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87) 1. Sommerferienbetreuung an der Waldorfschule

1. Sommerferienbetreuung an der Waldorfschule

date_range Mo, 03.08. 08:00 - Fr, 07.08.2026 15:00

Alles – nur nicht langweilig! Ein bisschen von Ronja Räubertochter und Tom Sawyer wirst Du in Dir entdecken und ausleben dürfen. Wir erkunden den Wald und den Bach, wir haben Zeit zum Schnitzen und Bändchen knüpfen, zum Spielen und Entdecken. Bei sonnigem Wetter steht auch der Besuch des Freibads auf dem Programm. Freue Dich auf eine tolle Zeit in einer munteren Schar von Jungen und Mädchen!

Bedingungen und Grundsätze für die Teilnahme
an der Ferienbetreuung an der Freien Waldorfschule Schwäbisch Gmünd

1. Wer wird betreut?
Das Betreuungsangebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Freien Waldorfschule Schwä-bisch Gmünd der Klassen 1 bis 5 und an Schülerinnen und Schüler anderer Schulen gleicher Alters-stufen. Es können auch Kinder der kommenden ersten Klasse aufgenommen werden.
Träger des Ferienbetreuungsangebots ist der Förderverein Freunde der Waldorfpädagogik e.V., Schwäbisch Gmünd („Förderverein“).

2. Wann und wie wird betreut?
Die Ferienbetreuung erstreckt sich auf die in der Ranzenpost oder an anderer Stelle bekannt gegebenen Ferientage. Sie umfasst an den Betreuungstagen die Zeit von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Der Betreuungsinhalt orientiert sich an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler sowie an den örtlichen und situationsbedingten Gegebenheiten. Das pädagogische Programm wird für die Dauer der Freizeit von den Betreuungspersonen festgelegt.
Die Schülerinnen und Schüler sollen möglichst zu Beginn der täglichen Betreuungszeit erscheinen. Änderungen sind mit dem/der Gruppenleiter/-in abzusprechen. Sollte ein Kind einen oder mehrere Tage fehlen, ist die Einrichtung zu benachrichtigen.

3. Wer führt die Betreuung wo durch?
Die Betreuung wird jeweils von mindestens einer Hauptbetreuungsperson mit pädagogischem Hintergrund und einer Zusatzbetreuungsperson übernommen. Für Angebote und Aktivitäten während der Betreuungszeiten kann die Betreuung auch von weiteren Betreuungspersonen übernommen werden.
Die Ferienbetreuung findet in der Regel auf dem Gelände der Freien Waldorfschule statt. Verschiedene Aktivitäten können auch außerhalb des Geländes stattfinden.

4. Was kostet die Ferienbetreuung?
Das Betreuungsentgelt beträgt pro Woche (5 Tage) 110,- EUR pro Kind. Der Beitrag für Geschwister-kinder beträgt 70,- EUR pro Woche (5 Tage). Darin enthalten sind kleine Snacks, Getränke sowie Obst und Gemüse, Spiel- und Bastelmaterial. Für Zusatzangebote innerhalb der Ferienbetreuung können weitere Kosten entstehen, die den Erziehungsberechtigten rechtzeitig mitgeteilt werden.

5. Aufnahme, Rücktritt, Ausschluss, Kündigung
(1) Die Aufnahme erfolgt nach Unterzeichnung des Anmeldeformulars und der Überweisung des Be-treuungsentgeltes bis spätestens 10.07.2026 auf das Konto des Fördervereins mit folgender Konto-verbindung:
Kontoinhaber: Förderverein Freunde der Waldorfpädagogik
IBAN: DE86 61450050 0805 303 689 bei der Kreissparkasse Ostalb
BIC: OASPDE6AXXX).
Spätester Termin für die Anmeldung ist vier Wochen vor Ferienbeginn.
(2) Für einen vollständigen Erstattungsanspruch des Betreuungsentgelts muss die Abmeldung eines Kindes schriftlich bis spätestens vier Wochen vor Ferienbeginn erfolgen. Bei einer späteren Abmel-dung können lediglich 40% des Betreuungsentgelts zurückerstattet werden, sofern die Finanzierung des geplanten Betreuungsangebots aufgrund der Abmeldung nicht mehr möglich ist.
(3) Ein Ausschluss ist bei wiederholter Nichtbeachtung sonstiger Pflichten und Grundsätze möglich. Insbesondere gilt dies für die Pflicht des Kindes, den Anweisungen der Leitung bzw. des/der Gruppen-betreuer/-in Folge zu leisten. Der Ausschluss erfolgt dann mit sofortiger Wirkung. Eine Rückerstattung des Betreuungsentgelts erfolgt nicht.
(4) Die Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt beiden Seiten vorbehalten. Die Erstattung bereits ge-leisteter Zahlungen richtet sich danach, wer die Gründe zu vertreten hat und im Übrigen nach den Bestimmungen in Absatz 2 und 3.

6. Wenn nicht genügend Kinder angemeldet sind
Für die Ferienbetreuung ist eine Mindestgruppengröße von 15 Schülern vorgesehen. Falls vier Wo-chen vor Ferienbeginn die Zahl der verbindlichen Anmeldungen und die Überweisung des Teilnahme-beitrags für mindestens 15 Schüler nicht erreicht wird, so kann der Träger jeweils für einzelne Tage oder ganze angebotene Betreuungswochen vom Angebot zurücktreten. Die Ferienbetreuung an der Freien Waldorfschule entfällt dann. Bereits bezahlte Beträge werden zurückerstattet. Auf Nachfrage informiert der Förderverein bzw. die Organisation der betreffenden Betreuungswochen über den Stand der Anmeldungen.

7. Zu viele Anmeldungen: Warteliste
Der Träger behält sich vor, bei Überschreiten einer maximalen Anmeldezahl eine Warteliste nach Maßgabe des Datums der Zahlungseingänge einzurichten. Falls Schülerinnen oder Schüler von der Warteliste zurücktreten oder nicht nachrücken können, werden die bereits entrichteten Beträge zu-rückerstattet.

8. Aufsicht, Haftung, Versicherung
(1) Während der Betreuungszeiten sind die Gruppenleiter/-innen grundsätzlich für die Schülerinnen und Schüler ihrer Gruppe verantwortlich. Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übernahme der Schülerin/des Schülers durch die Betreuungskräfte.
Der Weg zur Ferienbetreuung und von der Ferienbetreuung nach Hause fällt nicht unter den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, da an diesen Tagen kein regulärer Unterricht stattfindet.
Unfälle, die eine ärztliche Behandlung nach sich ziehen, sind sofort zu melden. Die Betreuungskräfte können für den Weg zur und von der Betreuung keine Verantwortung übernehmen. Sie entlassen daher die Schüler unmittelbar nach Ende der Betreuung an der Tür der Einrichtung. Schüler, die nicht abgeholt werden, werden zu den festgelegten Zeiten entlassen. Eine weitere Aufsichtspflicht des Betreuungspersonals besteht nicht.
(2) Der Förderverein und die Freie Waldorfschule haften nicht für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der Garderobe und anderer Gegenstände der Schülerinnen und Schüler. Es wird empfohlen, diese Gegenstände mit dem Namen der Schülerin/des Schülers zu kennzeichnen.
Für Schäden, welche der Freien Waldorfschule, dem Träger, den Betreuungskräften oder anderen Teilnehmern durch das Kind verursacht werden, haftet der gesetzliche Vertreter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Daher wird der Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung empfohlen.

9. Allergien und Nahrungsmittelsensibilitäten
Nahrungsmittelallergien der Kinder werden im Anmeldeformular erfragt. Leider kann bei der Verpflegung nicht auf alle Unverträglichkeiten eingegangen werden. Daher kann es notwendig sein, dass im Einzelfall Kinder von den Betreuern angebotene kleinere Snacks nicht essen können.

10. Keine Teilnahme bei Krankheit; medizinischer Notfall
Falls ein Kind vor oder während der Ferienbetreuung erkrankt oder andere Kinder oder Betreuer an-stecken kann, so darf es so lange nicht an der Betreuung teilnehmen, bis es gesund ist und keine Ansteckungsgefahr mehr besteht. Der/die gesetzliche Vertreter/-in bestätigt im Betreuungsvertrag, dass ihm/ihr keine Krankheiten oder Ansteckungsgefahr bekannt sind. Weiterhin ermächtigt er/sie die Betreuungspersonen bei Unfällen, akuten Erkrankungen und in anderen Notfällen nach eigenem Ermessen einen Arzt oder Sanitäter zu Hilfe zu ziehen.




PDF ferienbetreuung_teilnahmebedingungen_2026.pdf

Wichtig
Bitte melden Sie Ihr Kind / Ihre Kinder unter folgendem Link an: https://forms.cloud.microsoft/e/u8yJ2pJ8wU?origin=lprLink

place Treffpunkt
Freie Waldorfschule Schwäbisch Gmünd
Scheffoldstraße 136
73529 Schwäbisch Gmünd

Mensa am Parkplatz


Kategorie
Sommerferien

place Ort
Schwäbisch Gmünd, Bettringen

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Kurzinfo
Alter: 6-12 Jahre
Gebühr:
110,00 €
2. Kind / 70,00€
keine Online-Anmeldung
(s.a. Beschreibung)
Plätze: 30

Förderverein Freunde der Waldorfpädagogik e.V.

Webseite

ferienbetreuung@waldorf-freunde-gmuend.de

07171 87 48 87-05