Teilnahme, Anmeldung und Datenschutz

Mit der Registrierung Ihres Kindes auf dem Ferienprogramm-Portal akzeptieren Sie die hier aufgeführten Teilnahmebedingungen und garantieren für die Richtigkeit Ihrer Angaben. Mit der Anmeldung Ihres Kindes für eine Veranstaltung auf dieser Plattform sichern Sie das Einverständnis der Erziehungsberechtigten zur Teilnahme zu.

Teilnahme

Die Angebote des Sommerferienprogramms/Jahresprogramms richten sich an alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen aus Lahr und den Stadtteilen. Kinder und Jugendlichen aus umliegenden Gemeinden ist es ebenfalls möglich am Lahrer Sommerferienprogramm teilzunehmen.

Anmeldeordnung für alle, außerhalb der Sommerferien

Sie können Ihre Kinder jederzeit zu einer der Veranstaltungen entweder hier gleich anmelden oder telefonisch beim jeweiligen Veranstalter. Dies ist immer gekennzeichnet. 

Anmeldeordnung für die Sommerferien

Sie können Ihr Kind für die zur Verfügung stehenden Plätze der einzelnen Veranstaltungen ab 28. Juni 2024 anmelden (den genauen Termin sehen Sie auf der Startseite). Die Plätze werden nach Anmeldeeingang vergeben.

Anmeldung

Unter dem Punkt „Anmeldung“ können Sie sich registrieren ("Ich bin neu hier").

Für die Registrierung ist eine gültige E-Mail-Adresse zwingend erforderlich. Diese dient als Benutzerkennung beim Login. Mit Ihrer Mailadresse und dem selbstgewählten Passwort haben Sie jederzeit Zugang zu Ihren persönlichen Daten, den Profilen Ihrer Kinder.

Als Erziehungsberechtigte machen Sie zunächst einige Angaben zu Ihrer Person. Jetzt können Sie die "Profile" für Ihr eigenes Kind/Ihre eigenen Kinder anlegen und die entsprechenden Veranstaltungen auswählen.

Die Anmeldungen werden nach Anmeldeeingang im System erfasst.

Zuteilung (Z) - Warteliste (W)

Direkt nach der Anmeldung erscheint bei Ihrem Kind ein Buchstabe, welcher eine Aussage über den Anmeldestatus Ihres Kindes/Ihrer Kinder gibt. Je nach Verfügbarkeit des Angebotes erscheint nach der Anmeldung Ihres Kindes:

ein "Z" = Zuteilung, d.h. Ihr Kind hat den Platz bekommen

ein "W" = Warteliste, d.h. Ihr Kind hat den Platz noch nicht und steht auf der Warteliste

Abmeldung/Stornierung (S)

Wenn Sie Ihr Kind/Ihre Kinder abmelden/stornieren wollen, müssen Sie dies online vornehmen. Der Status Ihres Kindes/Ihrer Kinder wechselt dann auf „S“ (Stornierung). Eine nochmalige Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist nur noch durch das Kinder- und Jugendbüro möglich.

Gebühren

Die Gebühren für die einzelnen Veranstaltungen des Sommerferienprogramms laufen über die jeweiligen Veranstalter.

Datenschutz

Bitte legen Sie alle zwei Jahre einen neuen Account an, denn wir sind aus Datenschutzgründen verpflichtet, alle 3 Jahre alle Daten auf der Online-Plattform zu löschen.

Für die Registrierung im Portal (www.unser-ferienprogramm.de/lahr) sowie die Organisation der einzelnen Veranstaltungen ist die Erfassung und Speicherung personenbezogener Daten (Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Allergien/Medikamente/sonstige Einschränkungen) erforderlich. Gemäß Art. 13 DSGVO informieren wir auf dem Ferienprogramm-Portal über die Speicherung der erhobenen Daten. Auf Wunsch können die Informationen auch im Schlachthof - Kinder, Jugend & Kultur zur Verfügung gestellt werden.

Allgemeine Hinweise, Betreuung und Versicherung 

Bitte beschriften Sie Dinge Ihres/Ihrer Kindes/Kinder. Für verloren gegangene Gegenstände wird nicht gehaftet.

Die Stadt Lahr hat für die Organisation und Durchführung des Sommerferienprogramms eine gesetzliche Haftpflichtversicherung. Vereine und natürliche Personen, die im Zuge ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit innerhalb des Ferienprogramms, Dritten gegenüber Schäden verursachen, sind mit versichert.

Bei Veranstaltungen innerhalb des Ferienprogramms gilt die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Teilnehmer (angemeldete Kinder beim Ferienprogramm) für Schäden, die sie im Rahmen der Veranstaltung Dritten gegenüber verursachen.

Besteht für die versicherten Personen Versicherungsschutz unter einem anderen Versicherungsvertrag (z.B. Privat-Haftpflichtversicherung), so sind diese Personen und der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Schaden zunächst unter dem eigenen Versicherungsvertrag geltend zu machen.

Für die Teilnehmer des Ferienprogramms besteht eine Unfallversicherung durch die Stadt, die aber nur einen geringen Rahmen absichert und kein Ersatz für eine private Versicherung ist. Eine Krankenversicherung über die Anbieter besteht nicht. Hier ist immer die Krankenversicherung der Eltern zuständig. 

Bei Ausflügen sollten Sie Ihrem Kind ausreichend Verpflegung mitgeben, Vesper und Getränke. 

Sonnenschutz und/oder Regenkleidung nicht vergessen! 

Den Anweisungen der Betreuungspersonen ist unbedingt Folge zu leisten!

 

 

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KONTAKT - Ihre Ansprechpartner:

Schlachthof - Kinder, Jugend & Kultur
Dreyspringstr. 16
07821 / 920 888-0
team-schlachthof@lahr.de

Sprechzeiten:
Montag + Mittwoch: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag + Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr