Sonderförderung - Ermäßigte Preise für Aktionen und Fahrten (SF)

Dank einer Unterstützung durch den BffK e.V. ist es dem Stadtjugendring Schwarzenbek auch beim Oster- und Herbst-FerienSpass möglich, Sonderförderungen zu vergeben. Es gelten analog die Richtlinien für das Sommerferienprogramm "Aktion Ferienpass".  In den Osterferien 2024 können wir aufgrund der gesamten hohen Kostenlage der Aktionen diesmal keine Ermäßigung gewähren. Im Sommer gibt es wieder die volle Förderung, wie sie nachfolgend Aufgeschlüsselt ist.

Für alle Fahrten und Aktionen der Orts- und Stadtjugendringe sowie der Jugendpflegen im Rahmen der Aktion Ferienpass, die zwischen 5,- € und 40,- € kosten, könnt Ihr eine Ermäßigung
bekommen. Der ermäßigte Preis ist bei den Angeboten in den örtlichen Programmen jeweils vermerkt. Ab ein TN Betrag von mehr als 40,-€ werden bei Berechtigter Sonderförderung 20,-€ Rabatt gewährleistet.

Die Voraussetzungen für die Ermäßigung im Rahmen der Sonderförderung sind, dass Deine Eltern

  • wohngeldberechtigt sind oder
  • Arbeitslosengeld I oder II bekommen oder
  • Leistungen nach dem SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
  • einen Kinderzuschlag (nicht Kindergeld) beziehen

Diese Ermäßigung gilt nur für Teilnehmer_innen, die im Kreis Herzogtum Lauenburg wohnen!

Bei Fahrten und Aktionen mit einem Teilnahmebeitrag über 40,-€ erhalten berechtigte Teilnehmende eine Sonderförderung von 20,-€.

Darüber hinaus besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit der Förderung über den Teilhabefonds des Kreisjugendringes. Weitere Informationen dazu kannst bei dem Veranstalter des Ferienpassangebots erfragen. Eine Förderung über den Teilhabefonds des Kreisjugendringes ist außerhalb der Sommerferien nicht möglich.
Die erste Seite des Bescheides ist beim Betreuer vorzulegen. Eine Kopie muss nicht abgeben werden.

 

Auszug aus den Richtlinien des Jugendferienwerkes Hzgtm Lauenburg (Ferienwerk)

 

Gefördert werden Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren (ausschlaggebend ist hierbei das Alter bei Antritt der Maßnahme) mit Wohnsitz im Kreis Herzogtum Lauenburg.

Es werden Kinder und Jugendliche aus finanziell leistungsschwachen Familien gefördert. Hierzu gehören Familien, die Leistungen
• nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld 2),
• nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe),
• Wohngeld,
• Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz bzw.
• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
erhalten.
Finanziell leistungsschwache Familien im Sinne dieser Richtlinien sind weiterhin Familien, deren regelmäßiges Nettoeinkommen die Einkommensgrenze nicht übersteigt. Die Einkommensgrenze wird auf 180 % der jeweils aktuellen Sozial-hilferegelsätze festgesetzt.

Bei Familien/Erziehungsberechtigten mit drei oder mehr Kindern wird die Einkommensgrenze auf 230 % des jeweiligen Sozialhilferegelsatzes festgesetzt.

Der Kreis Herzogtum Lauenburg fördert Maßnahmen freier und öffentlicher Träger, die über einen Zeitraum von mindestens 6 und bis zu 21 Tagen stattfinden, wie folgt:

• Für die Teilnahme an der Maßnahme ist ein Beitrag von 25 % der ausge-schriebenen Teilnahmebeiträge von den Eltern zu tragen. Wenn die Teil-nahme von mehr als zwei Kindern pro Jahr an Ferienfahrten gefördert wird, reduziert sich für das 3. Kind der Beitrag auf 10 %.

• Die Förderung nach diesen Richtlinien kann nur zweimal pro Jahr für die Teilnahme an einer Freizeitmaßnahme, die über einen Zeitraum von mindes-tens 6 Tagen stattfindet, beantragt werden.

• Bei Jugendbildungsveranstaltungen über die Dauer von 2 bis 5 Tagen und bei Maßnahmen von 3 bis 5 Tagen übernimmt der Kreis Herzogtum Lauenburg für den unter (1) genannten Personenkreis auf Antrag bis zu 50 % der Teilnahmebeiträge. Für das dritte Kind reduziert sich der Beitrag von 50% auf 25 %, wenn das erste und zweite Kind im laufenden Jahr, ggf. auch bei anderen Maßnahmen, eine Förderung erhalten haben.

Für die gneaue Höhe der Förderung zur unserer Ferienfreizeit setzen Sie sich mit Frau Tanja Petersen in Verbindung. Sollten die Kinder im laufenden Jahr bereits an anderen Maßnahmen die nach dem Jugendferienwerk des Kreises Hzgtm. Lauenburg gefördert wurden, bitten wir um die Vorlage einer Bescheinigung des Trägers.

 

 

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BEI FRAGEN:

Team
Ferienprogramm Stadtjugendring Schwarzenbek e.V.
04153 - 57 21 525 (Mo, Do & Fr 18:30 - 20:30 Uhr, lange Klingeln lassen-> Umleitung auf ein Mobiltelefon)
anmeldung@sjr-schwarzenbek.de