1. Allgemeine Hygienemaßnahmen

  • Keine Berührungen, Umarmungen und kein Hände schütteln zur Begrüßung.
  • Händehygiene: mindestens 20 Sekunden lang die Hände mit Flüssigseife waschen, Handdesinfektionsmittel sind nur dann einzusetzen, wenn Wasser und Flüssigseife nicht zur Verfügung stehen.
  • Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht Mund, Augen und Nase anfassen.
  • Niesen/Husten in die Ellenbeuge (nicht in die Hand) oder in Einmaltaschentücher, die anschließend sofort entsorgt werden. Beim Niesen, Schnäuzen und Husten größtmöglichen Abstand wahren und am besten von anderen Personen wegdrehen.
  • Durch Aushang außerhalb der Einrichtung sind die Teilnehmer*innen über die in der Einrichtung geltenden Abstandsregelungen, Hygienevorhaben prägnant und übersichtlich darzustellen, ggf. unter Verwendung von Piktogrammen.

 

2.Angebote

  • Bei den Veranstaltungen gilt eine Maskenpflicht.
  • Angebote mit Singen und lautem Sprechen sind zu unterlassen; bei sportlichen Aktivitäten ohne Körperkontakt sind größere Abstände zwischen Personen einzuhalten. Sportliche Aktivitäten ohne Körperkontakt sind am besten gänzlich in den Außenbereich zu verlagern.
  • Alle Angebote werden von Betreuungspersonen bzw. Verantwortlichen Ansprechpartner*innen begleitet.
  • Alle Kinder und Jugendliche desinfizieren sich bei Ankommen gründlich die Hände.
  • Die Abstandsregelungen von 1,5 Metern zwischen Betreuenden und Teilnehmenden ist durchgängig einzuhalten.
  • Bei den Teilnehmenden ist auf eine Beachtung der Abstandsregelung hinzuwirken.
  • Angebote  finden im Außenbereich statt und nur in Notfällen in den Räumlichkeiten des Jugendhauses.
  • Die Regelung zum Ausschluss bei der Teilnahme und Betreuung sind strikt zu beachten. Besonders gefährdete Kinder mit Vorerkrankungen wie zum Beispiel Erkrankungen der Lunge, Mukoviszidose immundepressive Therapien  Krebs, Organspenden o.ä. sind grundsätzlich von der Teilnahme ausgeschlossen. Eine Teilnahme von Kindern und Jugendlichen mit akuten Krankheitssymptomen ist nicht möglich.
  • Dokumentation: Es findet eine Dokumentation aller Teilnehmenden und Betreuenden statt. Erfasst werden die Bezeichnung des Angebots, Name, Datum, Beginn und Ende der Teilnahme, Telefonnummer und Adresse. Diese werden zu Beginn der Veranstaltung dokumentiert. Die Daten werden vier Wochen lang nach Ende des Angebotes entsprechend den Datenschutzbestimmungen aufbewahrt.  Sie sind im Falle von Infektionen dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde zugänglich zu machen. Die Eltern und die Teilnehmenden sind über Verwendung der Daten aufzuklären.
  • Ansammlungen im Außenbereich außerhalb des Angebots sind zu vermeiden. Wartende Eltern haben ebenfalls den Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren.
  • Beim Besuch  von Sanitärräumen ist besonders auf den Mindestabstand zu achten. Die Sanitärräume werden nur einzeln aufgesucht.

 

3. Räumlichkeiten

  • Es werden nur Räume genutzt, in denen die Hygieneregeln und Abstandsregeln eingehalten werden können.
  • Die Räumlichkeiten sind mit den notwendigen Materialen auszustatten:
  • Markierungen, kindgerechte Hinweisschilder, Festlegung von Verkehrswegen, Absperrungen zur Lenkung von Besucher*innenströmen und zur Information über die geltenden Regeln
  • Eingangsbereich: Möglichkeit für Handhygiene (Handdesinfektionsmittel)
  • Die Handkontaktoberflächen der Einrichtungen sind einmal täglich gründlich mit einem fettlösenden Reinigungsmittel zu reinigen. Kommen mehrere Gruppen im Laufe des Tages mit den Handkontaktoberflächen in Berührung, sind diese mindestens einmal täglich und nach Benutzung gründlich zu reinigen. Material/Möbel (Tische, Haltegriffe, Türklinken Werkzeuge, Sofas, Spielgeräte etc.) werden täglich gereinigt.
  • Bei Angeboten in Innenräumen sind diese stündlich gründlich per Stoß-/Durchzugslüftung und nach Ende des Angebotes zu Lüften.
  • Finden mehrere Angebote nacheinander statt, ist ein zeitlicher Abstand von mindestens 30 Minuten zwischen dem Ende eines Angebotes und dem Beginn des folgenden Angebotes zu gewährleisten.
  • Toilettenräume sind mit Flüssigseifespendern und Einmalhandtüchern auszustatten und täglich zu reinigen.

 

4.Personal

  • Die Mitarbeiter des Hauses geben im Falle von Kontrollen Auskunft.
  • Die Regeln werden im Team besprochen und den Teilnehmern mitgeteilt.
  • Die Regelung der Verordnung bezüglich der Haupt- und Ehrenamtlichen betreuenden sind zu beachten.
  • Mitarbeiter*innen sowie ehrenamtliche Kräfte mit Krankheitssymptomen dürfen keinesfalls Betreuungsaufgaben übernehmen.

 

5.Lebensmittel

Hier gelten die bisher bestehenden Regelungen zur Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln. Darüber hinaus ist zu beachten:

  • Kein Teilen von Essen oder Getränken
  • Keine gemeinsame Nutzung von Geschirr/Besteck
  • Vorher gründlich Hände waschen
  • Eine gemeinsame Essenzubereitung (Kochkurs o.ä.) findet derzeit nicht statt.

 

Der direkte Kontakt zu uns:

Jugendhaus Altlache
Telefon: 07181/602-9919
E-Mail: jha@schorndorf.de