Barrierefreiheitserklärung
Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain bad-wurzach.de veröffentlichten Website der Stadt Bad Wurzach. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen (Apps) im Einklang mit den Bestimmungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Hinsichtlich der Durchführung des Sommerferienprogramms wird das externe Nupian Ferienprogramm mit eingebunden, welches um Barrierefreiheit bemüht ist.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf:
- einer am 24.11.2021 im Zeitraum vom 22.11.2021 bis 24.11.2021 durchgeführten Selbstbewertung
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeit und Ausnahme teilweise vereinbar.
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.
1. Teilbereich:
- a. Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
- b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Stadt Bad Wurzach kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Stadt Bad Wurzach auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Stadt überarbeitet werden. Die Stadt Bad Wurzach ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
2. Teilbereich:
- a. Beschreibung: Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache.
- b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: In der aktuellen Situation kann die Stadt Bad Wurzach bei diesem Thema noch nicht tätig werden da ein hoher Kostenaufwand anfällt. Es wird jedoch schnellstmöglich in den Jahreshaushalt aufgenommen.
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.
Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle: Stadt Bad Wurzach,
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Martin Tapper
Telefonnummer: 07564 302-104
E-Mail schreiben
Gerne können Sie uns Barrieren auch über unser Formular melden.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder dieser nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antwortet, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Str. 6
70173 Stuttgart
Baden-Württemberg
Telefonnummer: 0711 123-39375
Mail schreiben
Internet
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.11.2021 erstellt und zuletzt am 04.01.2024 überprüft und aktualisiert.
