Die Anmeldungen zu den Angeboten sind verbindlich.

Bei Stornierungen (außer von Ferienbetreuungsangeboten s. u.)
beträgt die Stornogebühr 100 %.
Bei Vorlage eines ärztl. Attests verringert sich die Stornogebühren um 50 %.
Falls Ersatz gefunden wird, ist die Stornierung kostenfrei.

Bei Stornierung von Ferienbetreuungsangeboten berechnen wir Stornogebühren wie folgt.
Ab dem 28. Tag vor Angebotsbeginn beträgt die Stornogebühr 50 % des ausgeschriebenen Teilnehmerbeitrages. 

Falls Ersatz gefunden wird oder falls uns ein ärztliches Attest vorlegt wird, erheben wir für die Stornierung lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 €.

Stornierungen von Ferienbetreuungsangeboten müssen schriftlich erfolgen. Im Anschluss übersenden wir Ihnen eine Bestätigung. 

Kind krank oder verhindert    
Falls Ihr Kind nicht teilnehmen kann, rufen Sie bitte im Büro der Kommunalen Jugendarbeit, Tel. 09721 51-7861 an. Oftmals stehen Kinder auf der Warteliste, die gerne teilnehmen möchten.

Absage durch den Veranstalter
Leider muss in seltenen Fällen auch mal ein Angebot ausfallen (z. B. wegen Krankheit der Betreuer, zu geringer Teilnehmerzahl, schlechtem Wetter …). Es besteht kein Anspruch auf Durchführung der Angebote. Die Teilnehmergebühr wird in diesen Fällen selbstverständlich zurückerstattet.

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Kontakt:

Telefon: 09721 51-7861
E-Mail: koja.stadt@schweinfurt.de

Büro der Kommunalen Jugendarbeit
Rathaus Stadt Schweinfurt
Markt 1, Eingang Metzgergasse
97421 Schweinfurt

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Di. & Do. 13:00 - 16:30 Uhr