Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Veranstaltungen des Ferienprogramms der Marktgemeinde Geiselwind

 

1. Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind alle Kinder die in der Marktgemeinde Geiselwind mit Hauptwohnsitz wohnen. An den Veranstaltungen können Kinder des jeweils angegebenen Alters teilnehmen. Das Alter zum Zeitpunkt der Veranstaltung ist maßgeblich.

2. Anmeldung zu Veranstaltungen
Anmeldungen sind ausschließlich online über das Portal 

www.unser-ferienprogramm.de/geiselwind möglich. Es können nur eigene Kinder angemeldet werden. Anmeldungen nicht eigener Kinder werden storniert.

Wird ein Kind zu einer Veranstaltung angemeldet und steht dort zunächst auf der Warteliste, so müssen die Eltern dafür Sorge tragen, dass es im Falle einer Teilnahme (Platz wird frei und Kind kann doch teilnehmen) zur Veranstaltung erscheint. Die Gebühren werden im Falle einer solchen Zuteilung automatisch abgebucht. Eine Kostenerstattung wegen Unwissenheit kann es in diesem Falle nicht geben. Deshalb raten wir Ihnen, sich auszudrucken, für welche Veranstaltungen Sie Ihr Kind angemeldet haben und sich zeitnah vor den Veranstaltungen (Absagen können nur bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei erfolgen) in das jeweilige Konto einzuloggen, um stets einen aktuellen Überblick über die gebuchten und zugeteilten Veranstaltungen Ihres Kindes zu haben. 

 

3. Verlosung der Plätze
Bei überbuchten Veranstaltungen kommen alle Anmeldungen in einen Lostopf. Wünsche, wie z.B. Geschwister oder Freunde in derselben Veranstaltung werden berücksichtigt. Nach der Verlosung wird die Platzvergabe per E-Mail bekannt gegeben. Die evtl. entstehenden Teilnahmegebühren müssen anschließend bezahlt werden. Noch freie Plätze werden nach der Verlosung in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben.

4. Kostenerstattung
Aus organisatorischen Gründen können bei Nichtteilnahme keine Kosten erstattet werden, außer der Teilnehmerplatz wird bis vier Werktage vor Veranstaltungsbeginn anderweitig belegt.

Bei Absage der Veranstaltung durch den Markt Geiselwind erhalten Sie die gezahlten Teilnahmegebühren auf das bei der Zahlung angegebene Konto zurückerstattet.

5. Betreuung und Verhalten der Teilnehmer
Kinder, die sich den Anordnungen der Betreuer widersetzen, können vom Ferienprogramm ausgeschlossen werden. Unser Ziel ist es, zuverlässiges und gewissenhaftes Betreuungspersonal einzusetzen. Wir weisen darauf hin, dass die Betreuer die Gesamtgruppe beaufsichtigen und es ihnen nicht möglich ist, jedem einzelnen Kind die gleiche Aufmerksamkeit zu geben wie es Eltern tun können. Bitte weisen Sie Ihr Kind darauf hin, sich an die geltenden Regeln zu halten und die Gruppe nicht zu verlassen.

6. Haftung und Versicherung
Für abhanden gekommene Gegenstände kann keine Haftung übernommen werden. Die Marktgemeinde Geiselwind behält sich vor, für alle mutwillig verursachten Sach- und Personenschäden durch Teilnehmer, die Erziehungsberechtigten zum Schadensersatz heranzuziehen. Für Personen- und Sachschäden im Rahmen des Ferienprogramms haftet der Markt Geiselwind mit der eigens hierfür abgeschlossenen Unfall- und Haftpflichtversicherung. Sollten sich Teilnehmer den Anordnungen der Betreuer widersetzen, haftet er bzw. seine Erziehungsberechtigten für hieraus entstehende Schäden.

7. Hygienekonzept
Durch die Teilnahme am Ferienprogramm erklären Sie sich mit dem Hygienekonzept der Marktgemeinde Geiselwind einverstanden.

BEI FRAGEN:

Ferienprogramm
Markt Geiselwind
Tel.: 09556/9222-0
E-Mail: ferienprogramm@geiselwind.de