu zahlen.

In begründeten Ausnahmefällen kann von Ausfallgebühren abgesehen werden.

 

Schadensfälle

Für Schäden, die die Teilnehmer/innen während der Veranstaltung verursachen, haften die Teilnehmer/innen bzw. die Eltern.

 

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Familienzentrum Hofbieber
Lichtweg 10, 36145 Hofbieber

Telefon:
06657 987-4001
familienzentrum@hofbieber.de