Stornierung: Folgende Rücktrittsfristen und –regelungen werden bei der Anmeldung wirksam: Kann der frei werdende Platz nicht weitervermittelt werden, ist die Gemeinde Schöneck berechtigt, nachfolgende Rücktrittsgebühren als Bearbeitungs- und Ausfallkosten zu erheben:

Bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 100% des Teilnahmebeitrags.

Bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 50% des Teilnahmebeitrags.

Fällt diese Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so zählt der vorangegangene Werktag. Das Nichterscheinen eines angemeldeten Teilnehmers zum Abreisezeitpunkt / zur Veranstaltung gilt als Rücktritt, der nicht weitervermittelt werden konnte. Sollte ein/e Teilnehmer/in das besuchte Angebot vorzeitig beenden, so ist eine Rückerstattung ebenfalls nicht möglich. Wird die Durchführung eines Angebotes infolge höherer Gewalt unmöglich, können beide Vertragspartner von der Vereinbarung zurücktreten. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Gegebenenfalls wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.