Teilnahmebedingungen des Ferienprogramms des Kinder- und Jugendbüros der Gemeinde Reken und des Jugendwerkes Reken e. V.

1. Veranstalter
Kinder- und Jugendbüro der Gemeinde Reken, Jugendwerk Reken e.V. , Kooperationspartner und Dritte.


2. Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind je nach Art der Veranstaltung Kinder und Jugendliche ab 6 Jahre (Alteransgabe bei der jeweiligen Aktion beachten).

3. Anmeldung
Für die Veranstaltungen muss eine Anmeldung erfolgen. Die Anmeldung ist von der/dem Erziehungsberechtigten vorzunehmen.

Weitere Bedingungen für das Anmeldeverfahren ergeben sich aus der Programmbeschreibung.

Die Anmeldung muss online über das Portal des Rekener Ferienplaners erfolgen. Gibt es einen Anmeldezeitraum, entscheidet das Losverfahren, sofern mehr Anmeldungen als Plätze vorliegen. Eine Anmeldung gilt als Verbindlich. Ausgebuchte Veranstaltungen werden nach Möglichkeit aufgestockt, dafür gibt es allerdings keine Garantie.

Bei der Anmeldung über das Portal https://unser-ferienprogramm.de/reken gilt die Anmeldung mit Absenden der persönlichen Daten als verbindlich.

Die Daten der Erziehungsberechtigten müssen auf dem Portal hinterlegt werden. Die Speicherung personenbezogener Daten ist erforderlich. Die Bestimmungen der Datenschutzgesetze des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen finden Anwendung.

4. Teilnahmebeitrag

Der Teilnahmebeitrag ergibt sich aus der Beschreibung und wird per SEPA-Laftschrift vom angegebenen Konto angefordert. Andernfalls wird die Anmeldung durch das System storniert.

Eine Barzahlung ist nur in Ausnahmefällen möglich.

5. Leistungen

Für Programmleistungen sind grundsätzlich die Angaben in der Beschreibung maßgeblich.

Abweichungen einzelner Programmleistungen, die nach der Anmeldung notwendig werden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen.

Der Veranstalter ist verpflichtet, die TeilnehmerInnen von Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern ihr dies möglich ist und die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind.

6. Leitung
Alle Veranstaltungen werden von hauptberuflich tätigen SozialarbeiterInnen/PädagogInnen, ErzieherInnen und ausgebildeten ehrenamtlichen MitarbeiterInnen sowie von Drittveranstaltern geleitet. Den Anweisungen der MitarbeiterInnen ist Folge zu leisten.

7. Verhalten der TeilnehmerInnen am Veranstaltungsort

Der Veranstalter ist berechtigt, TeilnehmerInnen, die den Anordnungen der MitarbeiterInnen zuwiderhandeln, gegen die Haus- bzw. Lagerordnung verstoßen oder irgendwelche strafbaren Handlungen begehen, auf deren Kosten nach Hause zu schicken. Die Erziehungsberechtigten erklären durch das Anerkennen dieser Teilnahmebedingungen ihr Einverständnis zu solchen Maßnahmen und verpflichten sich, alle hierdurch entstehenden Kosten zu tragen.

Die TeilnehmerInnen sind ab 15 Minuten vor der Veranstaltungen zu bringen und spätestens 15 Minuten nach der Veranstaltungen abzuholen. Eine Betreuung über den Veranstaltungszeitraum hinaus kann nicht gewährleistet werden.

8. Versicherung
Die TeilnehmerInnen sind im Rahmen der Satzung und Verrechnungsgrundsätze des Kommunalen Schadensausgleichs geschützt. Entstehende Kosten für Heilbehandlungen müssen über die Krankenversicherung der Erziehungsberechtigten geregelt werden.


9. Gesundheitszustand der TeilnehmerInnen
Besonderheiten des Gesundheitszustandes der TeilnehmerIn (z.B. Diätvorschriften, Allergien etc.) sind im Anmeldeverfahren unbedingt anzugeben. Ergibt der gesundheitliche Zustand der/des Angemeldeten, dass eine Teilnahme an Ferien-Aktionen nicht möglich ist, ist er/sie vom Programm ausgeschlossen, und es gelten die Regelungen über den Rücktritt durch den Teilnehmer entsprechend.

10. Krankheitsvorsorge
Die TeilnehmerInnen müssen Mitglied einer Krankenkasse sein (bzw. bei der/ den Erziehungsberechtigten mitversichert) oder für die Dauer der Ferien-Veranstaltungen eine Krankenversicherung abschließen. Vom Kinder- und Jugendbüro bzw. dem Jugendwerk Reken e.V. entgegenkommenderweise verauslagte Behandlungs-, Medikamenten-, Fahrt- und sonstige Kosten sind in jedem Fall von den Erziehungsberechtigten - unabhängig von einer Erstattung durch Krankenkassen - zurückzuzahlen.

11. Rücktritt
11.1. Durch die Veranstalter
a) Der Veranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist die Teilnahmebestätigung für Veranstaltungen  zurücknehmen, wenn die Erziehungsberechtigten die Teilnahmebedingungen nicht erfüllen. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf den Teilnahmebeitrag.

b) Der Veranstalter ist berechtigt die Veranstaltung abzusagen, wenn die dafür vorgesehene Teilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall erhält der Teilnehmer den vollen Teilnehmerbeitrag zurück.

c) Die Bezahlung des Teilnahmebetrages muss innerhalb von sieben Werktagen nach Bekanntgabe der Zuteilung (Losverfahren) erfolgen. Bei nicht fristgerechter Zahlung wird die Anmeldung durch das System storniert.

11.2. Durch einen Teilnehmer
Die verbindliche Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des Teilnahmebeitrages. Ein Rücktritt ist nach verbindlicher Anmeldung nur aus gesundheitlichen Gründen und nur mit ärztlicher Bescheinigung möglich.

12. Außergewöhnliche Umstände
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Maßnahmen durch höhere Gewalt erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt werden können. In diesen Fällen einer Absage sind die Teilnahmebeiträge an die TeilnehmerInnen zurückzuzahlen. Ein Alternativprogramm wird nicht vorgehalten.

13. Erstattungen
Eine Erstattung des Teilnahmebeitrages wird nicht vorgenommen, wenn der/die TeilnehmerInaus Krankheitsgründen oder sonstigen von ihm/ihr zu tragenden Gründen den Ort der Veranstaltung verlassen muss bzw. später zum Ort der Veranstaltung  kommt.

14. Haftung
Der jeweilige Veranstalter (Kinder- und Jugendbüro der Gemeinde Reken, das Jugendwerk Reken e.V., Kooperationspartner und Dritte) übernimmt für verlorengegangene Gegenstände und Schäden keine Haftung.

15. Bildrechte
Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie zu, dass das Kinder- und Jugendbüro der Gemeinde Reken sowie das Jugendwerk Reken e.V. berechtigt ist, Bildaufnahmen zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation zu veröffentlichen (unter anderem regionale Presse, Instagram-/Facebookprofil "Jugendhaus AREA48734", Homepage, Werbung,...).  Gegen diese Zustimmung kann beim Kinder- und Jugendbüro der Gemeinde Reken sowie beim Jugendwerk Reken e. V. schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Weiterhin kann zu Beginn der jeweiligen Veranstaltung von den Erziehungsberechtigten der Wunsch geäußert werden, die Aufnahmen des Kindes zu unterlassen.

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BEI FRAGEN:

Team
Ferienprogramm Gemeinde Reken

Jugendhaus AREA48734
Anna Wienand
02864/944-380
jugendhaus-area@reken.de