Bestimmungen Ferienprogramm

1. Vorraussetzung für die Teilnahme am Ferienprogramm der IKZ Eschenburg & Dietzhölztal

Berechtigt sind alle Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 16 Jahren, die in Eschenburg oder Dietzhölztal gemeldet sind.

 

2. Anmeldezeitraum zur Platzvergabe der einzelnen Plätze durch Losverfahren

Anmeldungen vom 10.06.2023 bis 02.07.2023 werden in das Losverfahren für die Platzvergabe der Aktionen aufgenommen. Ein Anspruch auf die Teilnahme durch die Anmeldung besteht nicht.

 

3. Gruppenanmeldungen

Es ist möglich, Gruppen zu bilden, die durch die Verlosung nicht getrennt werden, z. B.

- wenn ein Erwachsener während der Fahrten seine und andere Kinder betreut

  (pro Gruppe ist maximal 1 Erwachsener zulässig siehe auch Punkt 10 der Bestimmungen),

- wenn Geschwister, Freunde etc. gemeinsam an einer oder mehreren Aktionen teilnehmen möchten.

Achtung: Eine Anmeldung als Gruppe (Freunde) hebt die automatische Geschwisterverknüpfung auf. Sollen Freunde und Geschwister an einer oder mehreren Aktionen gemeinsam teilnehmen, so müssen alle in die Gruppe gebucht werden.

 

4. Grundgebühr, Aktionsgebühren, Geschwisterrabatt

Die Grundgebühr (3,50 €) sowie die Aktionsgebühren richten sich nach der jeweiligen Preisgruppe des Kindes und der Aktion:

  • Preisgruppe 1: 1. Kind 100 %
  • Preisgruppe 2: 2. Kind 75 %
  • Preisgruppe 3: 3. Kind und weitere 50%

Der Geschwisterrabatt gilt auch für Kinder innerhalb von Pflegefamilien und Familiengruppen.

 

5. Stornierung von zugeteilten Aktionen / Hinzubuchen von freien Plätzen per Sofortbuchung

Von Montag, den 10.07. bis Sonntag, den 16.07.2023 können verloste Aktionen storniert und freie Plätze per Sofortbuchung hinzugebucht werden. Die Sofortbuchung von freien Plätzen ist auch während den Sommerferien möglich.

 

6. Bankeinzug / SEPA-Lastschriftmandat der Ferienpassgebühren

Der Einzug der Ferienpassgebühren erfolgt über SEPA-Lastschriftmandat. Die Schwimmbadkarte wird mit der Post verschickt, wenn Sie bis spätestens 16.07.2023 gebucht wurde. Sollten während den Sommerferien freie Plätze per Sofortbuchung hinzugebucht werden, werden diese Gebühren auch über SEPA eingezogen. Die Schwimmbadkarten da nach dem 16.07.2023 gebucht werden, müssen nach vorheriger Terminvergabe bei der Gemeinde Eschenburg abgeholt werden.

 

7. Absage wegen Krankheit

Muss die Teilnahme an einer Fahrt/einer Aktion wegen Krankheit des Kindes abgesagt werden, wird die Aktionsgebühr nur erstattet, wenn von der Warteliste ein anderes Kind an der Aktion teilnimmt.

 

8. Selbstständige Weitergabe von Aktionen

Eine selbstständige Weitergabe von Aktionen ist nicht gestattet. Sollte dies jedoch geschehen, wird der/die ErsatzteilnehmerIn von der Aktion ausgeschlossen. Eine Rückerstattung der Aktionsgebühr erfolgt nicht.

 

9. Fernbleiben bei einer Aktion

Sollte ein/e TeilnehmerIn einer zugeteilten Aktion unentschuldigt fernbleiben, werden die Eltern durch eine E-Mail benachrichtigt. Bleibt der/die TeilnehmerIn erneut einer Aktion unentschuldigt fern, werden die restlichen Aktionen ohne eine Rückerstattung der Gebühren eingezogen. Die Schwimmbadkarte und die Nutzung der Minigolf-Anlage bleiben weiterhin gültig.

 

10. Teilnahme von Erwachsenen an Aktionen

Pro Gruppenanmeldung wird maximal 1 Erwachsener in das Losverfahren aufgenommen. Über Streichungen von Anmeldungen bei Erwachsenen erhalten diese keine Nachricht.

Erwachsene, die an einer oder mehreren Aktionen teilnehmen, verpflichten sich als Aufsichtsperson der eigenen Gruppe und zusätzlicher Kinder zu fungieren. Sie haben den Anweisungen des Betreuungspersonals der Gemeinden Eschenburg und Dietzhölztal Folge zu leisten. Sollte dies nicht der Fall sein, werden sie von weiteren erworbenen Aktionen ausgeschlossen. Eine Rückerstattung der Gebühr erfolgt nicht.

 

11. Kinder mit besonderem Betreuungsbedarf

Besteht bei TeilnehmerInnen ein besonderer Betreuungsbedarf, ist dieser der Gemeinde während des Anmeldezeitraumes schriftlich mitzuteilen. Die Gemeinde kann auf die zusätzliche evtl. kostenpflichtige Teilnahme einer Betreuungsperson bestehen oder ggf. die Teilnahme von Aktionen verweigern. Ein besonderer Betreuungsbedarf im Rahmen des Ferienprogramms kann auch vom Betreuungspersonal der Gemeinde festgestellt werden.

Die Aufsichtspflicht für Kinder mit besonderem Betreuungsbedarf obliegt ausschließlich der zusätzlichen Betreuungsperson.

 

12. Sicherstellung dere Abholung eines Kindes während der Aktion durch die Eltern bzw. beauftragte dritte Personen / Erreichbarkeit der Eltern während den Aktionen

Die Eltern haben sicherzustellen, dass bei jeder Aktion dem Kind eine Telefonnummer mit einem Kontakt mitgegeben wird, welcher die ganze Aktion durchgängig erreichbar ist und das Kind ggf. sofort abholen kann.

 

13. Stornierung einer Aktion durch die IKZ Eschenburg & Dietzhölztal

Bei schlechter Witterung und anderen widrigen Umständen kann die IKZ Eschenburg & Dietzhölztal die betreffende(n) Aktion(en) ersatzlos streichen. Aktionsgebühren werden erstattet.

 

14. Ausstattung/Mitzubringendes/Verpflegung der Kinder

Bei allen Aktionen sind die Eltern für die Ausstattung der Kinder mit z. B. aktions-, witterungsangepasster Kleidung und Schuhwerk verantwortlich. Ebenso ist den Kindern immer ausreichend Verpflegung mitzugeben. Bitte achten Sie darauf, dass die Behältnisse wiederverschließbar und mit Namen versehen sind. Wenn die Veranstaltung besondere Anforderung an z. B. die Bekleidung, Schutzmasken etc. stellt sind diese im persönlichen Programmheft aufgeführt. Wir behalten uns vor Kinder heimzuschicken, wenn die Eltern die Kinder nicht mit den aufgeführten Anforderungen ausstatten.

 

15. Disziplinarische Maßnahmen

TeilnehmerInnen können aus disziplinarischen Gründen von einer oder mehreren Aktionen ausgeschlossen werden. Dadurch entstehende Kosten, z. B. Rücktransport werden dem Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt. Eine Rückerstattung von Aktionsgebühren erfolgt nicht.

 

16. Unfallversicherung der TeilnehmerInnen

Alle TeilnehmerInnen an Aktionen sind durch die IKZ Eschenburg & Dietzhölztal unfallversichert. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz bei der Anreise bzw. Abreise zu den Aktionen bzw. dem Zubringerdienst gegenüber der Gemeinden, ihren Bediensteten oder Beauftragten.

 

17. Aufsichtspflicht der Gemeindebediensteten

Eine Aufsichtspflicht durch die Gemeindebediensteten besteht nur dann, wenn die Aktion durch die Gemeinde selbst durchgeführt oder begleitet wird und während der im Programm angegebenen Zeiten. Bei Fahrten beginnt die Aufsichtspflicht mit dem Einstieg in den Bus und endet mit dem Ausstieg aus dem Bus. Die im Programm angegebenen Abfahrts- und Ankunftszeiten der Busse sind lediglich Richtwerte für deren Einhaltung der Veranstalter weder garantieren noch haftbar gemacht werden kann.

 

18. Erlaubnis zur Verwendung von Fotos und personenbezogenen Daten

Mit der Teilnahme an einer Aktion willigen die Erziehungsberechtigten ein, dass Fotos, die während der Aktion von den TeilnehmerInnen gemacht werden, auf Broschüren, Werbeflyern, Postern sowie der Homepage der Gemeinde Eschenburg und Dietzhölztal oder der Veranstalter, der Ferienprogrammhomepage, Tageszeitung oder Gemeindeblatt veröffentlicht werden dürfen.

Mit der Anmeldung erklären sich die Eltern/Erziehungsberechtigten mit dem Speichern und der Weitergabe, auch an die Veranstalter, der personenbezogenen Daten ihres Kindes (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Geburtsdatum) in Print sowie elektronischen Medien im Zusammenhang mit Ferienprogrammaktionen einverstanden.

 

 

 

Ansprechpartnerinnen

Gemeinde Dietzhölztal
Frau Stephanie Becker
02774/80734
edi@dietzhoelztal.de


Gemeinde Eschenburg
Frau Carina Hinze-Hellebrand
02774/915212
edi@eschenburg.de