Barrierefreiheitserklärung
Die Samtgemeinde Hambergen bemüht sich, ihre Webseiten und Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) verlangt.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.unser-ferienprogramm.de/hambergen/index.php
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Webauftritt ist überwiegend, aber noch nicht vollumfänglich barrierefrei. Die Anforderungen der EN 301549 werden weitestgehend erfüllt.
Momentan werden folgende Funktionen unterstützt
- Ausreichende Kontraste
- Schrift/Darstellung vergrößern: Die Vergrößerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „+“ und bei Apple mit „cmd“ und „+“.
- Schrift/Darstellung verkleinern: Die Verkleinerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „-“ und bei Apple mit „cmd“ und „-“.
- Die Inhalte der Webseite passen sich der Bildschirmgröße des genutzten Geräts automatisch an (responsive Webdesign).
- Hinterlegung von Alternativtexten für Bilder. Beim Gleiten der Maus über ein Bild wird der Bildinhalt erläutert.
- Logischer Aufbau und Gliederung der Inhalte.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Hauptnavigation und Elemente der Startseite (unter bestimmten Voraussetzungen)
Begründung:
Die Anforderung, dass sämtliche Textinhalte sich in Bezug auf die Zeilen-, Absatz-, Wort- und Buchstaben-Abstände auf bestimmte Werte vergrößern lassen müssen, ist bei den acht Hauptnavigationspunkten auf der Startseite aufgrund der Vorgaben des Layouts nicht zu 100 % technisch umsetzbar. Diese Elemente wären bei entsprechender Vergrößerung der Abstände nicht mehr vollständig bzw. qualitativ lesbar.
- In den Webauftritt eingebundene Dokumente (.pdf, .doc, etc.)
Begründung:
Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente, die teilweise bereits älteren Datums sind, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht ermöglicht. Diese Dokumente werden sukzessive angepasst. Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, Ministerien, u.a.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.
Ihre Hinweise und Anregungen
Unser Ziel ist es, Artikel so zu schreiben, dass sie auch von Besuchern verstanden werden, die mit der jeweiligen Thematik nicht oder nur oberflächlich vertraut sind. Gerne nehmen wir Ihre Anregungen auf, wenn Ihrer Ansicht nach ein Beitrag die zu vermittelnden Inhalte unnötig kompliziert darstellt.
Nutzen Sie dazu gerne unser entsprechendes Formular, dass Sie unter folgendem Link aufrufen können: Kontaktformular
Schlichtungsstelle
Das Land Niedersachsen richtet laut § 9 d, Abs. 1 NBGG eine Schlichtungsstelle bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen ein.
Kontaktdaten:
Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG
im Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Telefon: 0511/120-4010
Telefax: 0511/120-99 4010
Internet: Behindertenbeauftragter Niedersachsen
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de; Landesbeauftragte@ms.niedersachsen.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 05.08.2020 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 05.06.2025 zuletzt überprüft.