Teilnahmebedingungen für das Ferienprogramm

 

Allgemeine Informationen zur Anmeldung

Die Anmeldung zu unserem Ferienprogramm erfolgt online über

https://www.unser-ferienprogramm.de/feldkirchen-gemeinde/index.php

Der Anmeldezeitraum wird vor den Sommerferien bekannt gegeben und endet ca. 2 Werktage vor dem jeweiligen Programmbeginn. Den genauen Anmeldeschluss entnehmen Sie bitte der Kursbeschreibung im Onlineportal.

 

Informationen zur Bezahlung

Für einige Kurse ist ein Teilnahmebeitrag zu entrichten. Dies erfolgt bargeldlos über das Onlineportal und ist zwingend erforderlich für eine gültige Buchungsreservierung. (Wichtig: Zusage für eine Veranstaltung erst nach vollständiger Bezahlung fix)

 

Abmeldung

Bitte denken Sie daran, dass Sie durch eine rechtzeitige Abmeldung anderen Kindern eine Chance zur Teilnahme ermöglichen. Deshalb führen wir für die meisten Veranstaltungen im Ferienprogramm eine Warteliste. Bevor Sie also selbst eine/n Ersatzteilnehmer/-in suchen, setzen Sie sich bitte erst mit uns in Verbindung, damit die Reihenfolge der Warteliste beachtet werden kann.

 

Absagen unsererseits

Die Gemeinde Feldkirchen behält sich vor, das Programm aus Witterungsgründen, zu geringer Teilnehmerzahl, krankheitsbedingten Ausfällen oder aus anderen, nicht vorhersehbaren Gründen kurzfristig zu ändern, abzusagen oder abzubrechen! Ausweichtermine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Im Falle einer Absage der Veranstaltung durch uns werden Ihnen die Kursgebühren vollständig zurückerstattet.

 

Teilnahmebedingungen

  • Bitte achten Sie bei der Kursanmeldung auf die Altersangaben – sie sind verbindlich.
  • Es gilt für die gesamten Maßnahmen das Jugendschutzgesetz für alle Teilnehmer/innen.
  • Bitte sorgen Sie dafür, dass bei der angegebenen Notfall-Telefonnummer auch jemand erreichbar ist.
  • Informieren Sie uns bitte unbedingt rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung über Auffälligkeiten Ihres Kindes (z. B. Medikamenteneinnahme, Allergien oder Verhaltensauffälligkeiten). Bei Verstößen gegen diesen Hinweis kann das Kind von der Aktion (auch währenddessen!) ausgeschlossen werden.
  • Die gesetzlichen Vertreter erklären sich bei Krankheit oder Unfällen mit einer ärztlichen Behandlung der Teilnehmerin / des Teilnehmers einverstanden. In Notfällen gilt dieses Einverständnis auch für chirurgische Eingriffe, sofern diese nach dem Urteil des Arztes für unbedingt notwendig erachtet werden und die vorherige Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nicht rechtzeitig eingeholt werden kann.
  • Für Krankheit, Unfall, Verlust oder bei Diebstahl von Gegenständen, die durch eigenwilliges Verhalten des/der Teilnehmer verursacht werden, kann keine Haftung übernommen werden

 

Versicherung

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Ferienprogramms sind im Rahmen eines Kollektivvertrages unfall- und haftpflichtversichert.

Für alle durch die Teilnehmerin /den Teilnehmer mutwillig verursachten Sach- und Personenschäden haftet sie /er bzw. deren / dessen Erziehungsberechtigter selbst. Es kann keine Haftung übernommen werden, wenn sich Ihr Kind den Anordnungen des Kursleiters widersetzt oder sich selbständig entfernt.

 

Aufsichtspflicht

Die Aktionen der Gemeinde Feldkirchen sind auf das vertrauensvolle Miteinander von Teilnehmenden, Kursleitungen und Betreuungspersonen aufgebaut. Die Kursleitungen und die Betreuungspersonen bestimmen die Regeln und sind gegenüber minderjährigen und volljährigen Teilnehmenden weisungs- und aufsichtsberechtigt. Dem jeweiligen Kursziel und dem Alter der Teilnehmenden entsprechend wird während einer Veranstaltung freie Zeit für eigene Unternehmungen ohne die Leitung eingeräumt. Diese bespricht mit den Betreuungspersonen und den Teilnehmenden angemessene Verhaltensweisen. Eine Haftung für in dieser Zeit entstandene Schäden kann von der Gemeinde Feldkirchen nicht übernommen werden. Die Veranstaltungsleitung ist berechtigt, Teilnehmende, die in grober Weise gegen die Prinzipien einer Gruppenaktion verstoßen, auszuschließen und auf deren / dessen eigene Kosten bzw. denen des gesetzlichen Vertreters nach Hause zu schicken. Bitte beachten Sie, dass mit dem Kursende die Aufsichtspflicht der Kursleitung für die Teilnehmerin / den Teilnehmer endet. Klären Sie bitte mit Ihrem Kind verbindlich, ob und von wem es abgeholt wird.

 

Ausrüstung

Bitte achten Sie auf wettergemäße Kleidung, die gegebenenfalls schmutzig werden kann. Denken Sie u.U. bitte auch an Sonnenschutz (Kopfbedeckung, Sonnencreme)! Wertgegenstände, wie teure Uhren, aber auch Messer und sonstige gefährliche Dinge bleiben bitte zu Hause.

 

Mit der Anmeldung eines Kindes werden obige Informationen und Bedingungen anerkannt.

 

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ANSPRECHPARTNER
im Rathaus

Christina Bindhammer
09420 8402-12
christina.bindhammer@feldkirchen-gemeinde.de