Anmeldemodalitäten / Anmeldeverfahren

Anmeldung: online unter http://www.unser-ferienprogramm.de/schoeneck

Minderjährige dürfen ausschließlich durch Sorgerechtberechtigte angemeldet werden. Durch die Anmeldung eines Minderjährigen bestätigen Sie, das Sorgerecht für das angemeldete Kind zu besitzen.

Teilnehmer/innen: Die Veranstaltungen im Rahmen des Jahresprogramms sind offen für alle Schönecker Kinder und Jugendlichen. Es gelten die bei den Veranstaltungen angegebenen Altersstufen und Angaben zum Teilnehmer/innenkreis. Zu Veranstaltungen können sich auch Interessenten aus anderen Städten und Gemeinden anmelden, sofern es nach dem Anmeldeschluss zum Losverfahren noch freie Plätze gibt. Vor dem Verlosungstermin ist eine Anmeldung von Interessenten aus anderen Städten und Gemeinden nicht möglich!

Losverfahren: Sollten bis zum Anmeldeschluss zum Losverfahren mehr Anmeldungen als Plätze vorliegen, werden diese vom System automatisch verlost. Bei der Verlosung können keine Anmeldungen von Kindern aus anderen Städten und Gemeinden berücksichtigt werden. Nach der Verlosung können die Eltern die Platzvergabe online einsehen. Alle nicht ausgelosten Anmeldungen kommen in ausgeloster Reihenfolge auf eine Warteliste.

Wartelisten: Bei Überbelegung wird eine Warteliste erstellt. Freiwerdende Plätze werden ausschließlich von der Gemeinde Schöneck anhand dieser Wartelisten vergeben. Im Falle eines kurzfristigen Rücktritts können Ersatzpersonen benannt werden. Die Interessenten auf der Warteliste erhalten Vorrang. Bitte beachten Sie, dass Sie nur eine verbindliche Zusage für einen Platz für das jeweils angemeldete Kind erwerben, d.h. Sie können diese Reservierung nicht an Dritte weiterverkaufen oder verschenken.

Partnerwünsche: Wenn Kinder gemeinsam mit Freunden, Geschwistern und ggf. den Eltern an einer bestimmten Veranstaltung teilnehmen möchten, kann dies im Onlineanmeldeverfahren angegeben und bei der Platzvergabe berücksichtigt werden. Bei Partnerwünschen, die nicht Geschwisterkinder betreffen, bitte die Teilnehmernummer des Partnerwunschkindes angeben. Diese kann per E-Mail verschickt werden.

Teilnahmegebühren: Nach der erfolgreichen Onlineanmeldung können Sie Ihre Anmelde- oder Teilnahmebestätigung und ggf. die Rechnung online einsehen und ausdrucken (Bitte auf die Kürzel W,Z,S achten! Nur bei erfolgreicher Zuteilung (Kürzel Z) ist ein Rechnungsbetrag zu zahlen. Die Zahlung ist unverzüglich zu veranlassen.

Ermäßigung: Bei den Ferienspielen für Grundschulkinder in den Sommerferien ermäßigt sich für jedes Geschwisterkind der Betrag um 5,- Euro. Für. Die Ermäßigung muss schriftlich beantragt (jugend@schoeneck.de oder Gemeinde Schöneck/Abt. Jugend, Herrnhofstr.08, 61137 Schöneck) werden. Bezieher von Sozialleistungen können zu allen Angeboten Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung beantragen. Zusätzlich zu diesen Zuschüssen kann bei den Ferienspielen in den Sommerferien eine Ermäßigung bei der Gemeinde Schöneck bis zu einer maximalen Höhe von 50% des jeweiligen Teilnahmebeitrags pro Spielaktion beantragt werden. Bei Kinder- und Jugendfreizeiten können Bezieher von Sozialleistungen bezuschusst werden, wenn sie dies beim Jugendamt des MKK beantragen. Nähere Informationen erhalten Sie unter 06051-8514481 (Jugendamt des MKK).

Rücktritt: Folgende Rücktrittsfristen und –regelungen werden bei der Anmeldung wirksam: Kann der frei werdende Platz nicht weitervermittelt werden, ist die Gemeinde Schöneck berechtigt, nachfolgende Rücktrittsgebühren als Bearbeitungs- und Ausfallkosten zu erheben:

Bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 100% des Teilnahmebeitrags.

Bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 50% des Teilnahmebeitrags.

Fällt diese Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so zählt der vorangegangene Werktag. Das Nichterscheinen eines angemeldeten Teilnehmers zum Abreisezeitpunkt / zur Veranstaltung gilt als Rücktritt, der nicht weitervermittelt werden konnte. Sollte ein/e Teilnehmer/in das besuchte Angebot vorzeitig beenden, so ist eine Rückerstattung ebenfalls nicht möglich. Wird die Durchführung eines Angebotes infolge höherer Gewalt unmöglich, können beide Vertragspartner von der Vereinbarung zurücktreten. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Gegebenenfalls wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.

Mindestteilnehmerzahl/Höhere Gewalt: Sollte bis zum jeweiligen Anmeldeschluss die Mindestteilnehmerzahl eines Angebotes nicht erreicht sein, ist die Gemeinde Schöneck berechtigt, das Angebot abzusagen. Sollte ein Angebot auf Grund außergewöhnlicher Ereignisse (Naturkatastrophe, Streik etc.) nicht durchführbar sein, fällt es aus. Der Teilnahmebeitrag wird in diesen Fällen in vollem Umfang erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

Hinweise zur Teilnahme an Veranstaltungen: Alle Teilnehmer und Helfer sind über die Gemeinde Schöneck versichert. Alle Teilnehmer müssen den Anweisungen der Betreuer/innen folgen und sich so verhalten, dass sie sich oder andere nicht gefährden. Bei grobem Verstoß gegen die Anweisungen der Leitung und der Betreuer/innen kann ein Ausschluss von der Veranstaltung erfolgen. In diesem Fall ist keine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages möglich. Sollte eine vorzeitige Rückreise notwendig werden (aus benanntem Grund oder aus gesundheitlichen Gründen) muss diese nach der erfolgten Information unverzüglich durch einen Erziehungsberechtigten auf eigene Gefahr und Kosten veranlasst werden.

Sonstiges: Die Kinder dürfen das Veranstaltungsgelände nicht verlassen. Das Aufsichtspersonal teilt dies den Kindern mit. Sollten Kinder trotzdem das Gelände verlassen, erlischt die Aufsichts- und Haftungspflicht. Die Aufsichtspflicht beginnt und endet zu den jeweils angegebenen Zeiten. Damit ein Kind das Gelände vor dem Ende der Veranstaltung verlassen darf, ist vorher schriftlich die Leitung zu informieren

Mit dem Erscheinen des Kindes zur Veranstaltung wird versichert, dass keine ansteckende Krankheit (Masern, Röteln, Windpocken, Keuchhusten, Scharlach, Typhus....) vorliegt. Liegt eine solche ansteckende Krankheit in den letzten sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme vor, ist das Kind abzumelden.

Mit der Anmeldung wird akzeptiert und erlaubt, dass während der Veranstaltung gemachte Fotos, die den allgemeinen Eindruck der Veranstaltung wiedergeben, für Informations- und Werbezwecke des Fachbereichs Familie & Kultur der Gemeinde Schöneck verwendet werden dürfen. Anderenfalls muss diese Erlaubnis beim Veranstalter widersprochen werden.

Sollte bis zum jeweiligen Anmeldeschluss die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht sein, fällt das Angebot aus. Wir weisen darauf hin, dass die Anmeldung verbindlich ist.

Sollte eine Teilnahme an einer Informationsveranstaltung nicht möglich sein, akzeptieren Nichtanwesende das bei der Informationsveranstaltung vorgestellte Programm sowie die dort getroffenen Absprachen.

Der Fachbereich Familie & Kultur der Gemeinde Schöneck haftet nicht für Mängel oder Schäden, die bei Fremdleistungen (z.B. Zusatzprogramme, Fahrgeschäfte) auftreten.

Für alle Veranstaltungen aus dem aktuellen Jahresprogramm gilt: Änderungen im Programm sind vorbehalten.