Für die Ferienspiele der Stadt Rahden gelten folgende Teilnahmebedingungen:

 

Teilnahme:

Teilnehmen dürfen Kinder und Jugendliche entsprechend der bei den einzelnen Veranstaltungen verbindlich ausgewiesenen Altersangabe.

Die Kinder müssen zu den Veranstaltungen gebracht und wieder abgeholt werden.

Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an einer Veranstaltung besteht nicht.

 

Anmeldung:

Die Anmeldung zu Veranstaltungen erfolgt wie im Programmheft ausgewiesen online, bzw. in Ausnahmefällen direkt bei der Stadt Rahden.

Bei Veranstaltungen, die direkt beim Veranstalter gebucht werden, gelten dessen Teilnahmebedingungen.

Anmeldungen werden erst durch das Bezahlen der Teilnehmerbeiträge verbindlich.

Nach Bezahlen der Teilnehmerbeiträge sind Stornierungen mit Rückerstattung nur möglich, wenn der Teilnehmerbeitrag der Veranstaltung 5 € übersteigt, die Veranstaltung vom Veranstalter abgesagt wird oder der Teilnehmer bei Erkrankung ein ärztliches Attest vorlegt. Beiträge unter 5 € werden grundsätzlich nicht erstattet. Eine kostenlose Stornierung ist bis zu 10 Tage vor der Veranstaltung möglich. Diese ist schriftlich per Mail oder telefonisch möglich.

Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an einer Veranstaltung besteht nicht.

Aufsicht:

Während der Veranstaltung liegt die Aufsicht beim Veranstalter, sofern im Programm nicht anders ausgewiesen. Sie erlischt, wenn sich Teilnehmer eigenmächtig vom Veranstaltungsort entfernen. Für den Weg zu und von der Veranstaltung tragen die Erziehungsberechtigten die alleinige Verantwortung. Falls ein Kind von einer gebuchten Veranstaltung nicht von einer aufsichtsberechtigten Person abgeholt wird, ist eine schriftliche Mitteilung an den Veranstalter (am Veranstaltungstag und vor der Veranstaltung) zwingend erforderlich, dass der Heimweg alleine angetreten werden darf.

Den Anweisungen der Veranstalter/ Betreuer ist Folge zu leisten. Wir behalten uns vor, Kinder, die den harmonischen Ablauf der Veranstaltung stören, auszuschließen.

Kinder, die auf Medikamente angewiesen sind, müssen diese unbedingt zur Veranstaltung mitbringen. Für die Verabreichung dieser Medikamente sind die Teilnehmer/-innen bzw. dessen/ deren Erziehungsberechtigte grundsätzlich selbst verantwortlich. Sollte ein Kind im Zeitraum der Veranstaltung ein Medikament einnehmen müssen, wird um eine Erlaubnis gebeten, dass diese Medikamente vom Veranstalter verabreicht werden dürfen. Der Veranstalter ist auch vor der Veranstaltung über eventuelle Allergien und oder chronische Erkrankungen des Kindes zu informieren.

 

Durchführung der Veranstaltungen:

Wir behalten uns vor, Veranstaltungen aus organisatorischen oder wetterbedingten Gründen abzusagen. Ein Anspruch auf ein Alternativprogramm oder Ersatzleistungen besteht nicht.

 

Versicherung/ Haftung:

Für während einer Veranstaltung auftretende Personen- und Sachschäden haftet die Stadt Rahden im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Die Haftung der Ferienprogramm-Organisatoren und  Veranstalter beginnt und endet jeweils mit dem Veranstaltungsort bzw. dem Treffpunkt zu den angegebenen Veranstaltungszeiten. Dieser Versicherungsschutz wird jedoch nur insoweit gewährt, als nicht Versicherungsschutz bereits aus einer anderweitigen privaten oder gesetzlichen Versicherung in Frage kommt.

Für alle durch die/den Teilnehmer/in mutwillig verursachten Sach- und Personenschäden haftet die/ der Teilnehmer/in bzw. dessen/deren Erziehungsberechtigter selbst.

Für während der Veranstaltung verloren gegangene oder beschädigte Gegenstände haftet die Stadt Rahden nicht.

 

Datenverarbeitung/ -nutzung:

Zur Durchführung der Veranstaltungen ist es nötig, die bei der Anmeldung erhobenen Daten zu speichern und Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Elternname, Angaben zu Allergien/ Erkrankungen an die jeweiligen Veranstalter weiterzugeben. Nach Abschluss des Kalenderjahres werden alle personenbezogenen Daten gelöscht und müssen im Folgejahr bei erneuter Anmeldung wieder eingegeben werden. Dies wird von den Teilnehmer/innen bzw. dessen/deren Erziehungsberechtigten durch die Anmeldung zu Veranstaltungen zum Ferienprogramm anerkannt.

 

Veröffentlichungsgenehmigung:

Mit der Anmeldung geben die Teilnehmer/innen bzw. dessen/ deren Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis dazu, dass eventuell Fotos ihres Kindes, die während der Teilnahme an Ferienprogramm-Veranstaltungen gemacht werden, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit oder die Berichterstattung durch die Presse verwendet werden können. Falls dies nicht erwünscht ist, ist dies dem Veranstalter bei Veranstaltungsbeginn zwingend mitzuteilen.

 

BEI FRAGEN:

Stadtjugendförderung
Jennifer Hormann und
Vanessa Hermeling
05771/73290
ferienspiele@rahden.de
MI-FR von 10.30 - 17.00 Uhr.