Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Jugendhausverein Mühlacker e.V. ist bemüht, seine Website(s) und mobile(n) Anwendung(en) im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.pro-zwo.de, https://www.unser-ferienprogramm.de/pro-zwo/index.php etc.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

  1. [Diese] [Website(s)] [mobile(n) Anwendung(en)] [ist] [sind] nicht mit [xxx] vereinbar. Die [Unvereinbarkeiten] [und/oder] [Ausnahmen] sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Unvereinbarkeit mit [nationalen Rechtsvorschriften]
    [Führen Sie die Unvereinbarkeit(en) der Website(s)/mobilen Anwendung(en) auf und/oder beschreiben Sie die Abschnitte/Inhalte/Funktionen, die noch nicht vereinbar sind].
  2. Unverhältnismäßige Belastung
    [Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf, für die die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 vorübergehend geltend gemacht wird].

  3. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
    [Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen].

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25.05.2022 erstellt.

[Nennen Sie die zur Erstellung der Erklärung verwendete Methode (siehe Artikel 3 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission — OP: Nummer dieses Beschlusses einfügen).]

[Die Erklärung wurde zuletzt am [Datum der letzten Überprüfung] überprüft].

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter info@pro-zwo.de

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter info@pro-zwo.de einholen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Jugendhausverein Mühlacker e.V.
E-Mail: info @pro-zwo.de
 

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Weitere Angaben (keine Pflicht)

Fakultativ können noch weitere Inhalte der Erklärung beigefügt werden. Hierfür wird auf Abschnitt II des Anhangs des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 verwiesen.

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