Mitglieder der Kinder- und Jugendfeuerwehren

Im Rahmen des Förderprogramms für Kinder- und Jugendfeuerwehren der VG Zell (Mosel) vom 27.01.2016 werden für deren Mitglieder je nach Angebot

  • Busfahrt
  • Verpflegung etc.

übernommen, nicht jedoch unmittelbar personenbezogene Beträge an Dritte (z.B. Eintrittsgeld für Freizeitpark u.ä.).

 

Ermäßigung der Teilnehmerbeiträge aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Ziel des Bildungspakets ist es, bedürftigen Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen, dass sie an Aktivitäten oder Bildungsmaßnahmen teilnehmen können.

Dazu gehört auch die Teilnahme an Angeboten des „Zeller Land Ferienspaß“. Hierfür können Teilnehmerbeiträge ggf. teilweise oder komplett übernommen werden.

Bezieher von Leistungen nach

  • den Sozialgesetzen SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), und SGB XII (Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt)
  • dem Wohngeldgesetz sowie
  • von Kinderzuschlag

können diese Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.

Anträge können bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell, FB Jugend und Familie, Büro für Bildung und Teilhabe, Endertplatz 2, 56812 Cochem eingereicht werden.

Entsprechende Antragsvordrucke und nähere Informationen über das Leistungsspektrum finden Sie auf der Internetseite der Kreisverwaltung. Darüber hinaus können Fragen direkt an das Büro für Bildung und Teilhabe gestellt werden (Tel.: 02671/61-404; E-mail: but@cochem-zell.de).

 

 

 

 

 

 

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BEI FRAGEN:

Team
Ferienprogramm VG Zell (Mosel)

06542 - 701233
y.hermann@vg-zell.de