Allgemein / Geltungsbereich
Dieses Portal dient der Organisation und Buchung der OGS-Ferienbetreuung der Stadtverwaltung Lengerich.
Teilnahmeberechtigt sind Kinder, die an der OGS- oder VLS-Betreuung der Lengericher Grundschulen teilnehmen.
Registrierung im Portal / Anmeldung an Betreuungsangeboten
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über dieses Portal und ist verbindlich.
Das Portal wird vor der Anmeldung freigeschaltet. Ferien-Anmeldungen sind nur bis zu den jeweils angegebenen Anmeldefristen möglich. Nach Fristablauf sind in der Regel keine Nachmeldungen möglich.
Sollten Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte per Telefon oder Mail an uns.
Hinweis zur Datenqualität: Anmeldungen mit nicht korrekten Angaben können nicht verarbeitet werden.
Wichtiger Hinweis zur Registrierung: Ihr Benutzerkonto wird im Rahmen der regelmäßigen Datenpflege jeweils zum 31. Januar des Folgejahres automatisch gelöscht. Wenn Sie Ihr Kind danach erneut zur Ferienbetreuung anmelden möchten, ist eine erneute Registrierung erforderlich.
Betreuungszeiten / Bring- und Abholregeln
Die Betreuung findet in den Oster-, Sommer- und Herbstferien sowie an den beweglichen Feiertagen statt.
VLS-Betreuung: 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr
OGS-Betreuung: 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Ihr Kind muss bis spätestens 09:00 Uhr anwesend sein.
Eine spätere Ankunft ist nur nach vorheriger Absprache möglich.
Die Abholung erfolgt pünktlich zum Ende der Betreuungszeit. Die Aufsichtspflicht endet mit der Übergabe an die abholberechtigte Person bzw. mit dem Verlassen des Betreuungsortes.
Abholung durch andere Personen: Bitte geben Sie die möglichen Abholberechtigten bei der Registrierung im Portal an.
Buchung / Kapazitäten
Ferienbetreuung:
Die Buchung für die jeweils ausgeschriebenen Ferienzeiträume ist tageweise möglich.
Gruppen, Kapazität und Warteliste:
Die Betreuung findet in Gruppen statt. Es stehen maximal 75 Plätze zur Verfügung. Die mögliche Aufnahme richtet sich nach den zurzeit gültigen Satzungen. Diese finden Sie auf der Webseite der Stadt Lengerich.
Ist ein Angebot ausgebucht, wird eine Warteliste geführt; frei werdende Plätze werden nach dem festgelegten Verfahren vergeben (Nachrücken).
Platzvergabe / Warteliste / Nachrücken
Die Platzvergabe erfolgt nach fristgerechter Anmeldung.
Ist eine Betreuung ausgebucht, werden Anmeldungen auf einer Warteliste erfasst. Werden Plätze frei, rücken Kinder entsprechend der Warteliste nach. Eine Benachrichtigung erfolgt per E-Mail.
Entgelte / Abrechnung / Zahlung
Für Kinder der Verlässlichen Schulzeit erfolgt die Betreuung gegen einen Beitrag von 4,00 € pro Tag und nur im Zeitraum von 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr. Zusätzlich ist ein Betrag in Höhe von 3,30 € pro Tag für die Teilnahme am Mittagessen zu entrichten. Die Teilnahme am Mittagessen ist für die Kinder der verlässlichen Schulzeit nicht verpflichtend.
Für Kinder des Offenen Ganztags ist ein Betrag in Höhe von 3,30 € je Tag für das Mittagessen zu zahlen.
Hinweis:
Die Münsterlandkarte, die im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes ausgestellt wird, findet Berücksichtigung bei der Abrechnung des Mittagessens.
Abmeldung / Nichtteilnahme
Eine Abmeldung der OGS-Ferienbetreuung ist bis zu 3 Tage vor Betreuungsbeginn über das Online-Portal möglich.
Bei Krankheit ist das Betreuungsteam unverzüglich, spätestens bis 09:00 Uhr am Betreuungstag zu informieren.
Aufsicht / Verhalten / Ausschluss
Den Anweisungen des Betreuungspersonals ist Folge zu leisten. Bei groben oder wiederholten Verstößen kann ein Kind von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
Die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten sind für die Sicherstellung des Hin- und Rückweges der Kinder verantwortlich.
Haftung / Versicherung
Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich in Verantwortung der Sorgeberechtigten.
Dies umfasst auch Risiken wie Verletzung, Krankheit, Schäden oder Verlust von Eigentum.
Versicherungsschutz:
Ob und in welchem Umfang ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht, hängt insbesondere von der Art der Durchführung, der Organisation und dem Veranstaltungsort ab.
Genaue Regelungen ergeben sich aus den Vorgaben des Trägers bzw. der zuständigen Unfallversicherung:
Zuständiger Versicherungsträger:
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Zentrale
Moskauer Straße 18
40227 Düsseldorf
Tel. 0211 9024-0
E-Mail: info@unfallkasse-nrw.de
Benutzungsordnung / Hausordnung
Ergänzend gelten die jeweils gültigen Satzungen der Stadt Lengerich. Sie sind Bestandteil der Teilnahmebedingungen und werden mit der Anmeldung anerkannt.
Die Satzungen finden Sie auf der Webseite: www.lengerich.de