Bildungspaket

 

Möglichkeit der Kostenerstattung für den Ferienpass und von Ferienspielangeboten

Bei Bezug von

  • Bürgergeld nach dem SGB II
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

können die Kosten für den Ferienpass und die Teilnahmebeiträge für die Wittener Ferienspielangebote gegebenenfalls durch das Bildungs- und Teilhabepaket in Höhe von maximal 180,00 € pro Jahr erstattet werden, sofern der Betrag nicht bereits durch etwaige Vereinsbeiträge oder andere Veranstaltungen aufgebraucht wurde. Durch das Starke-Familien-Gesetz hat sich das Antragsverfahren geändert. Es muss kein expliziter Antrag mehr auf sozio-kulturelle Teilhabe gestellt werden, da dieser bereits dem Grunde nach mit einem Antrag auf generelle Sozialleistungen als gestellt gilt. Leistungsbezieher*innen müssen lediglich den Nachweis über die Teilnahme an den Wittener Ferienspielangeboten mit dem Nachweis der angefallenen Kosten (der Ferienpass, die Teilnahmebestätigung bzw. die Quittungen der Veranstalter*innen) vorlegen, damit eine Bewilligung erfolgen kann.

 

Wo kann die Kostenübernahme beantragt werden?

Leistungsbezieher*innen von Bürgergeld (SGB II) wenden sich an das

Jobcenter EN

Regionalstelle Witten

Holzkampstr. 7b

58453 Witten

Telefon: 02302-204 0

Zur Vereinfachung gibt es beim Jobcenter EN aber auch weiterhin ein Formular zum Ausfüllen:

https://www.enkreis.de/fileadmin/user_upload/jobcenter/Downloads/Bildungs-_und_Teilhabepaket/Antragsvordrucke_BiPa/2021/20210610_Nachweis_fuer_soziokulturelle_Teilhabe.pdf

Hier gelangen Sie zum Downloadbereich mit allen Vordrucken:

https://www.enkreis.de/arbeit-beruf/fuer-arbeitsuchende/downloadbereich/-service-fuer-arbeitsuchende/downloadbereich

 

Leistungsbezieher*innen von Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe (SGB XII) und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wenden sich an die

Stadt Witten

Amt für Wohnen und Soziales

Marktstr. 16

58452 Witten

Telefon: 02302-581 0