Teilnahmebedingungen für das Papenteicher Elternprogramm (PEP)

 

1.   Teilnahmeberechtigte

An den Vorträgen zu Erziehungsthemen können Eltern sowie weitere Interessierte (Pädagogen, Erzieherinnen etc.)  teilnehmen. Hier ist die Teilnahme grundsätzlich auch für Personen möglich, die nicht in der Samtgemeinde Papenteich wohnen.

Bei den Eltern-Kind-Angeboten sind die Plätze zunächst Familien vorbehalten, die in der Samtgemeinde Papenteich wohnen. Gibt es über den Bedarf von Papenteicher Teilnehmern hinaus noch freie Plätze bei einzelnen Veranstaltungen, werden ab einem späteren Zeitpunkt auch Teilnehmer aus anderen Kommunen angenommen.

 

2.   Anmeldung

Bei Online-Anmeldung muss für die Bezahlung eine Lastschriftgenehmigung erteilt werden. Die Jugendförderung nimmt auch persönliche Anmeldungen im Büro der Jugendförderung an (zu den angegebenen Zeiten). In diesem Fall ist der entsprechende Teilnahmebeitrag direkt in bar zu bezahlen.
Gibt es mehr Anmeldungen als Teilnehmerplätze, können Interessierte auf eine Warteliste aufgenommen werden.

 

3. Leistungen

Die Leistungen sind aus der jeweiligen Beschreibung ersichtlich. Nimmt eine teilnehmende Person eine eingeschlossene Leistung ganz oder teilweise nicht in Anspruch, entsteht dadurch kein Recht auf Erstattung von Kosten.

 

4. Rücktritt

4.1 Da es sich bei den vorliegenden Veranstaltungen um Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitgestaltung handelt, liegt bei Online-Buchungen kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b BGB vor. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen ist.

4.2 Rücktritt durch die Veranstalter: ist die Erfüllung des Vertrages aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände (z.B. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, Ausfall von Personal in Ermangelung geeigneten  Ersatzes, höhere Gewalt etc.) nicht möglich, kann der Veranstalter die Maßnahme absagen. Gezahlte Teilnahmebeiträge werden in diesem Fall erstattet.

4.3 Durch den Teilnehmer:

  • Elternvorträge als Präsenzveranstaltung: erfolgt der Rücktritt des Teilnehmers vor der Veranstaltung, wird die Anmeldung kostenlos storniert. Es erfolgt dann kein Lastschrifteinzug, bereits gezahlte Gebühren werden erstattet. Bei Nicht-Teilnahme ohne vorherige Absage erfolgt dennoch der Lastschrifteinzug.
  • Elternvorträge in der Online-Variante: erfolgt der Rücktritt des Teilnehmers vor der Übersendung des Links zur Online-Teilnahme, wird die Anmeldung kostenlos storniert. Es erfolgt dann kein Lastschrifteinzug, bereits gezahlte Gebühren werden erstattet. Bei Nicht-Teilnahme nach Übersendung des Links erfolgt dennoch der Lastschrifteinzug.
  • Eltern-Kind-Angebote: bei einer Abmeldung entsteht nur dann Anspruch auf Nichtzahlung des Teilnahmebeitrages, wenn der freiwerdende Platz neu besetzt werden kann. Dieses kann über eine Warteliste (wenn vorhanden) bei der Jugendförderung geschehen.

 

5. Versicherung

Für die Veranstaltungen von Jugendförderung und den kommunalen Jugendeinrichtungen gilt:  alle teilnehmenden Personen sind im Rahmen der Satzungen und der Versicherungsgrundsätze des Kommunalen Schadensausgleiches geschützt (Deckungsschutz). Für Sachschäden besteht keine Versicherung seitens des Veranstalters.
Für die anderen Angebote geben die jeweiligen Veranstalter Auskunft zu Fragen des Versicherungsschutzes.

 

6. Verhalten der Teilnehmer und Teilnehmerinnen während der Maßnahme

Die Veranstalter sind berechtigt, teilnehmende Personen, die den Aufforderungen der Mitarbeiter zuwiderhandeln, von der Maßnahme auszuschließen.
Mit der Anmeldung erklären die Teilnehmenden und ihre Personensorgeberechtigten dazu ihr Einverständnis und verpflichten sich, alle hierdurch entstehenden Kosten zu tragen.

 

7. Sonstiges

- Besonderheiten des Gesundheitszustandes (Diätvorschriften, Allergien, etc.) sind -insbesondere bei  mehrtägigen Veranstaltungen- bei der Anmeldung mitzuteilen.
- Gepäck und sonstige mitgenommene Gegenstände sind während der Veranstaltung von den teilnehmenden  Personen selbst zu beaufsichtigen.
- Für den Verlust von Gegenständen und/oder Wertsachen wird keine  Haftung übernommen.
- Eventuell benötigte Kindersitze für Autofahrten sind von den Teilnehmern mitzubringen.
- Foto- und Filmaufnahmen, die die Jugendförderung während der Maßnahme macht, können von der Jugendförderung für Presseberichte, Broschüren, Internethomepage, Socialmedia-Auftritte etc. verwendet werden.