Unsere Angebote lassen sich über verschiedene Wege finanzieren:
Aus dem Rechtsanspruch auf Leistungen nach dem SGB IX (Eingliederungshilfe):
Eingliederungshilfe / Assistenzleistungen §78 SGB IX
Voraussetzungen |
Menschen mit Behinderung oder die von Behinderung bedroht sind. Wir empfehlen eine individuelle Beratung. |
Höhe |
> Je nach Bedarfsermittlung > In der Regel erfolgt die Bewilligung auf 1-2 Jahre befristet |
Wichtig zu wissen |
> Es muss ein Antrag auf Eingliederungshilfe beim zuständigen Sozial-, Jugend- und Versorgungsamt gestellt werden. > Assistenzleistungen für allgemeine Erledigungen des Alltags, Gestaltung sozialer Beziehungen, persönliche Lebensplanung, Teilhabe am gemeinschaftlichen/kulturellen Leben, Freizeitgestaltung und sportliche Aktivitäten, Sicherstellung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen. > es gibt eine individuelle Bedarfsermittlung > zur Dokumentation wird ein Gesamtplan erstellt > es wird vom Kostenträger ein Bescheid mit der Höhe der Leistungen erstellt > Ziele werden vereinbart: Was möchte die Person erreichen? |
Verwendung |
> Assistenzkosten der individuellen Einzelassistenz > Assistenzkosten der Angebote, Tages-Ausflüge und > Assistenzkosten im Rahmen der Freizeitgestaltung innerhalb der besonderen Wohnform (auch außerhalb vom Basismodul der besonderen Wohnform) |
Über Leistungen der Pflegekasse:
Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI
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Verhinderungspflege nach §39 SGB XI
Voraussetzungen |
> Pflegegrad 2-5 > häusliche Pflege besteht seit bereits 6 Monaten |
Höhe |
> 1612 € pro Jahr für höchstens 6 Wochen > Der Betrag kann auf bis zu 2418 € pro Jahr erhöht werden, wenn das Budget der Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft ist (bis zu 806 € der Kurzzeitpflege ist übertragbar) |
Wichtig zu wissen |
> Die Leistung muss vor jeder Inanspruchnahme bei der Pflegekasse beantragt werden. > Unterscheidung in stundenweise (<8 Stunden) und tageweise Verhinderungspflege (ab 8 Stunden). > Bei der tageweisen Verhinderungspflege wird das bisherige Pflegegeld bis zur Hälfte bis zu 6 Wochen weiter gezahlt. |
Verwendung |
> Nur für Assistenzkosten der Angebote, Tages-Ausflüge, Urlaubsreisen und Einzelassistenzen > kann auch verwendet werden, wenn die Assistenz von Privatpersonen (Bekannte, Familie) übernommen wird. |
Selbstzahler:
Teilnehmende ohne einen Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem SGB IX steht der Zugang zu unseren Angeboten selbstverständlich ebenfalls offen. Sie erhalten nach dem Angebot dann eine Selbstzahlerrechnung.
Selbstzahleranteil:
Es kann vorkommen, dass nicht alle Rechnungsbestandteile vom Kostenträger übernommen werden. Dies können zum Beispiel Sachkosten bei der Eingliederungshilfe sein. Dieser Teil der Rechnung nennt sich Selbstzahleranteil, welchen Sie dann privat bezahlen müssen.
Sachkosten:
Prinzipiell unterscheiden wir in unseren Angeboten zwischen Sachkosten und Assistenzkosten. Vom Kostenträger werden die Assistenzkosten in der Regel vollumfänglich übernommen. Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe zusätzlich Sachkosten wie etwa für Material, Verpflegung, Unterkunft etc. übernommen werden, können Sie bei Ihrem jeweiligen Kostenträger erfragen.
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F.I.T.-Programm:
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Villinger Straße 33b
78166 Donaueschingen
Telefon 0771-92943225
sabine.bausch@
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Bruderhausweg 11
78737 Fluorn-Winzeln
Telefon 07402 92 95 0
bhrw.si@
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