Ferienwochenangebote Teilnahmebedingungen

1. Termine Ferienwochenangebote

Die Kinder- und Jugendförderung der Stadt Waiblingen bietet in der Regel über das Kalenderjahr verteilt folgende Ferienwochenangebote an:

  • die AktivTage finden in der zweiten Woche der Osterferien,
  • die Stadtranderholung in der zweiten und dritten Woche der Sommerferien,
  • das AdventureCamp in der zweiten und dritten Woche der Sommerferien,
  • die KinderKreativWochen in der vierten und fünften Woche der Sommerferien
  • die KinderKulturTage eine Woche lang in den Herbstferien statt.

Die konkreten Termine und Veranstaltungsorte des jeweiligen Jahres sind auf der Homepage der Stadt Waiblingen über den Link www.waiblingen.de/de/Die-Stadt/Leben-in-Waiblingen/Kinder,-Jugend,-Familie/Ferienprogramme und auf dem Online-Portal des Ferienprogramms über den Link www.unser-ferienprogramm.de/waiblingen einsehbar.
 

2. Anmeldung

Die Anmeldung ist ab dem 20.01. eines jeden Jahres für alle Ferienwochenangebote über das Online-Portal möglich. Ein Rechtsanspruch auf einen Teilnahmeplatz besteht nicht. Mit der Anmeldung des Kindes verpflichten sich die Eltern, für den zugeteilten Platz den entsprechenden Teilnehmerbeitrag durch die Stadt Waiblingen abbuchen zu lassen. Die Höhe des Teilnehmerbeitrags kann unter Nr. 6 dieser Teilnahmebedingung entnommen werden.

Online-Portal:

Anmeldungen erfolgen über den Link www.unser-ferienprogramm.de/waiblingen. Alle Informationen sind außerdem auf der Homepage der Stadt Waiblingen abrufbar.

Bogenerfassung:

Besteht keine Möglichkeit sich über das Internet anzumelden, so kann bei der Stadt Waiblingen Abt. Kinder- und Jugendförderung, Schmidener Str. 2, telefonisch unter 07151 5001 - 2722 ein Anmeldeformular angefordert werden.
 

3. Anmeldefrist

Um die jeweiligen Ferienwochenangebote organisatorisch planen zu können, muss rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn der Teilnehmerkreis verbindlich vorliegen.

Die Anmeldefrist endet 6 Wochen vor dem jeweiligen Ferienwochenangebot unabhängig davon, ob das Kind für die erste oder zweite Woche angemeldet ist.
 

4. Abmeldung

Im Falle, dass das Kind wider Erwarten z. B. durch persönliche Umstände oder Krankheit nicht an einer gewählten Ferienmaßnahme teilnehmen kann, wird nachdrücklich um eine Abmeldung von dem betreffenden Ferienwochenangebot unter ferienprogramm@waiblingen.de oder per Telefon unter 07151 5001-2722 gebeten.

Unabhängig vom Grund der Abmeldung werden folgende Rücktrittspauschalen einbehalten:

  • Ab dem Zeitpunkt der Bezahlung bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn des jeweiligen Ferienwochenangebots unabhängig davon, ob das Kind für die erste oder zweite Woche angemeldet ist, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € je angemeldetem Kind erhoben.
  • In der Zeitspanne 3 Wochen vor der Veranstaltung bis zum letzten Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn des jeweiligen Ferienwochenangebots unabhängig davon, ob das Kind für die erste oder zweite Woche angemeldet ist, sind 50 % des Teilnehmerbeitrags je angemeldetem Kind zu entrichten.
  • Ab dem ersten Veranstaltungstag unabhängig davon, ob das Kind für die erste oder zweite Woche angemeldet ist sind 100 % des Teilnehmerbeitrags, je angemeldetem Kind zu entrichten.
     

5. Alter

Die Kinder müssen während der Ferienwochenangebote folgendes Alter haben:

  • Kinder für die AktivTage müssen mindestens 8 und noch nicht 13 Jahre alt sein.
  • Kinder für die Stadtranderholung müssen noch im selben Jahr eingeschult werden (Anmeldung Schulamt) und dürfen noch nicht 11 Jahre alt sein.
  • Kinder für das AdventureCamp müssen mindestens 11 und noch nicht 14 Jahre alt sein.
  • Kinder für die KinderKreativWochen müssen noch im selben Jahr eingeschult werden (Anmeldung Schulamt) und dürfen noch nicht 13 Jahre alt sein.
  • Kinder für die KinderKulturTage müssen mindestens 7 und noch nicht 13 Jahre alt sein.

Die Altersangaben sind bindend. Aufgrund der Programmplanungen können keine Ausnahmen gemacht werden.  
 

6. Teilnahmebeiträge 

Für die Ferienwochenangebote werden je Waiblinger Kind 67,00 € / pro Woche und für jedes weitere Geschwisterkind jeweils 5,00 € weniger erhoben:

  • 1. Kind einer Familie 67,00 € / pro Woche
  • 2. Kind einer Familie 62,00 € / pro Woche
  • ab dem 3. Kind und weitere Kinder einer Familie 57,00 € / pro Woche

In den einzelnen Kostenbeiträgen sind, falls nicht anders angegeben, alle notwendigen Leistungen für die entsprechende Veranstaltung enthalten. Darunter zählen z. B. Fahrtkosten, Verpflegung, Eintrittsgeld, Material etc.

Stadtpass-Familie-Inhaber

Gegen Kopie oder Vorlage bezahlen Stadtpass-Familie-Inhaber 33,50 € für jedes Kind / pro Woche. Der Stadtpass-Familie muss für den Zeitraum des gebuchten Ferienwochenangebots Gültigkeit besitzen. Der Stadtpass-Familie muss vor Ablauf der Anmeldefrist per E-Mail an ferienprogramm@waiblingen.de zugesandt oder bei der Kinder- und Jugendförderung, Schmidener Str. 2, 71332 Waiblingen vorgelegt werden. Erst nach Einreichung oder Vorlage des Stadtpasses-Familie wird die Reduzierung vorgenommen und ist auf der Teilnahmebestätigung ersichtlich.

Auswärtige Kinder

Nach Ende der Anmeldefrist können auch auswärtige Kinder über die Bogenerfassung per E-Mail an ferienprogramm@waiblingen.de angemeldet werden. Für auswärtige Kinder wird ein Aufschlag von 50 % erhoben. Die Kosten der Ferienwochenangebote belaufen sich je auswärtiges Kind auf 100,50 € / pro Woche. Eine Reduzierung des Teilnehmerbeitrags bei Geschwisterkinder gibt es für auswärtige Kinder nicht.
 

7. Teilnahmebestätigung und Lastschriftverfahren

Eine Teilnahmebestätigung kann direkt nach der Anmeldung im Online-Portal ausgedruckt werden. Die Teilnahmebestätigung kann jederzeit im Online-Portal erneut abgerufen werden über:

Anmeldung / Druckversion / Teilnahmebestätigung.

Mit ihrer Anmeldung ermächtigen sie die Stadt Waiblingen bis auf schriftlichen Widerruf für Veranstaltungen mit Lastschriftverfahren, die entsprechenden Teilnahmebeiträge von ihrem Konto einzuziehen. Zugleich weisen Sie ihr Geldinstitut an, die von der Stadt Waiblingen, auf Ihr Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Eine schriftliche Einverständniserklärung Ihrerseits muss nicht vorliegen.

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Abbuchungen von einem Sparkonto sind nicht möglich
  • Entstehen der Stadt Waiblingen im Rahmen des Lastschriftverfahrens Kosten, die sie zu vertreten haben, weil z.B. eine Lastschrift mangels Deckung nicht eingelöst wird oder sie der Abbuchung unbegründet widersprechen, so sind diese Kosten von Ihnen zu tragen.

In der Woche nach der Zuteilung des Platzes werden die Kontodaten an die Stadtkasse weitergeleitet, die daraufhin den Bankeinzug in die Wege leitet.
 

8. Verteilung der Teilnehmerplätze

Die Verteilung der Teilnehmerplätze erfolgt über das Online-Portal. Bei einer Anmeldung über die Bogenerfassung gilt das Eingangsdatum.

Eine Teilnahmebestätigung kann selbstständig nach der Online-Anmeldung direkt ausgedruckt werden und ist mit einem „Z“ für Zusage gekennzeichnet. Wer bei der Anmeldung keinen Platz erhält, steht auf der Warteliste, dies ist auf der Anmeldebestätigung mit „W“ gekennzeichnet.

Falls Teilnehmerplätze nach der Anmeldefrist frei werden, werden die Kinder auf der Warteliste berücksichtigt und durch die Kinder- und Jugendförderung benachrichtigt. Die Benachrichtigung erfolgt telefonisch. Ist unter der angegebenen Telefonnummer nach mehrmaligen Versuch niemand zu erreichen, wird der Platz an die nachfolgenden Kinder auf der Warteliste vergeben. Eine Information erfolgt nur, wenn ein Platz zugeteilt werden kann.

Bevorzugung Alleinerziehende und Stadtpass-Familie-Inhaber

Für Alleinerziehende (Haushalt allein nur mit Kind/ern und berufstätig) und Stadtpass-Familie-Inhaber findet eine bevorzugte Platzvergabe statt. Die Eltern geben dies im Online-Portal an oder teilen dies der Kinder- und Jugendförderung der Stadt Waiblingen per E-Mail an ferienprogramm@waiblingen.de mit. Dies wird bei rechtzeitiger Information in jedem Fall berücksichtigt, verliert aber 8 Wochen vor den Veranstaltungsbeginn vor dem jeweiligen gebuchten Ferienwochenangebot unabhängig davon, ob das Kind für die erste oder zweite Woche angemeldet ist den Anspruch auf Bevorzugung. Mit der Mitteilung an die Kinder- und Jugendförderung wird der Stadt Waiblingen versichert, dass alle Angaben wahrheitsgemäß angegeben worden sind.

Auswärtige Kinder

Für die Ferienwochenangebote können sich zunächst nur Waiblinger Kinder anmelden. An auswärtige Kinder werden nur Plätze vergeben, wenn nach der Anmeldefrist des jeweiligen Ferienwochenangebots noch Plätze verfügbar sind.
 

9. Organisatorische Hinweise

Die Stadt haftet nicht für Unfälle, an denen sie kein Verschulden trifft. Von Seiten des Veranstalters wird jedoch alles getan, um Gefährdung auszuschließen. Für verloren gegangene Gegenstände wird nicht gehaftet.

Die Betreuenden sind berechtigt dafür Sorge zu tragen, dem Kind im Falle eines Unfalls, einer Verletzung o. ä. Erste Hilfe und / oder ärztliche Behandlung zuteilwerden zu lassen. Dies erfolgt mit telefonischer Kontaktaufnahme zu den Erziehungsberechtigten.

Die Betreuenden bewahren die ihnen anvertrauten Kinder – soweit es in ihren Kräften steht – vor Schäden jeder Art, insbesondere körperlichen, gesundheitlichen, sittlichen, geistigen, seelischen und Sachschäden, die diesen durch Dritten oder gegenseitig entstehen könnten.

Die Betreuenden verhindern, soweit möglich, dass Dritte durch die beaufsichtigten Kinder zu Schaden kommen.

Die Betreuenden vermitteln den Kindern Verhaltensregeln in der Gruppe, gegenüber Dritten sowie zur Benutzung des Raumes und der Einrichtungen. Die Kinder werden bei Verstößen auf die Einhaltung dieser Verhaltensregeln hingewiesen.

Die Betreuenden können trotzdem nicht immer verhindern, dass sich Kinder verletzen oder eine Sachbeschädigung erfolgt.

Bei schuldhaftem Verstoß des Kindes gegen die Anweisungen der Betreuenden ist dieser von seiner Verantwortung entbunden. Bei häufiger Missachtung der Anweisungen der Betreuenden durch das Kind werden die Erziehungsberechtigen kontaktiert und zur Abholung des Kindes aufgefordert. Bei wiederholten Missachten kann ein kompletter Ausschluss für das Ferienwochenangebot ausgesprochen werden.

Informationsbrief für Teilnehmenden:

Die Teilnehmenden erhalten weitere Details zum angemeldeten Ferienwochenangebot durch einen Informationsbrief ca. 2 Wochen vor Beginn des Ferienwochenangebots. Dieser wird durch die Kinder- und Jugendförderung der Stadt Waiblingen versendet.

 

Nur für die Stadtranderholung:

Bei ausreichender Nachfrage kann eine Frühbetreuung (mind. 4 Teilnehmer pro Veranstaltungsort) ab 7:00 Uhr zu einem Kostenbeitrag von 12,00 € pro Woche und Kind angeboten werden und ist nur für die Stadtranderholung möglich. Die Kinder müssen dazu selbst zum bekanntgegebenen Frühbetreuungsort gebracht werden.

Bei Eintreten von außergewöhnlichen Ereignissen, Umwelteinflüssen kann es sein, dass von Veranstalterseite kurzfristig abgesagt werden muss.
 

10. Bild- und Tonaufnahmen

Im Zuge der Ferienwochenangebote werden Bild- und Tonaufnahmen zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit der Kinder- und Jugendförderung (u. a. Zeitung, Homepage, Flyer, App) gemacht
 

11. Versicherung

Für die Teilnehmenden ist eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abgeschlossen. Die Aufsichtspflicht des ehrenamtlich tätigen Personals erstreckt sich jedoch nur auf die Dauer der einzelnen Veranstaltungen. Beim Weg vom und zum Treffpunkt der Veranstaltung bleibt die Aufsichtspflicht bei den Eltern.
 

12. Erhebung und Nutzung von Daten

Wird das Kind zu einer Veranstaltung angemeldet, ist der Erziehungsberechtigte damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten erhoben und gespeichert werden. Die Daten dienen zur Bearbeitung der Anmeldung und werden nicht an Dritte weitergegeben. Nach der Veranstaltung werden die Daten am Ende eines jeden Jahres vernichtet.

Durch die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DS-GVO) hat die Stadt Waiblingen die Pflicht, die Erziehungsberechtigten darüber zu informieren, dass zu diesem Zweck die personenbezogenen Daten (dies sind Daten, mit denen Sie persönlich identifizierbar sind) bei uns gespeichert und verarbeitet werden.

Die Eltern haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Die Eltern haben zudem das Recht, die Berichtigung, Übertragung, Sperrung oder Löschung dieser Daten innerhalb des gesetzlichen Rahmens zu verlangen. Unabhängig davon werden die Anmeldedaten am Ende eines jeden Jahres gelöscht. Außerdem haben die Eltern ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg in Stuttgart. Hierzu und zu ergänzenden Fragen zum Datenschutz in diesem Zusammenhang können die Eltern weitere Informationen auf der städtischen Internetseite nachlesen (www.waiblingen.de/Datenschutz), sich diese auf Wunsch zusenden lassen oder sich wenden an: Stadt Waiblingen, Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Kurze Straße 33, 71332 Waiblingen, Tel.: 07151 5001 - 1300, E-Mail: Thomas.Bayer@waiblingen.de

Verantwortlicher gemäß Art. 4 Ziff. 7 EU-DS-GVO ist die Stadt Waiblingen, vertreten durch Oberbürgermeister Sebastian Wolf
Kurze Straße 33
71332 Waiblingen
Tel.: 07151 5001 - 0
E-Mail: rathaus@waiblingen.de.
 

13. Kontakt

Stadt Waiblingen
Kinder- und Jugendförderung
Schmidener Str. 2
71332 Waiblingen
Telefon: 07151 5001 - 2722
E-Mail: kjf@waiblingen.de

 

 

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Bei Fragen:

Stadt Waiblingen
Abt. Kinder- und Jugendförderung
07151 5001 2722
ferienprogramm@waiblingen.de