Hygienekonzept für das Ferienprogramm der Stadt Volkach:

  • Die Betreuer sind dazu angehalten, die Aktionen so zu gestalten, dass der Mindestabstand von 1,5 Meter Abstand eingehalten werden kann.
  • Findet der Programmpunkt in einem geschlossenen Raum statt, so ist beim Betreten und beim Verlassen des Raumes darauf zu achten, dass sich die Kinder und Eltern die Hände desinfizieren bzw. die Hände waschen (mind. 30 Sekunden mit Seife). Desinfektionsmittel wird von der Stadt, falls nötig, bereitgestellt. Wir bitten hier bei Bedarf um vorherige Anmeldung zwecks Beschaffung. Der Raum sollte stets gut gelüftet werden.  Beim Gehen ist darauf zu achten, dass die Kinder einzeln und mit genügend Abstand den Raum verlassen. 
  • Findet der Programmpunkt im Freien statt, ist auf einen Mindestabstand von 1,5 Meter zu achten. Ggf. sind Markierungen am Boden notwendig.
  • Maskenpflicht: Die Maskenpflicht entfällt bei Wahrung des Mindestabstands von 1,5 Metern.
  • Bei coronaspezifischen Krankheitsanzeichen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust des Geschmacks- und/oder Geruchssinns, Hals- und Gliederschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall) dürfen die Kinder an den Veranstaltungen nicht teilnehmen. Sollten die Veranstalter entsprechende Krankheitsanzeichen feststellen, sind die Eltern umgehend zu informieren und das Kind wieder nach Hause zu schicken oder abzuholen.
  • Toilettengang ist nur Einzeln möglich. Bei kleinen Kindern ausreichend auf Handhygiene achten.
  • Vermeidung gemeinsam genutzter Gegenstände.
  • Die Gruppenstärke muss den Räumlichkeiten angepasst werden. Pro Person werden 2 qm gerechnet. 

 

 

 

 

 

 

 

Leitfaden für Betreuer des Ferienprogramms der Stadt Volkach

 

  1. Die effektivsten Maßnahmen zum Schutz vor einer Ansteckung

mit SARS-CoV-2

 

  • eine (Händewaschen mit Seife für mind. 30 Sekunden), das (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch) und das (mindestens 1,5 m).
  • Bei Grunderkrankungen, die einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung bedingen, muss sowohl bei Betreuern/innen, Eltern als auch bei Kindern eine individuelle Risikoabwägung stattfinden, ob die Person am Programmpunkt teilnehmen darf. Bei Unsicherheit immer nach Hause schicken.

Verhaltensregeln für die Aktionen

Maskenpflicht:

Maskenpflicht im Gebäude entfällt wenn der Mindestabstand von 1,5 m gewahrt werden kann.

Handhygiene:

  • Am Eingangsbereich ist ein Desinfektionsmittelspender aufgestellt. Diese sollen beim Betreten und Verlassen des Gebäudes von allen Personen genutzt werden.
  • Nach jedem Toilettengang sind die Hände ausreichend lang mit Wasser und Waschlotion zu waschen. Bei kleineren Kindern sollte man mit unterstützen (mind. 30 Sekunden, Zwischenräume).
  • Es sind Einmalhandtücher zu verwenden.

Sicherheitsabstand:

  • Die Tische sollen in den Räumlichkeiten so aufgestellt werden, dass ein Tisch in einem Abstand von 1,50 m zum nächsten nutzbaren Tisch steht. Die Tische dürfen nicht verstellt werden.
  • Es dürfen nur die zugewiesenen Räume genutzt werden, da nur diese von den Reinigungskräften nach der Veranstaltung gereinigt werden. (Mit Verwaltung besprechen, wer sich um die Reinigung kümmert.)
  • Kinder sollen sich nur alleine oder in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person auf dem Gang aufhalten, sodass der Mindestabstand gewährleistet werden kann. Die Kinder werden in den Räumlichkeiten von den Eltern abgeholt. Der Toilettengang ist folglich auch nur Einzeln möglich.

Husten- und Niesetikette:

Gerade in Räumlichkeiten ohne Masken ist darauf zu achten, dass das Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch erfolgt, um eine direkte Verbreitung von Viren oder eine Übertragung von Viren über die kontaminierten Handflächen unterbunden wird. Kinder sind zu diesem Verhalten anzuhalten und auf die nachfolgende und notwendige Handhygiene hinzuweisen.

Körperkontakt: 

Der Körperkontakt von allen Personen in den Räumlichkeiten ist so gering wie nötig zu halten. Hierzu gehören direkte Kontakte wie Umarmungen oder Händeschütteln, aber auch indirekte Kontakte, die durch die Weitergabe von Gegenständen (Schere, Papier, Stifte, …) erfolgen. Das Berühren von vermeintlich stark kontaminierten Flächen wie Lichtschalter, Türklinken sollte vermieden werden. Falls notwendig soll mit dem Ellbogen die Fläche berührt werden. Beim unbeabsichtigten Kontakt sollen die Hände umgehend gewaschen werden. Das Berühren des Gesichts mit den Händen ist zu vermeiden, um die Übertragung der Viren auf die Schleimhäute zu unterbinden. Die Kinder sollen zu diesem Verhalten angehalten werden. Die Betreuer fungieren als Vorbild.

Anzeige von Krankheitssymptomen:

Corona-Symptome sind von Kindern und Betreuern sofort der Verwaltung anzuzeigen. Kinder und Betreuer melden sich entsprechend krank. Die Krankmeldung soll bei der Verwaltung telefonisch erfolgen. Sollte diese Symptome bei Kindern und Betreuern während des Unterrichtstages auftreten, so werden ggf. die Eltern informiert und der Kranke sofort des Raumes verwiesen.

Kommunikation der Verhaltensregeln: 

Die Verhaltensregeln des Hygienekonzepts werden den Eltern, rechtzeitig mittels der Bestätigung über die Buchung, online mitgeteilt. Dieses Schreiben geht auch per E-Mail an alle Betreuer/innen, sowie die in den Gebäuden tätigen Personen und den Sachaufwandsträger.

Die Eltern werden gebeten, vorab ihr Kind über die o. g. Hygienemaßnahmen der Stadt Volkach aufzuklären.  

BEI FRAGEN:

Ferienprogramm Stadt Volkach
09381/401-21
Laura.Simon@volkach.de