Möglichkeit der Kostenübernahme von Ferienspielangeboten

Durch das Bildungs- und Teilhabepaket können Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren unter anderem die Teilnahme an Ferienfreizeiten bis max.180 Euro im Jahr finanziert bekommen.

Voraussetzung ist, dass die Eltern eine der folgenden Leistungen erhalten:

  • Leistungen nach dem SGB 12
  • Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Ohne Antrag erfolgt keine Leistung!
Die Leistungen des Bildungspakets erhalten Sie nicht automatisch, sondern nur auf Antrag. Antragsformulare für die „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“ erhalten Sie beim Jobcenter, beim Fachbereich Soziales und Integration, sowie auf folgender Internetseite:
www.aachen.de/BIS/FO/Teilhabe.pdf

Bitte legen Sie alle Unterlagen wie Bescheinigungen, Belege und Anmeldungen zusammen mit dem Antrag vor. Der Antrag kann per Post, per Mail, per Fax eingereicht oder bei Ihrem Sachbearbeiter abgegeben werden.

Wo sind die Leistungen zu beantragen?
Wer Sozialhilfe, Wohngeld, Kindergeldzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, beantragt die Leistungen beim Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56/203, BuT)
Häckländerstraße 1

Zimmer 138-141
52058 Aachen
Tel.: 0241 432-56 206, -207, -208 oder -209
Fax: 0241 413-54156295
but@mail.aachen.de

Kontakt
Tel.: +49 (0)241 432-45303
ferienspiele@mail.aachen.de