Unsere Angebote lassen sich über verschiedene Wege finanzieren:

Aus dem Rechtsanspruch auf Leistungen nach dem SGB IX (Eingliederungshilfe):

Eingliederungshilfe / Assistenzleistungen §78 SGB IX

Voraussetzungen

Menschen mit Behinderung oder die von Behinderung bedroht sind.
Individuelle Teilhabemöglichkeiten sind eingeschränkt.

Wir empfehlen eine individuelle Beratung.

Höhe

> Je nach Bedarfsermittlung

> In der Regel erfolgt die Bewilligung auf 1-2 Jahre befristet

Wichtig zu wissen

> Es muss ein Antrag auf Eingliederungshilfe beim zuständigen

   Sozial-, Jugend- und Versorgungsamt gestellt werden.

> Assistenzleistungen für allgemeine Erledigungen des Alltags,

   Gestaltung sozialer Beziehungen, persönliche Lebensplanung,

   Teilhabe am gemeinschaftlichen/kulturellen Leben,

   Freizeitgestaltung und sportliche Aktivitäten, Sicherstellung der

   Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen.

> es gibt eine individuelle Bedarfsermittlung

> zur Dokumentation wird ein Gesamtplan erstellt

> es wird vom Kostenträger ein Bescheid mit der Höhe der       

   Leistungen erstellt

> Ziele werden vereinbart: Was möchte die Person erreichen?

Verwendung

> Assistenzkosten der individuellen Einzelassistenz

> Assistenzkosten der Angebote, Tages-Ausflüge und 
   Urlaubsreisen entsprechend der Bedarfsermittlung.

> Assistenzkosten im Rahmen der Freizeitgestaltung innerhalb

   der besonderen Wohnform (auch außerhalb vom Basismodul

   der besonderen Wohnform)

 

Über Leistungen der Pflegekasse:

Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI

Voraussetzungen

Pflegegrad 1-5

Höhe

> 125€ pro Monat (1500€ im Jahr)

> Nicht verbrauchtes Budget sammelt sich im Laufe des Jahres an.

> Restbudget aus dem Vorjahr kann immer bis Juni des aktuellen 

   Jahres aufgebraucht werden.

Wichtig zu wissen

> Kann nur zweckgebunden und für anerkannte Angebote

   eingesetzt werden. Kein Antrag notwendig.

   Auszahlung bei der Pflegekasse gegen Vorlage einer Rechnung.

> Das Pflegegeld wird nicht gekürzt.

> Die Höhe des Betrages kann durch Umwandlung der Sachleistung

   erhöht werden: individuelle Beratung wichtig!

Verwendung

> Assistenzkosten bei der Teilnahme an Angebote, Tages-Ausflüge,
   Urlaubsreisen und Einzelassistenzen

> betreuungsbedingte Sachkosten (z.B. Fahrtkosten)

 

 

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI

Voraussetzungen

> Pflegegrad 2-5

> häusliche Pflege besteht seit bereits 6 Monaten

Höhe

> 1612 € pro Jahr für höchstens 6 Wochen

> Der Betrag kann auf bis zu 2418 € pro Jahr erhöht werden, wenn

   das Budget der Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft ist

   (bis zu 806 € der Kurzzeitpflege ist übertragbar)

Wichtig zu wissen

> Die Leistung muss vor jeder Inanspruchnahme bei der

   Pflegekasse beantragt werden.

> Unterscheidung in stundenweise (<8 Stunden) und tageweise

   Verhinderungspflege (ab 8 Stunden).

> Bei der tageweisen Verhinderungspflege wird das bisherige

   Pflegegeld bis zur Hälfte bis zu 6 Wochen weiter gezahlt.

Verwendung

> Nur für Assistenzkosten der Angebote, Tages-Ausflüge,

   Urlaubsreisen und Einzelassistenzen

> kann auch verwendet werden, wenn die Assistenz von

   Privatpersonen (Bekannte, Familie) übernommen wird.

 

Selbstzahler:

Teilnehmende ohne einen Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem SGB IX steht der Zugang zu unseren Angeboten selbstverständlich ebenfalls offen. Sie erhalten nach dem Angebot dann eine Selbstzahlerrechnung.

Selbstzahleranteil:

Es kann vorkommen, dass nicht alle Rechnungsbestandteile vom Kostenträger übernommen werden. Dies können zum Beispiel Sachkosten bei der Eingliederungshilfe sein. Dieser Teil der Rechnung nennt sich Selbstzahleranteil, welchen Sie dann privat bezahlen müssen.

Sachkosten:

Prinzipiell unterscheiden wir in unseren Angeboten zwischen Sachkosten und Assistenzkosten. Vom Kostenträger werden die Assistenzkosten in der Regel vollumfänglich übernommen. Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe zusätzlich Sachkosten wie etwa für Material, Verpflegung, Unterkunft etc. übernommen werden, können Sie bei Ihrem jeweiligen Kostenträger erfragen.

 

Login

 

Ich bin neu hier

Ihre AnsprechpartnerInnen:

Solifer-Programm:
Manuela Gruhler
Hochbrücktorstr. 20
78628 Rottweil
Telefon 0741-94205914
solifer@bruderhausdiakonie.de

F.I.T.-Programm:
Sabine Bausch
Villinger Straße 33b
78166 Donaueschingen
Telefon 0771-92943225
sabine.bausch@bruderhausdiakonie.de

Kommifer-Programm:
BruderhausDiakonie Behindertenhilfe im Landkreis Rottweil
Bruderhausweg 11
78737 Fluorn-Winzeln
Telefon 07402 92 95 0
bhrw.si@bruderhausdiakonie.de