Datenschutzerklärung
https://www.heiligenberg.de/index.php?id=46
Datenschutz:
- Aufgrund der neuen Datenschutzverordnung müssen Sie Ihre Zustimmung zur Speicherung und Weitergabe der Daten an die Veranstalter und Ihre Einverständniserklärung zur Veröffentlichung der bei den Veranstaltungen aufgenommenen Bilder der Teilnehmer/innen erklären.
Die Datenschutzerklärung finden Sie nachfolgend.
Information zur Datenerhebung
(Datenschutzinformation)
Anmeldung zum Sommerferienprogramm
behördlicher Datenschutzbeauftragter: Sie erreichen den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Heiligenberg unter:
Email: datenschutz@heiligenberg.de
Zweck der Datenverarbeitung, Rechtsgrundlage : Die personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Durchführung des Sommerferienprogramms erhoben und verarbeitet.
geplante Speicherungsdauer : Die Daten werden ab sofort gespeichert und nach Ablauf von drei Monaten nach der letzten Veranstaltung im Sommerferienprogramm gelöscht.
Betroffenenrechte: Sie haben als betroffene Person das Recht von der Gemeindeverwaltung Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können verlangen, die bereitgestellten personenbezogenen gemäß Art. 20 DSGVO zu erhalten oder zu übermitteln. Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, post-stelle@lfdi.bwl.de beschweren.
Verpflichtung, Daten bereitzustellen, Folgen der Verweigerung : Sie sind nicht verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen. Sind Sie damit nicht einverstanden, kann eine Anmeldung nicht entgegengenommen werden und das Kind nicht am Sommerferienprogramm teilnehmen.
