Bildungspaket
Möglichkeit der Kostenerstattung für den Ferienpass und von Ferienspielangeboten
Bei Bezug von
- Bürgergeld nach dem SGB II
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Sozialhilfe nach dem SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
können die Kosten für den Ferienpass und die Teilnahmebeiträge für die Wittener Ferienspielangebote gegebenenfalls durch das Bildungs- und Teilhabepaket in Höhe von maximal 180,00 € pro Jahr erstattet werden, sofern der Betrag nicht bereits durch etwaige Vereinsbeiträge oder andere Veranstaltungen aufgebraucht wurde. Durch das Starke-Familien-Gesetz hat sich das Antragsverfahren geändert. Es muss kein expliziter Antrag mehr auf sozio-kulturelle Teilhabe gestellt werden, da dieser bereits dem Grunde nach mit einem Antrag auf generelle Sozialleistungen als gestellt gilt. Leistungsbezieher*innen müssen lediglich den Nachweis über die Teilnahme an den Wittener Ferienspielangeboten mit dem Nachweis der angefallenen Kosten (der Ferienpass, die Teilnahmebestätigung bzw. die Quittungen der Veranstalter*innen) vorlegen, damit eine Bewilligung erfolgen kann.
Wo kann die Kostenübernahme beantragt werden?
Leistungsbezieher*innen von Bürgergeld (SGB II) wenden sich an das
Jobcenter EN
Regionalstelle Witten
Holzkampstr. 7b
58453 Witten
Telefon: 02302-204 0
Zur Vereinfachung gibt es beim Jobcenter EN aber auch weiterhin ein Formular zum Ausfüllen:
Hier gelangen Sie zum Downloadbereich mit allen Vordrucken:
Leistungsbezieher*innen von Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe (SGB XII) und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wenden sich an die
Stadt Witten
Amt für Wohnen und Soziales
Marktstr. 16
58452 Witten
Telefon: 02302-581 0
Wittener Ferienspiele
Hotline: 581 5353
E-Mail: ferienspiele@
stadt-witten.de