Wichtige Informationen/Teilnahmebedingungen

Wer darf teilnehmen?

Das Ferienprogramm 'Endlich Ferien' richtet sich vor allem an die Kinder und Jugendlichen aus Villingen-Schwenningen. Auch Kinder, die nicht in Villingen-Schwenningen wohnen, können am Ferienprogramm teilnehmen, wenn sie eine Schule in Villingen-Schwenningen besuchen oder wenn es zwei Wochen vor Anmeldeschluss noch freie Plätze gibt.

Anmeldung

Anmeldeschluss ist für die Sommerferien eine Woche und für die Oster-, Pfingst- und Herbstferien drei Werktage vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung. Abweichungen sind jeweils beim Angebot vermerkt. Sie dürfen nur Kinder anmelden, für die Sie auch erziehungsberechtigt sind.

Aus organisatorischen Gründen und wegen der begrenzten Teilnehmerzahl ist die Anmeldung verbindlich.

Wie bezahle ich?

Für die Bezahlung der Teilnehmergebühren erhalten Sie eine Rechnung mit Überweisungsformular. Sollten Sie die Rechnung zu Beginn der Veranstaltung noch nicht erhalten haben, ist die Anmeldung trotzdem gültig und verbindlich.

Was ist, wenn mein Kind verhindert ist?

Die Buchungen sind verbindlich. Sie können nicht selbständig stornieren. Ein kostenfreier Rücktritt ist nur mit ärztlichem Attest möglich. Sollte Ihr Kind verhindert sein, melden Sie dies bitte telefonisch unter 07720/82-2159 oder über das Kontaktformular www.unser-ferienprogramm.de/villingen-schwenningen/kontakt.php umgehend, damit evtl. ein Kind von der Warteliste nachrücken und der Veranstalter informiert werden kann. Sollte keine Warteliste bestehen, können Sie für einen Ersatz sorgen, der aus versicherungsrechtlichen Gründen gemeldet werden muss.

Was ist, wenn mein Kind ein Handicap hat?

Wir freuen uns, wenn Kinder mit Handicap an den Veranstaltungen des Ferienprogramms teilnehmen, soweit diese bedarfsgerecht ausgeschrieben sind. Bitte im Einzelfall mit dem Veranstalter abstimmen.

Wie sieht es mit der Aufsicht und Versicherung aus?

Bei den einzelnen Veranstaltungen übernimmt der Veranstalter nur eine Haftung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Aufsicht während der Dauer obliegt dem jeweiligen Veranstalter. Ehrenamtliche Personen, welche im Ferienprogramm mitwirken, genießen den Haftpflichtversicherungsschutz der Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen.

Die Kinder und Jugendlichen sind während der Ferienveranstaltung nicht zusätzlich unfallversichert.

Alle Programme werden von ehrenamtlichen Mitarbeitenden und/oder hauptberuflich tätigen pädagogischen Personen geleitet. Den Anweisungen der Mitarbeitenden ist Folge zu leisten. Der einzelne Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmende, welche den Anordnungen zuwiderhandeln, auf deren Kosten nach Hause zu schicken. Für Schäden, durch einen Teilnehmenden während einer Veranstaltung verursacht, haftet der Teilnehmende, bzw. die Erziehungsberechtigten.

Wie erfahre, ich wenn sich etwas beim Angebot ändert?

Bei Angeboten, die die Mindesteilnehmerzahl nicht erreichen, wird das Angebot kurzfristig abgesagt. Dies sowie sämtliche andere unvorhergesehenen Änderungen werden Ihnen per E-Mail oder auf der Startseite des Online-Portals http://www.unser-ferienprogramm.de/villingen-schwenningen/index.php mitgeteilt. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich kurz vor der Veranstaltung auf dem Online-Portal zu informieren.

Bereits entrichtete Gebühren für ausgefallene Kurse werden selbstverständlich zurückerstattet. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche sind bis spätestens 30. November des laufenden Jahres gegenüber der Stadt Villingen-Schwenningen geltend zu machen.