Teilnahmebedingungen für Ferienprogramme und Ferienbetreuungen/Freizeiten der Kommunalen Jugendarbeit der Stadt Hof und des Stadtjugendrings Hof

 

Die nachfolgend aufgeführten Punkte sind Grundlage für sämtliche Maßnahmen und Veranstaltungen der Kommunalen Jugendarbeit der Stadt Hof und des Stadtjugendrings Hof. Mit ihrer Anmeldung erkennen die Teilnehmenden bzw. deren Personenberechtigte die Gültigkeit der Teilnahmebedingungen an. Abweichende Regelungen, zusätzliche Bekanntmachungen o. ä. sind für einzelne Maßnahmen möglich. Auf sie wird bei der Anmeldung oder in der Teilnahmebestätigung hingewiesen.

 

Anmeldung, Vertrag, Zahlung

Minderjährige Teilnehmende dürfen ausschließlich durch die Erziehungsberechtigten angemeldet werden. Im Falle der elterlichen Sorge (§1629 Abs. 1 BGB) wird vom Veranstalter das Einverständnis des anderen Elternteils vorausgesetzt.

Jede/r Teilnehmende muss gesundheitlich in der Lage sein, das für das jeweilige Angebot vorgeschriebene Alter sowie die im Angebot geforderten Voraussetzungen zu erfüllen. Es werden bevorzugt Teilnehmende berücksichtigt, die ihren Wohnsitz in der Stadt Hof haben.

Die Anmeldung ist von Seiten des Teilnehmenden verbindlich, wenn sie durch Registrierung der Erziehungsberechtigten über das Anmeldeportal beim Veranstalter eingegangen ist.  

Mit Vertragsschluss wird der Teilnehmerbeitrag je nach Programmart wie folgt fällig:

Der Teilnehmerbeitrag ist

- bei Angeboten der Ferienprogramme Winter / Ostern / Pfingsten / Herbst

jeweils passend in bar zum jeweiligen Angebot lt. Teilnahmebestätigung mitzubringen


- bei Ferienbetreuungen/Freizeiten* / Sommerferienprogramm

mit dem jeweils in der Teilnahmebestätigung angegebenen Verwendungszweck sowie im Rahmen der angegebenen Zahlungsfrist auf das Konto der Stadt Hof bei der Sparkasse Hochfranken

IBAN: DE38 7805 0000 0380 0000 26, BIC: BYLADEM1HOF

zu überweisen.

* Der Teilnehmerbeitrag ist bei Ferienbetreuungen/Freizeiten rechtzeitig, spätestens sechs Wochen vor Reiseantritt zu überweisen, ansonsten erlischt der Anspruch auf Teilnahme.

Die Teilnehmerzahlen für die einzelnen Maßnahmen sind begrenzt. Die Belegung der Teilnehmerplätze erfolgt in Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen bzw. bei Verlosung der Teilnehmerplätze nach dem Zufallsprinzip.

Nach Prüfung aller eingegangenen Anmeldungen kann im Zeitraum nach Ablauf der Anmeldefrist und vor Beginn des jeweiligen Ferienprogramms im Elternportal der Anmeldestatus eingesehen werden. 

Sollte eine Veranstaltung ausgebucht sein oder vom Veranstalter abgesagt werden müssen, wird unverzüglich eine Absage verschickt oder telefonisch informiert bzw. Anmeldungen nicht mehr entgegengenommen. Bereits bezahlte Teilnehmerbeiträge (bei Überweisung) werden erstattet. Darüberhinausgehende Ansprüche bestehen nicht.

 

Ermäßigung Teilnehmerbeitrag bei Ferienbetreuungen/Freizeiten

Kann der volle Teilnehmerbeitrag für Ferienbetreuungen oder Freizeiten aus verschiedenen Gründen nicht aufgebracht werden, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Kostenermäßigung (nur für Teilnehmer aus der Stadt Hof) zu stellen. Bitte dazu per E-Mail nach erfolgter Anmeldung über das Anmeldeportal einen formlosen Antrag auf Ermäßigung an das Kinder- und Jugendbüro der Stadt Hof (kjb@stadt-hof.de) senden. Für die Berechnung einer möglichen Ermäßigung müssen Verdienstbe­scheinigungen, Bescheide usw. sowie ein Nachweis über die Höhe der Kaltmiete vorgelegt werden. Für Rückfragen zur Klärung aller benötigten Unterlagen bitte unbedingt eine Telefon-/Handynummer bei der Antragstellung angeben.

 

Leistungen, Änderungen

Inhalt, Umfang und Teilnehmerbeiträge ergeben sich aus der jeweiligen Programmbeschreibung. Für mögliche Rechtschreibfehler und klar erkennbare fehlerhafte Angaben wird keine Haftung übernommen.

Die Angebote können eine Mindest- bzw. Höchstteilnehmendenzahl vorsehen, bei deren Nichterreichen/Überschreiten kein Anspruch auf Durchführung bzw. Teilnahme an der Veranstaltung besteht.

Die jeweilige Anreise/Abreise zum/vom Veranstaltungsbeginn/-ende und -ort wird nicht vom Veranstalter geleistet und verantwortet. Alle Teilnehmenden nehmen an allen Programminhalten lt. Programmbeschreibung teil, insbesondere am Baden, sofern sich die Personensorgeberechtigten mit der Anmeldung nicht schriftlich dagegen aussprechen.

Unternehmungen, die im Rahmen der Programmbeschreibung ausdrücklich selbstständig für die Teilnehmenden ermöglicht werden und nicht im Teilnehmerbeitrag enthalten sind, können auf eigenes Risiko und eigene Kosten eigenverantwortlich und ohne Aufsicht durch den Veranstalter durchgeführt werden.

Änderungen oder Abweichungen einzelner Programminhalte oder Reiserouten, die nach Vertragsschluss erforderlich werden und nicht vom Veranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind zulässig soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Der Veranstalter ist berechtigt, Angebote abzusagen, sofern wesentliche Programminhalte nicht gewährleistet werden können. Die Teilnehmenden werden unverzüglich informiert, geleistete Zahlungen (bei Überweisung) werden erstattet, weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

 

Rücktritt

Ein Rücktritt ist

- bei Angeboten der Ferienprogramme Winter / Ostern / Pfingsten / Herbst

bis zum jeweiligen Dienstag nach entsprechender Anmeldewoche über das Anmeldeportal möglich. Nach diesem Zeitpunkt nur noch per E-Mail bzw. telefonisch im Kinder- und Jugendbüro bzw. Kinder- und Jugendzentrum Q.  Mündliche Abmeldungen sind unwirksam. Das Nichterscheinen bei Veranstaltungsbeginn ersetzt keineswegs eine Rücktrittserklärung. Im Falle eines Rücktritts oder des Nichterscheinens bei Veranstaltungsbeginn kann der Veranstalter eine angemessene pauschalierte Entschädigung verlangen.

- bei Ferienbetreuungen/Freizeiten

während der freigeschalteten Anmeldezeiträume über das Anmeldeportal möglich. Außerhalb dieser Zeiträume bzw. nach dem 26. Juni 2024 nur noch per E-Mail an das Kinder- und Jugendbüro der Stadt Hof.  Mündliche Abmeldungen sind unwirksam. Nichtzahlung bzw. Nichterscheinen bei Veranstaltungsbeginn ersetzt keineswegs eine Rücktrittserklärung. Im Falle eines Rücktritts oder des Nichterscheinens bei Veranstaltungsbeginn kann der Veranstalter eine angemessene pauschalierte Entschädigung verlangen. Es besteht für die/den Teilnehmende/n die Möglichkeit nachzuweisen, dass durch Rücktritt oder Nichtantritt dem Veranstalter keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als der Teilnehmerbeitrag.

Die Stornokosten werden wie folgt fällig:

Ab dem 30. Tag          100% des Teilnehmerbeitrages, sofern der Platz nicht anderweitig
                                    vergeben werden kann

Bei Nichtantritt            100% des Teilnehmerbeitrages


- beim Sommerferienprogramm

vor dem Beginn der Sommerferien nur innerhalb einer festgesetzten Frist über das Anmeldeportal möglich. Die Möglichkeit eines Rücktritts zu einem späteren Zeitpunkt ist mit den veranstaltenden Vereinen direkt abzuklären. Mündliche Abmeldungen sind unwirksam. Das Nichterscheinen bei Veranstaltungsbeginn ersetzt keineswegs eine Rücktrittserklärung. Im Falle des Nichterscheinens bei Veranstaltungsbeginn kann von dem/der Teilnehmenden keine Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages verlangt werden.


- beim Hofer Ferienpass

vor dem Beginn der Sommerferien nur innerhalb einer festgesetzten Frist über das Anmeldeportal möglich. Rücktritte zu einem späteren Zeitpunkt sind nicht möglich. Mündliche Abmeldungen sind unwirksam. Das Nichtabholen des Ferienpasses ersetzt keineswegs eine Rücktrittserklärung. 

 

Höhere Gewalt

Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der/die Teilnehmende den Vertrag nur nach Maßgabe des § 651 j BGB kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Der Veranstalter wird dann den gezahlten Teilnehmerbeitrag erstatten, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Veranstalter ist verpflichtet, die infolge einer Kündigung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsieht, die Teilnehmenden zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Vertragsparteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen Mehrkosten den Teilnehmenden zur Last.

 

Mithilfe, Beteiligung der Teilnehmenden

Es wird erwartet, dass im Rahmen der pädagogischen Ziele der Angebote die Teilnehmenden mitgestaltend beteiligt und den Weisungen der Aufsichtsperson bzw. Verboten entsprechend handelt.

Soweit in der Programmbeschreibung Vorbereitungs-/Nachbereitungsveranstaltungen vorgesehen sind, ist die Teilnahme daran verbindlich.

Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden, die Vorgaben von Schutz- und Hygienekonzepten (wie z. B. Maskenpflicht, Testnachweis etc.) einzuhalten.

Für den Fall, dass die Teilnehmenden sich trotz Mahnung und wiederholt den Anweisungen der Aufsichtsperson widersetzen, sich über bestimmte Regeln zwischenmenschlichen Zusammenlebens hinwegsetzen, gegen geltendes Recht verstoßen (Strafgesetzbuch, Betäubungsmittelgesetz, Jugendschutzgesetz etc.) oder den Ablauf der Veranstaltung gefährden, ist der Veranstalter berechtigt, die Teilnehmenden von der Veranstaltung auszuschließen und nach Information und Vereinbarung mit den Personensorgeberechtigten auf eigene Kosten zurück zu befördern. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages besteht in diesem Falle nicht, ersparte Aufwendungen bzw. eine anderweitige Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen werden jedoch angerechnet.

Weitere Pflichten der Teilnehmenden werden schriftlich bekannt gegeben.

Die Personensorgeberechtigten sind damit einverstanden, dass die Teilnehmenden für begrenzte Zeiträume (z. B. Einkaufsbummel, Ortsbesichtigung, Spaziergänge, Programmteile zur freien Verfügung oder aus ähnlichen Anlässen) unbeaufsichtigt bleiben dürfen. Während dieser von der Leitung der Veranstaltung sorgfältig entschiedenen Zeiträume sind Leitung, Betreuende und Veranstalter von der mit der Aufsichtspflicht verbundenen Haftung befreit. Es sind ständig Betreuende als Ansprechpartner für die Teilnehmenden an ihnen bekannt gegebenen Orten erreichbar.

 

Versicherungen

Beim Veranstalter besteht für seine Veranstaltungen eine Haftpflicht- und Unfallversicherung, deren Umfang beim Veranstalter abgefragt bzw. eingesehen werden kann. Für weitere Versicherungen sind die Teilnehmenden selbst verantwortlich, insbesondere zur Deckung von Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.

 

Haftung, Gewährleistung, Haftungsbeschränkung

Der Veranstalter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten für eine gewissenhafte Vorbereitung seiner Veranstaltungen, die sorgfältige Auswahl seiner Betreuenden und Leistungsträger. Die Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind sowie nicht aus unerlaubter Handlung hervorgehen, ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf den dreifachen Teilnehmerbeitrag beschränkt, soweit ein Schaden der Teilnehmenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt wurde oder er allein wegen des Verschuldens eines Leitungsträgers verantwortlich ist.

Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust von Gegenständen oder bei Diebstahl während einer Veranstaltung, es sei denn, ihm ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Die Teilnehmenden haften für ihre schuldhaft verursachten Schäden, soweit diese nicht von einer Versicherung des Veranstalters gedeckt sind, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Vermittelt der Veranstalter Fremddienstleistungen, haftet er nicht selbst für deren Durchführung, soweit in der Programmbeschreibung auf die Vermittlung ausdrücklich hingewiesen wird.

Ein Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

 

Rechtsvorschriften

Über Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes (Pass, Via, Zoll-, Devisen- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften) informiert die jeweilige Programmbeschreibung. Über Änderungen wird der Veranstalter nach Bekanntwerden unverzüglich informieren. Teilnehmende ohne deutsche Staatsangehörigkeit werden bei Auslandsreisen vom Veranstalter auf Anfrage informiert. Alle Teilnehmenden sind selbst für die Einhaltung entsprechender Bestimmungen und die erforderlichen Papiere/Bescheinigungen verantwortlich. Bei Nichtbeachtung tragen die Teilnehmenden die Folgen und damit u. U. verbundene Kosten.

 

Leistungsstörungen

Teilnehmende sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, damit ein eventuell entstehender Schaden geringgehalten bzw. eine Störung behoben werden kann. Beanstandungen müssen vor Ort unverzüglich den Betreuungspersonen bzw. sonstigen vom Veranstalter beauftragten Personen gemeldet werden und Abhilfe muss verlangt werden.

Die Teilnehmenden sind verpflichtet, angebotene, gleichwertige Ersatzleistungen anzunehmen. Wird die Anzeige eines Mangels schuldhaft unterlassen, entstehen keine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

Dem Veranstalter ist eine angemessene Frist zur Abhilfe einzuräumen. Erst danach und nach Einschaltung eines Personensorgeberechtigten darf von Selbstabhilfe Gebrauch gemacht werden oder bei einem erheblichen Mangel die Veranstaltung gekündigt werden. Eine Fristsetzung erübrigt sich, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse der Teilnehmenden geboten ist. Der Veranstalter kann eine Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

Der Veranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist zurücktreten, wenn die Veranstaltung aufgrund von Auflagen oder rechtlichen Vorschriften oder tatsächlichen Auswirkungen der Coronavirus SARS-CoV-2-Pandemie nicht durchgeführt werden kann.

Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen haben die Teilnehmenden innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung dem Veranstalter gegenüber geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn die Teilnehmenden an der Einhaltung der Frist ohne Verschulden verhindert waren.

 

Personenbeförderung

Eventuelle Personenbeförderung werden eigenverantwortlich und auf Rechnung eines lizenzierten Busunternehmens selbständig durchgeführt. Der Name, Adresse des jeweiligen Busunternehmens wird auf Nachfrage mitgeteilt. In Einzelfällen kann die Personenbeförderung mittels städtischer Kleinbusse durchgeführt werden.

 

Mitteilungspflichten

Der Veranstalter ist mit der Anmeldung über Krankheiten oder Gebrechen bzw. sonstige erhebliche Umstände mit Auswirkung auf die Veranstaltungsteilnahem zu informieren.

Eine Nichtinformation hat Schadensersatzforderungen des Veranstalters bzw. die Rückreise oder den Ausschluss der Teilnehmenden zur Folge. Eine Teilnehme erfolgt auf eigenes Risiko. Die Personenberechtigten erklären sich mit der Anmeldung bei Krankheit oder Unfällen mit ärztlicher Behandlung ihrer minderjährigen Kinder einverstanden, sofern die vorherige Zustimmung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann. In Notfällen gilt dieses Einverständnis auch für chirurgische Eingriffe, sofern diesen nach dem Urteil des Arztes für unbedingt notwendig erachtet werden und die vorherige Zustimmung der Personenberechtigten nicht rechtzeitig eingeholt werden kann.

Personen, die Erkältungssymptome aufweisen oder ansteckende Krankheiten haben, dürfen nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Personen, die während der Veranstaltung erste Symptome dieser Art zeigen, müssen die Veranstaltung sofort verlasen (ggf. abgeholt werden). Personen, die innerhalb von 14 Tagen vor Beginn der Veranstaltung in einem aktuell ausgewiesenen Corona-Risikogebiet waren, dürfen nicht teilnehmen.

Der Veranstalter ist zu informieren, wenn der/die Teilnehmende in Kontakt zu mit dem Coronavirus SARS-CoV-2infizierten Personen steht und stand bzw. seit dem Kontakt nicht mindestens 14 Tage vergangen sind. Ebenso ist der Veranstalter zu informieren, wenn der/die Teilnehmende oder eine im gleichen Haushalt lebende Person einer sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegt. Eine Teilnahme ist dann nicht erlaubt.

Im Falle von übertragbaren Krankheiten gemäß dem Infektionsschutzgesetz ist eine Teilnahme nicht erlaubt. Ein Merkblatt zu übertragbaren Krankheiten befindet sich in der Anlage zu diesen Teilnahmebedingungen (Merkblatt „Belehrung für Eltern und Sorgeberechtigte gem. § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)“). Treten derartige Krankheiten während einer Veranstaltung auf, müssen die Teilnehmenden zurückgeschickt werden, falls nicht eine andere Unterbringung ärztlich angeordnet wird.

 

Dokumentation und Verwendung von Daten

Mit der Anmeldung erklären die Teilnehmenden und Personenberechtigten ihr Einverständnis, dass die Veranstaltung des Veranstalters dokumentiert wird und angefertigte Fotos, Filme oder sonstiges Material im Rahmen der gemeinnützigen Aufgabenstellung des Veranstalters veröffentlicht und verwertet werden. Ein Vergütungsanspruch entsteht dadurch nicht.

Mit der Anmeldung nehmen die Teilnehmenden und Personenberechtigten von den Datenschutzhinweisen der Stadt Hof Kenntnis.

Mit der Anmeldung erklären die Teilnehmenden und Personenberechtigten ihr Einverständnis, dass ihre personenbezogenen Daten auch für die Information über weitere Veranstaltungen und Aktionen des Veranstalters im Rahmen deren gemeinnützigen Aufgabenstellung verwendet werden können.

 

Salvatorische Klausel

Ganz oder teilweise rechtsunwirksame einzelne Bestimmungen des Vertrages haben nicht die Rechtsunwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge. Rechtsunwirksame Bestimmungen werden ersetzt unter Berücksichtigung von Treu und Glauben durch rückwirkend rechtswirksame, die dem Ziel und Zweck der rechtsunwirksamen Regelung/-steile am nächsten kommen Entsprechenden gilt für Regelungslücken.

 

Kontakt

Stadt Hof
Fachbereich Jugend und Soziales
Kinder- und Jugendbüro
Hans-Böckler-Straße 4
95032 Hof

Tel.      09281 815-1230
Fax      09281  815-1233

E-Mail: ferienportal@stadt-hof.de
www.kjb.stadt-hof.de

 

Merkblatt "Belehrung für Eltern gemäß Infektionsschutzgesetz" mit diesem Link

 

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BEI FRAGEN zur Anmeldung:
Kinder- und Jugendbüro der Stadt Hof
09281 815-1230
ferienportal@stadt-hof.de

BEI FRAGEN zu Ferienangeboten:
Kinder- und Jugendzentrum Q (JuzQ)
09281 815-1235
jugendzentrum@stadt-hof.de