Datenschutzerklärung

Datenschutzinformationen zum Ferienprogramm

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verwaltungsgemeinschaft Falkenberg, Sommerstraße 15, 84326 Falkenberg

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter der kreisangehörigen Gemeinden

Landratsamt Rottal-Inn

Ringstraße 4-7

84347 Pfarrkirchen

E-Mail: datenschutz-gemeinden@rottal-inn.de

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Wir benötigen Ihre Daten und die Ihres Kindes, um die Teilnahme an der Freizeitmaßnahme durchführen und die Aufsichtspflicht gewährleisten zu könne. Auch zur Unfallverhütung sowie zur Vorbeugung von gesundheitsschädlichen Beeinträchtigungen und um den Kontakt zu den Personensorgeberechtigten herstellen zu können sind die Daten erforderlich.

Fotos und Videos dienen ausschließlich der Öffentlichkeitsarbeit. Bildmaterial wird nur bei Vorliegen Ihrer Einwilligung angefertigt und abhängig von der Einwilligung auf unserer Internetpräsenz, in der Presse, in weiteren Programmheften oder Werbematerialien veröffentlicht.

Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a – e und Art. 9 Abs. 2 DSGVO sowie Art. 4 Abs. 1 BayDSG.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten erhalten unsere zuständigen Mitarbeiter und die Vereine/Organisationen/Personen, welche mit der Durchführung der von Ihnen gewählten Ferienprogramme beauftragt sind. Für den Fall, dass eine ärztliche Versorgung notwendig ist, werden die notwendigen Daten an Ärzte, Krankenhäuser oder sonstiges medizinisches Versorgungspersonal weitergegeben.

Abhängig von Ihrer erteilten Einwilligung geben wir Bildmaterial gegebenenfalls weiter an unsere Auftragsverarbeiter (Medien- bzw. Internetagentur, Druckerei)

Übermittlung von personenbezogenen Daten

Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftraumes – EWR) findet nicht statt.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die personenbezogenen Daten werden spätestens sechs Jahre nach Ende der Veranstaltung vernichtet, wenn keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist entgegensteht.

Pflicht zur Angabe der Daten

Vorbehaltlich der Einverständniserteilung zur Anfertigung und Verarbeitung von Fotomaterial ist es notwendig, die geforderten Daten anzugeben. Nur so kann der zu Grunde liegende Vertrag mit Ihnen geschlossen und die Übernahme der Aufsichtspflicht gewährleistet werden.

Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogenen Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Wenn Sie in Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

 

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